Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: Stand zur Annahme oder Ablehnung der geänderten IGV
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV sind Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Liechtenstein ist ein Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Am 1. Juni 2024 wurde das Änderungspaket an der 77. Weltgesundheitsversammlung im Konsens, also ohne Abstimmung, angenommen. Das Änderungspaket enthält einige Vorgaben, die kritisch hinterfragt werden müssen. Die Änderungen treten für alle Vertragsstaaten in Kraft, mit Ausnahme derjenigen Vertragsstaaten, die eine Ablehnung oder einen Vorbehalt der WHO mitteilen. Ohne Widerspruch treten die Änderungen am 1. Juni 2025 automatisch in Kraft.
An seiner Sitzung vom 13. November 2024 hat der schweizerische Bundesrat beschlossen, zu den Anpassungen der IGV eine Vernehmlassung durchzuführen, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen.
Wird es in Liechtenstein auch eine Vernehmlassung ähnlich wie in der Schweiz geben, um dem grossem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen, oder warum nicht?
Die Regierung zieht die von gewissen Kreisen geäusserten Bedenken in den Prozess mit ein und wird die Öffentlichkeit über den Verlauf des weiteren Prozesses informieren.
Mit dem neuen Art. 44 bis wurde bei der IGV ein Finanzierungsmechanismus eingerichtet, um eine nachhaltige Finanzierung zu entwickeln. Können durch den Finanzierungsmechanismus aus heutiger Sicht finanzielle Verpflichtungen entstehen und wenn ja, in welcher Höhe?
Aus dem koordinierenden Finanzierungsmechanismus können keine finanziellen Verpflichtungen entstehen.
Über das Einlegen von Widerspruch hatte die Regierung am 4. Oktober noch nicht entschieden. Wurde mittlerweile eine Entscheidung getroffen und welche?
Es wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Die geänderten IGV sehen vor, dass neu eine nationale IGV-Stelle benannt wird. Dies könne gemäss Regierung voraussichtlich das Amt für Gesundheit sein. Derzeit ist die Anlaufstelle laut Vereinbarung vom 2. Dezember 2011 die Landespolizei. Wie ist der Stand der Dinge?
Die liechtensteinische IGV-Anlaufstelle ist bisher das Amt für Gesundheit in Kooperation mit der Landespolizei, da gemäss den geltenden IGV die Anlaufstelle rund um die Uhr erreichbar sein muss. Die neu zu ernennende nationale IGV-Behörde ist für die Durchführung von Vorschriften gemäss IGV zuständig. Mit diesen Aufgaben würde voraussichtlich das Amt für Gesundheit betraut.
Der Buchstabe A von Anhang 1 der geänderten IGV bezieht sich auf Kernkompetenzen, mit der Fehlinformation und Desinformation als Unterpunkt adressiert sind. Ist die dadurch eingeschränkte Meinungsfreiheit mit unserer Verfassung kompatibel?
Korrekterweise ist in den geänderten IGV von Kernkapazitäten und nicht von Kernkompetenzen die Rede. Diese Kernkapazitäten sollen, entgegen der Fragestellung, geschaffen, gestärkt und erhalten bleiben, um die Öffentlichkeit mit fachlich und wissenschaftlich fundierten, objektiven Informationen zu übertragbaren Krankheiten zu versorgen. Dies in Einklang mit nationalem Recht, also ohne jegliche Einschränkung verfassungsmässiger Rechte wie der Meinungsfreiheit.
Kleine Anfrage des Landtagspräsidenten Frick Albert zum Thema: Ärztetarif
Die Ostschweizer Kantone einigten sich auf einen um Rp. 3 erhöhten Tarmed-Taxpunktwert von bisher Rp. 83 auf Rp. 86. Der regionale Taxpunktwert von Rp. 83 war bisher auch in Liechtenstein seit Jahren verbindlich. Die Liechtensteiner Ärzteschaft beantragt nun logischerweise, die Tarifanpassung sprich den Teuerungsausgleich auch in Liechtenstein vorzunehmen. Dies ist umso verständlicher, weil bei der Einführung des Tarmed den Liechtensteiner Ärzten der im Kantonsvergleich relativ tiefe Ostschweizer Wert aufgezwungen wurde. Nun will der Krankenkassenverband den Liechtensteiner Ärzten den angepassten Ostschweizer Taxpunktwert verweigern und die Regierung hat über den Taxpunktwert zu entscheiden.
