Leserbrief von Jochen Hadermann, Triesen
Liechtenstein sollte unbedingt sofort Widerspruch gegen die von der WHO in fragwürdiger Art beschlossenen neuen IGV (Internationale Gesundheitsvorschriften) einlegen.
Das zeigt exemplarisch auch ein Leserbrief vom 11.März in der NZZ. Der ehemalige Leitende Staatsanwalt des Kantons Zürich, Jürg Vollenweider, meint, dass das BAG die Bedenken gegen die IGV herunterspiele und als rein technische Anpassungen von geringer Bedeutung bezeichne. Aber Machtzuwachs der WHO insbesondere des Generaldirektors, realpolitisch bindende Empfehlungen bei sogenannten Notlagen von internationaler Tragweite, definiert allein durch den Generaldirektor, Eingriff in die Meinungsfreiheit und absehbare erhöhte Kosten führen dazu, dass Vollenweider dagegen deutlich sagt: „Es wäre verantwortungslos vom Recht auf Ablehnung (opting-out) keinen Gebrauch zu machen, solange bedeutsame Fragen betreffend Freiheitsrechte, Finanzierung und Unabhängigkeit von der WHO ungeklärt sind.“
Das gilt auch für Liechtenstein als Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).