Wahlrechtsreformen – für ganzheitliche Lösungen nach den Wahlen

Eine Stellungnahme der Fraktion der Freien Liste

Zwei Abgeordnete der Freien Liste sind im März-Landtag auf die Initiative der FBP zur Einführung des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens eingetreten, da sie den vorgeschlagenen Änderungen zur Berechnung der Sitzverteilung durchaus positive Aspekte abgewinnen konnten. Gleichzeitig haben sie jedoch klar gemacht, dass eine isolierte Einführung ohne weitere Anpassungen kritisch zu sehen ist.

Mit der Entscheidung der FBP, die zweite Lesung dieser Reform bis zur letzten Landtagssitzung vor den Wahlen hinauszuzögern und der Ankündigung, dazu eine Volksabstimmung durchführen zu wollen, sehen wir uns veranlasst, in der zweiten Lesung nicht mehr zuzustimmen. Unsere Argumentation begründet sich wie folgt:

Eine Wahlrechtsänderung kurz vor den Wahlen sendet ein falsches Signal und könnte deren Legitimität beeinträchtigen, selbst bei einem späteren Inkrafttreten. Die von der FBP gewünschte Volksabstimmung birgt zudem das Risiko, die Bevölkerung zu verwirren und von den bevorstehenden Landtagswahlen abzulenken. Der Zeitpunkt ist daher denkbar ungünstig, weshalb wir zum Schluss kommen, dass eine solche Reform erst nach den Wahlen mit der gebotenen Sorgfalt in Angriff genommen werden sollte.

Inhaltlich sehen wir im Doppelten Pukelsheim durchaus Potenzial, die Proportionalität und Fairness des Wahlsystems zu stärken. Dennoch sollte diese Reform nicht isoliert, sondern im Rahmen eines umfassenden Pakets umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere das Überdenken der Wahlkreisgrössen und die notwendige Senkung der Sperrklausel. Nur durch solche ganzheitlichen Schritte kann das die Reform des Wahlrechts eine positive Wirkung entfalten.

Wir sehen beim künftigen Landtag die Chance, eine umfassende Wahlreform als Gesamtpaket zu erarbeiten. Diese würde wohl die breite Akzeptanz und die Erfolgsaussichten erheblich erhöhen.

Die Freie Liste wird daher der Initiative in der zweiten Lesung nicht zustimmen und sich weiterhin für eine ganzheitliche, zielführende Reform des Wahlrechts einsetzen – im Sinne von mehr Demokratie, Transparenz und Fairness.