Gilt der Grundsatz der Anlehnung der Arzttarife in Liechtenstein an die regionalen Tarife nicht mehr?
Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Tarifpartner und die Regierung darauf achten, dass eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird. Die zu beachtenden Tarifierungsgrundsätze der betriebswirtschaftlichen Bemessung und der Wirtschaftlichkeit legen nahe, dass sich die Regierung insbesondere mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Argumenten auseinanderzusetzen und die Perspektiven sowohl der Leistungserbringer als auch der Krankenkassen sowie der Prämienzahler in ihre Überlegungen einzubeziehen hat. Die Wahl der Methodik zur Bestimmung des Taxpunktwertes hat entsprechend betriebs- und volkswirtschaftliche Argumente sowie die Perspektiven aller vom Tarif Betroffenen zu reflektieren.
Würden die regionalen Tarife auch nicht mehr als Bezugsgrösse gelten, wenn sie eine Anpassung nach unten nach sich ziehen würden, wie zum Beispiel bei den Physiotherapeuten praktiziert wurde?
Siehe die Antwort auf Frage 1.
Wie hoch ist der höchste kantonale Taxpunktwert in der Schweiz im Vergleich zu den nun für die Ostschweiz beschlossenen Rp. 86.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) stellt regelmässig die Ergebnisse einer Umfrage unter den Kantonen zu den geltenden TARMED Taxpunktwerten zur Verfügung. Die Angaben sind gemäss GDK ohne Gewähr. Gemäss dieser Aufstellung für 2024 gelten die höchsten Taxpunktwerte für Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis zurzeit in den Kantonen Genf und Jura mit CHF 0.96. Beim Vergleich zu beachten ist, dass in diesen Kantonen Ärztinnen und Ärzten keine Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Selbstdispensation erlaubt ist.
Gibt es eine nachvollziehbare Erklärung, warum der Liechtensteiner Taxpunktwert neu tiefer als der vergleichsweise tiefe regionale Wert sein soll?
Die Liechtensteinische Ärztekammer und der Kassenverband haben hierzu ihre Positionen vorgebracht. Die Regierung wird sich mit den Argumenten der Tarifpartner fachlich auseinandersetzen und die Grundlagen ihrer Entscheidung über die Höhe des Tarifs dokumentieren.
Wäre ein für Liechtenstein angewendeter niedrigerer Tarif als der vergleichsweise tiefe Ostschweizer Tarif ein geeignetes Mittel, um dem sich in Liechtenstein bereits abzeichnenden Mangel an Hausärzten und anderen Grundversorgern zu begegnen?
Siehe die Antwort auf Frage 1.
Kleine Anfrage der Abg. Hoop Franziska zum Thema: Digitale Hilfsmittel gegen häusliche und sexuelle Gewalt
Beim Treffen des Ständigen Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Luxemburg wurde beim Arbeitsfrühstück der Women@PACE unter anderem über die Orange Days gesprochen. Die Königliche Hoheit, Grossherzogin Maria Teresa von Luxemburg, sprach dabei über ihre gemeinnützige Initiative «Stand Speak Rise Up!» und über eine App mit dem Namen «Backup». Apps wie die Backup-App wurden entwickelt, um Betroffenen von häuslicher und sexueller Gewalt schnelle, diskrete und sichere Hilfe zu bieten. Sie bieten Funktionen wie Notruf-Buttons, Informationsressourcen, Kontaktmöglichkeiten zu Beratungsstellen und Tarnmodi für den unauffälligen Gebrauch. Ziel ist es, den Zugang zu Unterstützung zu erleichtern und Bewusstsein für die Problematik zu schaffen.
Gibt es eine solche App auch in Liechtenstein?
In Liechtenstein gibt es keine spezifische Notfall-App für Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt. Über die bestehende App der Landespolizei Liechtenstein können in einer Notlage jedoch verschiedene Rettungsorganisationen direkt angewählt werden. Mittels der angezeigten Koordinaten kann die eigene Position einfach abgelesen und am Telefon durchgegeben werden.
