Ausländer- und Passamt setzt Prüfung von Asylgesuchen von Syrern vorübergehend aus
Vaduz (ots) – Das Ausländer- und Passamt hat beschlossen, die Bearbeitung von Asylgesuchen syrischer Staatsangehöriger aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Syrien vorübergehend auszusetzen.
Diese Entscheidung erfolgt im Lichte des kürzlich vollzogenen Machtwechsels sowie der damit verbundenen Unsicherheiten über die politische und menschenrechtliche Lage im Land. Diese Entwicklungen werden genau beobachtet.
Die Aussetzung gilt insbesondere nicht für Fälle, bei denen aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens ein anderer europäischer Staat für die Prüfung des Gesuchs zuständig ist und Personen dorthin weggewiesen werden.