• Regierung entlarvt Lügen des Krankenkassenverbandes
• Ärztekammer fordert LKV auf, sich bei den Ärztinnen und Ärzten für Falschaussagen zu entschuldigen
• Kosten der Ärzteschaft seit Jahren unter dem staatlichen Kostenziel
Der Krankenkassenverband (LKV) hat in seiner Pressemitteilung vom 29. November behauptet, die Anzahl der «Topverdiener (über CHF 900’000)» der Ärzteschaft habe sich innert vier Jahren (2019 bis 2023) verdoppelt.
Dank einer kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Wendelin Lampert konnte diese Aussage des LKV nun als Lüge entlarvt werden. Die Regierung stellte nicht nur klar, dass es sich um Umsatz und nicht um Einkommen handelt, wie es der LKV mit dem Terminus «Topverdiener» geschickt suggeriert hat, sondern auch, dass sich diese Zahl nicht verdoppelt, sondern lediglich um ca. 60% erhöht hat.
Die Ärztekammer gesteht dem LKV durchaus zu, dass er bis 21 zählen kann und auch in der Lage ist, aus zwei Zahlen eine einfache Bruchrechnung zu erstellen. Die Schlussfolgerung daraus kann nur sein, dass der LKV bewusst und vorsätzlich mit falschen Zahlen agiert hat, um die Bevölkerung gegen die Ärzte aufzuwiegeln. Bis heute ist von Seiten des LKV dazu nur ohrenbetäubendes Schweigen zu hören: Der LKV muss sich bei allen Ärztinnen und Ärzten für diese bewusste Diskreditierung entschuldigen!
Die Ärztekammer hält an dieser Stelle fest, dass das Kostenwachstum der Ärzteschaft von 2016 bis 2023 1.4% pro Jahr beträgt (Quelle: Zahlen des Amtes für Gesundheit) und damit unter dem staatlichen Kostenziel von 1.8% in diesem Zeitraum liegt. Die Kosten der Ärzteschaft steigen somit weniger stark als vom Land vorgegeben. Die vom LKV konstruierte «Sündenbocktheorie» zielt ins Leere, die Ärzteschaft ist kein Kostentreiber, wie es der LKV allzu gerne darstellt.
Die Ärztekammer ist beruhigt, dass die Regierung die vom LKV vorgebrachten Zahlen genauestens überprüft und damit gewährleistet, dass der Entscheid über den Taxpunktwert ab 2025 auf belastbaren Fakten beruhen wird. Die Ärztekammer vertraut darauf, dass die Regierung einen weitsichtigen Entscheid im Sinne der ärztlichen Versorgungssicherheit treffen wird.