Falls nein, plant die Regierung solche digitalen Lösungen oder andere neue Technologien zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen?
Die liechtensteinische Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, hat sich im Rahmen des Fachaustauschs mit Behörden und NGOs am 20. September 2024 über die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Hilfsmittel, wie den Stillen Notruf in der barrierefreien Notruf-App DEC112 aus Österreich, ausgetauscht. Derzeit konzentriert sich die Koordinierungsgruppe auf die dringlichsten Empfehlungen der Expertengruppe GREVIO zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die unter anderem die Einführung einer landesweiten Telefonberatung für Gewaltopfer vorsieht.
Würde eine solche App beispielsweise auch gemeinsam mit der Schweiz Sinn ergeben und nachhaltig funktionieren?
Die Schweiz ist derzeit dabei, eine landesweite kostenlose Telefonberatung für Gewaltopfer rund um die Uhr einzurichten, wie sie die Istanbul-Konvention für alle Staaten vorsieht. Die dreistellige Telefonnummer soll in der Schweiz im November 2025 in Betrieb genommen werden. Die Kantone werden beauftragt, ein 24-Stunden-Beratungsangebot sicherzustellen zur Krisenintervention, Basisberatung und Triage/Weitervermittlung. Die Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird prüfen, ob sich Liechtenstein an das Beratungsangebot eines der Nachbarkantone anschliessen kann – mit Triage an die zuständigen liechtensteinischen Stellen. Sollte die Schweiz eine Notfall-App einführen, bietet sich ebenfalls die Prüfung einer länderübergreifenden Kooperation an.
Auf welche Unterstützung können von Gewalt Betroffene in Liechtenstein zurückgreifen?
In Liechtenstein erhalten von Gewalt Betroffene in einer akuten Notlage Unterstützung von der Landespolizei und dem Landesspital sowie von nachgelagerten Hilfsangeboten wie dem Kriseninterventionsteam. Häusliche Gewalt passiert jedoch häufig im Verborgenen und als schleichender Prozess, aus dem Betroffene nur schwer und nach langer Leidenszeit herauskommen. Für Betroffene häuslicher Gewalt bestehen in Liechtenstein neben der ärztlichen Versorgung verschiedene Unterstützungs- und Beratungsangebote. Das Landesspital bietet seit Anfang 2024 eine kostenlose «Forensic Nursing Sprechstunde» an, in der die Betroffenen ihre Verletzungen dokumentieren lassen und als Beweismittel für eine allfällig nachgelagerte Strafverfolgung verwenden können. Da Frauen und Mädchen überproportional von häuslicher und sexueller Gewalt betroffen sind, bieten Frauenorganisationen wie das Frauenhaus oder die Beratungsstelle infra Hilfe an. Betroffene Männer können sich an den Verein für Männerfragen wenden. Die Opferhilfestelle unterstützt alle Betroffenen von Straftaten. Das Amt für Soziale Dienste vermittelt Hilfsangebote und unterstützt Menschen in sozialen, psychischen und wirtschaftlichen Krisensituationen.
Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla zum Thema: Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Seit über 10 Jahren versucht Liechtenstein einen allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, kurz ATSG, einzuführen. Auch im aktuellen Regierungsprogramm 2021 bis 2025 wird die Einführung eines ATSG aufgeführt.
Letztes Jahr hat der Gesellschaftsminister die Aussage getätigt, spätestens im Frühjahr 2024 den Bericht betreffend das ATSG in die Vernehmlassung zu schicken, um sodann Ende 2024, das wäre also jetzt, den entsprechenden Bericht und Antrag im Landtag diskutieren zu können. Dies ist leider nicht so erfolgt. Im Gegenteil ist meines Wissens noch nicht einmal der Vernehmlassungsbericht fertig erstellt, auch wenn uns nochmals im März dieses Jahres zugesagt wurde, dass ein entsprechender Bericht noch im Laufe des Jahres in Vernehmlassung gegeben werde.
Gerne wüsste ich den Stand bezüglich der Einführung eines ATSG und das weitere Vorgehen des Gesellschaftsministeriums. Konkret, wann liegt zumindest der Vernehmlassungsbericht endlich vor?
