In ihrer Sitzung von Ende Oktober hat die Regierung das Konzept und die Umsetzungsempfehlung für die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten zur Kenntnis genommen und das Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK) mit der weiteren Planung und Umsetzung beauftragt.
Ein Massenanfall von Verletzten (MANV) ist für die Ereignisbewältigung eine sehr grosse Herausforderung. Mögliche MANV-Ereignisse sind beispielsweise Brandereignisse, Erdbeben, Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag oder Muren, ein Personenunfall im Verkehr oder ein Chemieunfall in der Industrie. Mit den heute im Land zur Verfügung stehenden Ressourcen des Rettungswesens käme das LRK, das für die Bewältigung verantwortlich ist, schon bei einem MANV-Fall mit drei bis fünf Verletzen an die Grenze des Möglichen und würde Unterstützung aus dem Ausland benötigen.
Schnelleinsatzgruppe wird geschaffen
Künftig soll Liechtenstein in der Lage sein, MANV-Ereignisse bis zur Stufe von sechs bis elf Verletzten selbstständig zu bewältigen. Im Zentrum hierfür steht die neu zu schaffende „Schnelleinsatzgruppe MANV Fürstentum Liechtenstein“. Sie setzt sich zusammen aus Personen, die im Alltag andere Aufgaben in Funktionen mit Bezug zum Rettungs- beziehungsweise Gesundheitswesen haben. Die sanitätsdienstliche Führung übernehmen entsprechend weitergebildete Rettungssanitäter und -sanitäterinnen des LRK. Zudem ist es erforderlich, Fahrzeuge und Material zu beschaffen.
Nachtragskredite und eine Gesetzesanpassung
Gemäss Kostenschätzung sind für die weitere Planung und Umsetzung des MANV-Konzepts einmalige Ausgaben in Höhe von rund 1.8 Millionen Franken für Planung, Organisation, Kommunikation, Ausbildung, Ausrüstung, Material und Fahrzeuge zu erwarten, die sich auf mehrere Jahre verteilen. Die anteilig für 2025 eingeplanten Ausgaben konnten im Voranschlag noch nicht aufgenommen werden, weswegen die Bewilligung von Nachtragskrediten beim Landtag beantragt wird.
Ausserdem wird dem Landtag eine Anpassung des Subventionsgesetzes vorgelegt, sodass Rettungs- und Transportfahrzeuge, die für die Bewältigung von MANV-Ereignissen beschafft werden müssen, künftig vollumfänglich durch das Land subventioniert werden können. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass in Liechtenstein die erforderlichen Ressourcen für den Eintrittsfall eines MANV-Ereignisses vorhanden sind.