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Aufhebung der Bürokratie-Aufblähung bei der eMwSt. ist gefordert!

Der Abgeordnete und FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser prangert die Aufblähung der Bürokratie bei der eMsSt. an und will sie aufheben.

Forumsbeitrag von Johannes Kaiser Fraktionssprecher der FBP

Natürlich ist eine Digitalisierung in der heutigen Zeit angezeigt, doch sollte die Digitalisierung nicht eine Verkomplizierung und bürokratische Aufblähung mit sich bringen. Der Landtag hat im E-Government-Gesetz im Art. 5 festgehalten: «Im Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Unternehmen erfolgt die Kommunikation elektronisch.» Es steht nichts von eID! In Artikel 11 wird die eID nur dort gefordert, wo eine eindeutige Identifizierung erforderlich ist. Eine eindeutige Identifizierung heisst «beglaubigte Unterschrift». Die MwSt. braucht nun bei weitem keine eindeutige Identifizierung! Der Artikel 4 spricht klar aus, dass jede Form der elektronischen Kommunikation verwendet werden kann. Hier ist keine explizite Einschränkung auf die eID. Stattdessen hat das Ministerium des Regierungschefs nun eine Konstruktion aufgebaut, die bei Unternehmen auf höchste Kritik stösst – verständlicherweise und berechtigterweise!

Obwohl es für natürliche Personen keine Pflicht gibt, eine eID zu haben, muss sich ein
privater Mitarbeiter eines Unternehmens auf komplizierte Weise mit einer eID identifizieren,
um so ins System zu gelangen und die Mehrwertsteuer einzureichen. Mit der eID braucht esplötzlich ein privates Mobiltelefon, auf dem sich die eID befindet. Die Regierung legt das E-Government-Gesetz in der Umsetzung mit Bürokratie-Auflagen aus, die nie und nimmer dieIdee des Landtages waren.

Ich bin für wirtschaftsfreundliche Regulationen und dezidiert gegen einen solch unsinnigen
Bürokratieauswuchs, durch welchen gegenüber dem bisherigen System ein deutlicher
Mehraufwand resultiert. Bisher konnte via Lohnprogramm direkt eine XML-Datei generiert
werden. Im Portal der Landesverwaltung konnte das generierte File einfach geladen werden. Es gibt also ausreichend einfache und unbürokratische Lösungsformen. Die Schweiz macht es uns vor. Trotz identischer Mehrwertsteuer-Sätze und -Abrechnungsverfahren bietet die Schweiz mit der Möglichkeit «MwSt.-Abrechnung easy» zum Beispiel eine solche einfache, webbasierte Lösung, bei der sich der Benutzer nicht einmal anmelden muss.

Bis Ende April läuft die Frist bei der Mehrwertsteuer-Einreichung. Bis dann muss jedes
Unternehmen der von der Regierung auferlegte Bürokratieauswuchs durchlaufen haben. Die Regierung ist aufgefordert, die bisherige wirtschafts- und unternehmerfreundliche Praxis bis Ende dieses Jahres zu verlängern. Das E-Government-Gesetz muss einfach, unbürokratisch und ohne Mehraufwand für die Unternehmen umgesetzt werden.

 

 

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