Eingehend ist zu bemerken, dass in der Schweiz über 15 Jahre lange am ATSG gearbeitet worden ist. Die Anpassung des Sozialversicherungsverfahrens an die liechtensteinischen Verhältnisse nahm nicht zuletzt aufgrund des veralteten liechtensteinischen Verwaltungsverfahrensrechts viel Zeit in Anspruch. Darüber hinaus bedarf ein derart weitreichendes Gesetzesprojekt, wenn die formellen Parameter einmal festgelegt sind, umfangreiche Anpassungen aller dem Rahmengesetz unterstellten Gesetze. Auch die Justizreform und die Revision anderer Gesetze musste berücksichtigt werden. Nichtsdestotrotz soll der Vernehmlassungsbericht noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.
Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Tarifwechsel von Tarmed auf Tardoc und Taxpunktwert 2025
Auf die Frage der «Liewo», wie man gegen die steigenden Prämien vorgehen könnte, führte ein Abgeordneter unter anderem aus, dass diese Massnahmen zum Teil nur schwer umzusetzen seien, wie zum Beispiel die Einführung des neuen Arzttarifs Tardoc.
Des Weiteren wurde in der letzten Zeit bekannt, dass die Verhandlungen zur Erhöhung des Taxpunktwertes (TPW) zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband und der Ärztekammer gescheitert sind. Die Ärztekammer möchte eine Erhöhung des Taxpunktwertes auf das regionale Niveau beziehungsweise auf 0.86.
Gemäss dem LKV gehören die ambulanten Ärzte zu den Top 2 der Gesundheitskostenverursacher. Die Einkünfte der ambulant tätigen Ärzte sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Statistiken belegen, dass sich die Zahl der Topverdiener über CHF 900’000 zwischen 2019 und 2023 verdoppelt hat. Im Vergleich zu zahlreichen weniger kostenintensiven Leistungserbringern, deren Tarife bewusst tief gehalten oder über einen gewissen Zeitraum sogar gesenkt wurde zum Beispiel Physiotherapeuten, erscheint es auch aus dieser Perspektive nicht vertretbar, dass ausgerechnet bei den zwei grössten Leistungserbringergruppen, OKP-Ärzte und Spital, einer Anhebung des Taxpunktwertes beigepflichtet wird.
Gemäss Art. 16c Abs. 3 KVG sind ärztliche Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Massgabe der gesamtschweizerischen Tarifstruktur zu berechnen. Die geltende Fassung dieser Tarifstruktur ist auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit abrufbar. Sind für die Einführung von Tardoc in Liechtenstein auf den 1. Januar 2026 Gesetzes- oder Verordnungsabänderungen vonnöten?
Ärztliche Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind in Liechtenstein gemäss Krankenversicherungsgesetz nach Massgabe der jeweils geltenden gesamtschweizerischen Tarifstruktur zu berechnen. In Tarifvereinbarungen sind die Höhe des Tarifs, das ist der Taxpunktwert, sowie die Bedingungen und Auflagen für die Abrechnung mit den Kassen festzulegen. Dies hat auf jenen Zeitpunkt hin zu erfolgen, an dem die gesamtschweizerische Tarifstruktur vom Bundesrat genehmigt bzw. in Kraft gesetzt wird. Der Verweis auf die neue Tarifstruktur TARDOC wird von der Regierung in die Krankenversicherungsverordnung im Art. 73 KVV aufzunehmen sein.
Die Publikation der geltenden Fassung von Tardoc auf der Internetseite des Amts für Gesundheit gemäss Art. 16c Abs. 3 KVG dürfte nicht schwer sein. Wieso sollte die Massnahme zur Einführung von Tardoc in Liechtenstein schwer umzusetzen sein?
Die erforderlichen Schritte sind der Antwort auf Frage 1 zu entnehmen. Ausserdem ist die geltende Fassung der Tarifstruktur auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit zu publizieren. Dabei ergeben sich aus Sicht der Regierung keine besonderen Schwierigkeiten.
Gemäss LKV hat sich die Anzahl der Topverdiener über CHF 900’000 zwischen 2019 und 2023 verdoppelt. Um wie viele Topverdiener über CHF 900’000 handelt es sich hierbei?
