„eID“ wo bleibt die Wahlfreiheit?

Leserbrief von Achim Vogt,
DpL-Landtagskandidat, Triesenberg

 

Die „eID“ ist Ihre persönliche digitale Identität, welche eng mit Ihrem Smartphone verbunden ist. Sie dient als Schlüssel zu vielen digitalen Diensten.

Im Alltag setzen viele von uns freiwillig auf das Smartphone. Damit diese „Freiwilligkeit“ erhalten bleibt, muss es Alternativen geben – aus Respekt gegenüber Menschen, die bevorzugt auf gewohnte Methoden setzen, und jenen, die kein Smartphone besitzen oder empfindlich auf elektronische Geräte reagieren.

Entgegen des 2011 verabschiedeten E-Government-Gesetzes (Art.6), das Wahlfreiheit betont, wird diese in immer mehr Bereichen eingeschränkt. Ab dem 1. Januar 2025 ist eine „eID“ zwingend erforderlich, um die Mehrwertsteuer (MWST) abzurechnen. Diese Entwicklung ist problematisch, da sie private und geschäftliche Identitäten vermischt. Wo ist der Schutz der Privatsphäre, der Grundrechte, der Freiheit? Es ist sinnvoller, juristischen Personen eine eigene „eID“ zuzuteilen, um diesen Missstand zu beheben.

In einer modernen Gesellschaft darf es nicht sein, dass persönliche Freiheitsrechte Opfer einer alternativlosen Digitalisierung werden. Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein und dem Gemeinwohl dienen.