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Mischindex: Der Schlüssel zu fairen und regelmässigen AHV-Rentenanpassungen

Landtagsabgeordnete Markus Kaufmann und Johannes Kaiser

 

Die Regierung hat entschieden, die Renten ab dem 1. Januar 2025 erneut zu erhöhen. Damit folgt sie dem Beschluss des Schweizer Bundesrats vom 28. August 2024. Dieser Schritt ist ein weiterer Meilenstein in einem Prozess, der mit unserer Rentenanpassungsinitiative von 2022 begann. Doch warum ist Liechtenstein an den Entscheid der Schweiz gebunden? Und warum war die Rückkehr zum Mischindex dabei der entscheidende Faktor?

Von den Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann

Im Zuge der Sparmassnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts setzte die Regierung 2011 auch bei der AHV an und liess die Renten de facto einfrieren. Der bisherige Mischindex, der sowohl Lohn- als auch Preisentwicklungen berücksichtigte, wurde aufgegeben. Stattdessen richtete sich die Rentenanpassung nur noch nach dem Konsumentenpreisindex. Diese Regelung führte zu einem zwölfjährigen Rentenstillstand. Während die Lebenshaltungskosten – von Krankenkassenprämien über Mieten bis hin zu alltäglichen Ausgaben – kontinuierlich stiegen, blieben die Renten unverändert. Viele Rentnerinnen und Rentner, vor allem jene mit geringen oder gar keinen Pensionsleistungen, gerieten dadurch zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten.

Unsere Initiative zielte darauf ab, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Die Rückkehr zum Mischindex war dabei der zentrale Ansatzpunkt. Der Mischindex berücksichtigt zu gleichen Teilen die Entwicklung der Löhne und der Konsumentenpreise. Dieses System, das in der Schweiz seit langem Bestand hat und bis 2011 auch für Liechtenstein die Renten-Berechnungsgrundlage bildete, sorgt für gerechte und vor allem regelmässige Rentenanpassungen im Zweijahresrhythmus.

Im November-Landtag 2022 stimmten 17 Abgeordnete für die Initiative, was ab dem 1.1. 2023 nach zwölfjährigem Rentenstillstand wieder eine Rentenerhöhung Wirklichkeit werden liess: 30 Franken bei der Mindestrente und 60 Franken pro Monat Maximalrente (bei vollen Beitragsleistungen). Die neuerliche Rentenanpassung ab dem 1.1.2025 bestätigt eindrucksvoll die Tragweite dieser Reform. Dank des Mischindex steigen die Renten erneut – um 35 Franken pro Monat bei der Mindestrente und 70 Franken pro Monat bei der Maximalrente.

Wir haben diese Initiative von Anfang an als Fairnessinitiative verstanden. Es war schlicht nicht akzeptabel, dass Renten von der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung abgekoppelt blieben, während alle anderen Einkommensarten regelmässig angepasst wurden. Die enormen Belastungen durch steigende Gesundheitskosten, Mieten und Lebenshaltungskosten machten diese Reform überfällig.

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