Zum Verdienst von Leistungserbringern liegen der Regierung keine Angaben vor. Im SASIS-Datenpool sind Angaben über die Bruttoleistungen enthalten. Diese umfassen sämtliche von Ärztinnen und Ärzten mit der OKP abgerechneten Leistungen für Behandlungen, Medikamente, Analysen usw.. Die so definierten Bruttoleistungen entsprechen dem Umsatz, nicht hingegen dem Verdienst eines Arztes oder einer Ärztin. Im Jahr 2023 haben insgesamt 21 Ärztinnen oder Ärzte einen OKP-Umsatz grösser als CHF 900’000 erzielt. Im Jahr 2019 waren dies 13. In diesen Umsatzzahlen nicht enthalten sind Leistungen ausserhalb der OKP, etwa im Bereich der Unfallversicherung.
Wie hoch ist die gesamte Summe dieser Topverdiener gemäss der Antwort auf Frage vier?
Im Jahr 2023 ergaben sich bei den Leistungserbringern gemäss Frage 3 in Summe Bruttoleistungen von CHF 29.65 Mio., verglichen mit CHF 23.76 Mio. im Jahr 2019.
Wie viele Wirtschaftlichkeitsverfahren führt der LKV derzeit durch und welche Summen wurden bis jetzt an die Krankenkassen zurückbezahlt?
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind verschiedene Verfahrensstufen vorgesehen, die mit einem Informationsschreiben mit Aufforderung zur Stellungnahme beginnen. Gemäss Auskunft des Liechtensteinischen Krankenkassenverbands (LKV) finden aktuell mit mehreren Leistungserbringern Gespräche statt. Einzelne befinden sich in Vergleichsverhandlungen mit dem Kassenverband. Vor Gericht werden gegenwärtig keine Wirtschaftlichkeitsverfahren geführt.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Ärztinnen und Ärzten konnten bisher CHF 185’000 einbringlich gemacht werden. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung einen starken präventiven Effekt hat. Die darauf basierende Kosteneinsparung ist weit höher einzuschätzen als die erfolgten Rückforderungen bei Ärztinnen und Ärzten.
Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Nichtbesetzte Stellen in der Bedarfsplanung
Die Krankenversicherung vergütet im Rahmen der obligatorischen Versicherung mit wenigen Ausnahmen nur die Kosten von Ärztinnen und Ärzten, die eine Bedarfsplanungsstelle gemäss KVG innehaben.
Von verschiedenen Patientinnen und Patienten hört man immer wieder, dass sie keinen Hausarzt, Kinderarzt oder auch Gynäkologen in Liechtenstein finden. Sie bekommen oft zu hören, dass man keine neuen Patientinnen oder Patienten aufnimmt.
Gleichzeitig scheint es so zu sein, dass Stellen von ausscheidenden Ärztinnen und Ärzten nicht nachbesetzt werden.
Die Bedarfsplanung wird gemäss Krankenversicherungsgesetz zwischen der liechtensteinischen Ärztekammer und dem liechtensteinischen Krankenkassenverband erstellt und durchgeführt. Die Regierung als Oberaufsicht genehmigt die Bedarfsplanung und überwacht deren Durchführung im Sinne der Erhaltung der Gesundheitsversorgung in Liechtenstein.
Ist der Regierung bekannt, ob und welche Bedarfsstellen im Moment nicht besetzt sind?
Die ärztliche Bedarfsplanung, welche die Grundversorgung und die weiteren Fachbereiche umfasst, sieht aktuell 79 Stellen und zwei Übergangsstellen (Total 81 Stellen) vor. Per Ende 2024 sind nach Angaben der Verbände je eine volle Stelle in den Bereichen Grundversorgung und Kinder- und Jugendheilkunde sowie eine halbe Stelle im Bereich Pneumologie unbesetzt. Eine derzeit offene Stelle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Umfang von 50 Stellenprozenten kann ab 1. Januar 2025 besetzt werden.
Welche Gründe werden der Regierung von der liechtensteinischen Ärztekammer und dem liechtensteinischen Krankenkassenverband als Erklärung für die Nichtbesetzung genannt?
