Vaduz (ots) – In ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2024 hat die Regierung den Schlussbericht „Gemeinsam gegen Armut“ sowie Massnahmen zur Verstärkung der Armutsbekämpfung zur Kenntnis genommen.
Im Januar 2024 startete das Amt für Soziale Dienste das Projekt „Gemeinsam gegen Armut“. Auf der Basis des Berichts „Armutsgefährdung und Armut 2020“ des Amts für Statistik sollten Massnahmen zur Reduzierung von Armut definiert und hinsichtlich Relevanz und Umsetzungszeitraum beurteilt werden.
Breit abgestützte Ergebnisse
Grundlage des Projekts war der Einbezug von Betroffenen und Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen und Behörden sowie von Politikerinnen und Politikern. Ziel war es, gemeinsam Massnahmen auszuarbeiten, die von allen Beteiligten getragen werden. Konkret wurden mit einer Onlinebefragung die Erfahrungen und das Wissen von Betroffenen und Fachpersonen abgeholt. Gruppen- und Einzelinterviews mit Betroffenen lieferten weitere Erkenntnisse.
Schliesslich setzten sich Fachpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Politik mit den in den Befragungen erhaltenen Lösungsansätzen in einem Workshop auseinander und teilten diese in kurz-, mittel- oder langfristige Massnahmen ein.
Drei Massnahmen werden priorisiert
Für die in einer ersten Phase umzusetzenden Massnahmen orientierte sich das Amt für Soziale Dienste am eigenen Tätigkeits- und Wirkungsfeld. In einem ersten Umsetzungsschritt werden drei Massnahmen priorisiert:
– Die Weiterentwicklung und Neupositionierung des bestehenden Austauschgremiums zum Thema Armut:
– die Durchführung einer Sensibilisierungskampagne sowie;
-die Erhöhung der Transparenz durch verstärkte Informationen zu Unterstützungsleistungen und Angeboten des Amtes für Soziale Dienste.