Leserbrief von Christoph Pirchl,
Vaduz
Mein kürzlich veröffentlichter Leserbrief „eID und ungewollte Haftung“ hat viel Echo ausgelöst. Sehr viele Unternehmer, sogar ganze Branchen, sind mit dem zwingend, alternativlosen eID-Einsatz nicht einverstanden.
Das eID-System bildet in keiner Weise die Zeichnungsberechtigten nach dem Öffentlichkeitsregister (ÖR) ab. So stellt dieses zum Beispiel für Treuhänder einen immensen administrativen Aufwand dar.
Wie ist zum Beispiel eine im ÖR eingetragene Unterschrift zu zweien gelöst? In der Industrie können mit einfachen Zertifikaten mehrere Zeichnungsberechtigte auf Dokumenten unterschreiben. Bei der Umsetzung des eGov-G ist das offenbar nicht möglich. Die Zeichnungsberechtigung wird auf eine Delegation an einen Mitarbeiter reduziert. Wenn nun ein Mitarbeiter mit seiner persönlichen eID ein Dokument einreicht und er dabei einen Fehler macht, geht die ganze Haftungsfrage auf den Mitarbeiter über.
Hinzu kommt, dass für die Zeichnung von Dokumenten zwischen beglaubigten und normalen Unterschriften unterschieden werden muss. Eine Mehrwertsteuererklärung brauchte bis anhin keine beglaubigte Unterschrift. Ähnliche Dokumente werden in der Automobilindustrie auch ohne Unterschrift übermittelt und sind gültig.
Im realen Leben gilt eine ID, ein Pass oder Führerschein als Ausweisdokument zur Identifikation beim Beglaubigen einer Unterschrift. Es gibt somit mehrere Möglichkeiten.
Auch bei der Digitalisierung braucht es mehrere Möglichkeiten. Alternativlos in eine Richtung zu laufen, ist zu riskant.
Wer mit dem zwingend und alternativlosen eID-Einsatz nicht einverstanden ist: group@noeid.li