Die grösste Problematik sehen die Ärztekammer und der Krankenkassenverband übereinstimmend darin, dass sich auf die durchgeführten Ausschreibungen keine passenden Bewerber haben finden lassen.
Wie ist der übliche Prozess der Neubesetzung und wie lange dauert ein solcher?
Nach Auskunft der Verbände werden freiwerdende Stellen grundsätzlich nach erfolgter Kündigung durch einen Stelleninhaber ausgeschrieben, damit zwischen Stellenvergabe und Auflösungsdatum des bisherigen Vertrags möglichst keine zeitliche Lücke entsteht. In der Regel laufe eine Ausschreibung vier bis sechs Wochen, wobei es einen gewissen Vorlauf bzw. Abklärungen bis zur Ausschreibung gebe. Die Beurteilung und Vertragserstellung nähmen üblicherweise nicht viel Zeit in Anspruch.
Hat die Regierung eine Möglichkeit einzugreifen, wenn die liechtensteinische Ärztekammer und der liechtensteinischen Krankenkassenverband eine Bedarfsstelle länger unbesetzt lassen?
Können sich die Ärztekammer und der Kassenverband nicht auf die Besetzung einer aufgrund der Bedarfsplanung freien Stelle einigen, entscheidet die Regierung nach Setzen einer Frist und Anhören der Verbände über die Besetzung. Die Ärztekammer und der Kassenverband sind im Falle einer Nichteinigung verpflichtet, der Regierung die im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle relevanten Unterlagen, insbesondere vorhandene Bewerbungen, auf Verlangen umgehend vorzulegen.
Wenn ja, welche Möglichkeiten hat die Regierung?
Liegen geeignete Bewerbungen vor, kann die Regierung, wie in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, über die Besetzung entscheiden.
Kleine Anfrage des Abg. Dr. Quaderer Sascha zum Thema: Gesundheitskosten: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas)
Am Sonntag, den 24. November hat das Schweizer Stimmvolk einer Reform in der Finanzierung der Gesundheitskosten zugestimmt. Neu sollen ambulante und stationäre Leistungen mit einem einheitlichen Kostenschlüssel durch Kantone und Krankenkassen finanziert werden. Dadurch sollen Fehlanreize eliminiert und die Gesundheitskosten reduziert werden. In Liechtenstein haben wir eine vergleichbare Regelung bei der Kostenübernahme. In einem Zeitungsartikel vom 26. November wird das Gesundheitsministerium dahingehend zitiert, dass in Liechtenstein der Nachvollzug der Efas-Reform geprüft werde.
Dazu meine Fragen:
Was spricht für einen Nachvollzug der Efas-Reform?
Die Regierung wird die Auswirkungen und möglichen Vorteile eines Nachvollzugs in Liechtenstein eingehend prüfen und auf dieser Grundlage eine allfällige Einführung des neuen einheitlichen Finanzierungssystems für ambulante und stationäre Leistungen beurteilen.
Können Prämienzahler im Falle einer Umsetzung mit Einsparungen rechnen?
Von der Reform wird vor allem erwartet, dass Fehlanreize der bestehenden dualen Finanzierung beseitigt werden. Wenn es gelingt, teurere stationäre Eingriffe zu vermeiden, die kostengünstiger ambulant durchgeführt werden können, hat dies Auswirkungen auf die Kosten und somit auch auf die Prämie. In der Schweiz rechnet man mit einer Kostenreduktion von ca. 1% der abgerechneten Leistungen. Das wären umgerechnet auf Liechtenstein ca. CHF 2 Mio. oder eine Senkung der Monatsprämie von durchschnittlich CHF 5 pro Person.
Welche Gesetzesgrundlagen müssten für die Efas-Reform angepasst werden?
Die Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist im Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Die Pflegefinanzierung ist bei uns anders geregelt als in der Schweiz. Macht es aus Sicht der Regierung Sinn, die Pflegefinanzierung ebenfalls in die Umstellungen einzubeziehen?
Die Finanzierung der Langzeitpflege in Liechtenstein unterscheidet sich grundlegend von jener in der Schweiz. Ob ein Einbezug erfolgen soll, ist Gegenstand der eingehenden Prüfung gemäss Antwort auf Frage 1.
Wenn nein, was spricht dagegen?
Siehe Antwort auf Frage 4.
Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Die Kombination aus AEDs und First Respondern rettet Leben 2.0
Im November-Landtag habe ich dazu eine Kleine Anfrage gestellt und unter anderem folgende Antwort vom Gesellschaftsminister erhalten: «Die Vorstudie kam zum Schluss, dass die Lebensretter-App das Potenzial hat, bei Rettungseinsätzen einen erheblichen Mehrwert zu generieren, jedoch für die Landesnotruf- und Einsatzzentraledisponenten gleichzeitig eine nicht zu unterschätzende Mehrbelastung bedeutet. Aufgrund der Personalsituation in der Landesnotruf- und Einsatzzentrale war eine Implementierung der App zum damaligen Zeitpunkt daher nicht möglich.»
Wird die Kombination aus automatisierten externen Defibrillatoren und First Respondern inklusive der Lebensretter-App im Jahr 2024 umgesetzt?
Nein, eine Umsetzung im laufenden Jahr ist nicht möglich.
Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Generationenvorsorge – die Zukunft von Familienarbeit und Alterssicherung 2.0
Im Mai 2024 antwortete der Gesellschaftsminister auf meine Kleine Anfrage zu der 2019 von der VU-Fraktion eingereichten Motion zur Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit. Diese wurde im September 2019 an die Regierung überwiesen, um ein Gesetz zur Schliessung von Lücken in der Alters- und Risikovorsorge auszuarbeiten. Obwohl die Altersstrategie bereits im Dezember 2023 von der Gesamtregierung verabschiedet und der Lenkungsausschuss zur Koordination der Umsetzung eingesetzt wurde, bleibt unklar, wann konkrete Massnahmen, wie beispielsweise die Erarbeitung eines liechtensteinischen Modells zur Neufinanzierung der Betreuung und Pflege im Alter, ergriffen werden. So steht es in der Altersstrategie: «Die Diskussion um ein Pflegekapital oder eine Pflegeversicherung wurde im Rahmen der Arbeiten an der Altersstrategie wieder aufgenommen.»
Welche konkreten Schritte zur Umsetzung der Altersstrategie wurden bereits eingeleitet und wie viel kosten die jeweiligen Schritte?
Zur Prüfung und Koordinierung von Massnahmen in Bezug auf das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) wurde Ende August ein Steuerungsausschuss sowie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche der Regierung bis Ende Februar 2025 einen Zwischenbericht vorlegen werden. Eine erste Gesprächsrunde mit den Vertretern der Pensionskassen fand im November statt. Weiteres sind eine repräsentative Umfrage zu gewissen Aspekten der Altersstrategie geplant, weildie vorliegende Datenlage nicht ausreichend ist, sowie eine Veranstaltung vor dem Hintergrund der Altersstrategie im ersten Quartal 2025. Weiters wird auf den im Frühling 2025 zu erstellenden Umsetzungsbericht der Lenkungsgruppe zur Umsetzung der Altersstrategie verwiesen.
Wie wird die Finanzierung der Massnahmen sichergestellt und gibt es ein Gesamtkonzept mit staatlichen Mitteln, Pflegekapital oder Pflegeversicherung oder wird die Finanzierung ausschliesslich auf die Eigenverantwortung in der Vorsorgeplanung abgeschoben?
Die Finanzierung einzelner Massnahmen aus der Altersstrategie wird nicht zentral gesteuert bzw. budgetiert, sondern in den jeweiligen Amtsstellen, Gemeinden oder anderen beteiligten Institutionen. Es gibt kein Gesamtkonzept zu den notwendigen staatlichen Mitteln bzw. sind diese in vielen Bereichen noch nicht abschliessend definiert. Es ist unklar, was mit dem Abschieben auf die Eigenverantwortung in der Vorsorgeplanung gemeint ist. Bezüglich Pflegekapital bzw. Pflegeversicherung wurde ein rechtliches Gutachten eingeholt, auf dessen Basis die nächsten Schritte zu entscheiden sind.
Welche konkreten Massnahmen werden zuerst umgesetzt und wann ist damit zu rechnen?
Siehe Antwort auf Frage 1.
Wann wird der Gesetzentwurf zur Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit im Landtag nun definitiv beraten?
Das lässt sich aktuell nicht abschätzen.
Wie beeinflussen bestehende Abhängigkeiten die zeitgerechte Umsetzung der Massnahmen aus der Altersstrategie?
Es ist unklar, was mit dieser Frage gemeint ist.
Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Gesundheitsreform in Liechtenstein 2.0
Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden im Jahr 2024 um 6,7 Prozent und im Jahr 2025 um durchschnittlich 4,4 Prozent steigen, wobei einzelne Kassen sogar Erhöhungen von bis zu 17,7 Prozent ausweisen. Diese Entwicklung ist auf Faktoren wie Mengenausweitung, hohe Medikamentenkosten und demografische Veränderungen zurückzuführen. Einen grossen Hebel sieht die FBP laut dem «Vaterland»-Beitrag dieser Woche in grossen Präventionsprogrammen. Um die Krankenkassenprämien zu stabilisieren, sollen Versorgungs- und Tarifmodelle gefördert werden, die Anreize zur Kostensenkung beinhalten. Im Oktober 2022 wurde die Motion der VU-Fraktion zur Gesundheitsreform noch abgelehnt.
Die neue Efas-Vorlage aus der Schweiz, die eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen fordert, könnte als Grundlage für notwendige Reformen in Liechtenstein dienen. In der Langzeitpflege erfolgt der Systemwechsel 2032 in der Schweiz. Voraussetzung für Efas in der Langzeitpflege sind einheitliche Tarife, die erst ausgehandelt werden müssen.
Derzeit besteht ein Tarifkonflikt zwischen der Ärztekammer und dem Krankenkassenverband, der ab 2025 einen tariflosen Zustand bedeuten könnte, was die medizinische Versorgung gefährden würde.
Welche konkreten Massnahmen plant die Regierung, um den Prämienanstieg in der OKP für das Jahr 2026 zu dämpfen und die Gesundheitskosten nachhaltig zu beeinflussen?
Wie bereits mehrfach berichtet, werden insbesondere Massnahmen im Bereich des Leistungskataloges, die Weiterentwicklung von Gesundheitsberufen, die Überarbeitung der Bedarfsplanung sowie der mögliche Einsatz neuer Versorgungsmodelle geprüft.
Wie und wann will das Gesundheitsministerium die dringend notwendige Einigung im Tarifkonflikt zwischen Ärztekammer und Krankenkassenverband herbeiführen, bevor ab 2025 ein tarifloser Zustand eintritt?
Nachdem sich die Ärztekammer und der Krankenkassenverband nicht auf einen Tarif einigen konnten, ist die Regierung gefordert, einen Taxpunktwert mit Verordnung festzulegen. Dabei sind die Tarifgrundsätze der betriebswirtschaftlichen Bemessung und der Wirtschaftlichkeit sowie die Standpunkte aller Interessensgruppen zu berücksichtigen. Dem Regierungsentscheid kann nicht vorgegriffen werden.
Welche Rolle werden Präventionsprogramme in zukünftigen Gesundheitsreformen spielen?
Die Prävention hat ohne Zweifel einen hohen Stellenwert in der Gesundheitspolitik. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und das Risiko von Krankheiten zu verringern. Welche Rolle Präventionsprogramme in zukünftige Gesundheitsreformen spielen werden, kann die Regierung aus heutiger Perspektive nicht beantworten.
Wie stellt das Gesundheitsministerium sicher, dass die Umsetzung des Efas-Gesetzes allenfalls in Liechtenstein eine gerechte und transparente Kostenverteilung im Gesundheitswesen fördert?
Die Regierung wird die Auswirkungen und möglichen Vorteile eines Nachvollzugs der jüngsten Schweizer KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (Efas) in Liechtenstein eingehend prüfen. Auf dieser Grundlage wird die Regierung und in weiterer Folge der Landtag über eine allfällige Einführung des neuen Finanzierungssystems bis 2028 zu entscheiden haben.
Welche konkreten Schritte wird das Gesundheitsministerium setzen, um die Sorgen der Bevölkerung bezüglich des Gesundheitssystems zu relativieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten?
Die Regierung nimmt die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst. Zu den möglichen Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.