Der Voranschlag für das Rechnungsjahr 2025 der Gemeinde Schellenberg schliesst mit einem Defizit von CHF 835.881.00 ab. Dabei sind Bruttoinvestitionen in Höhe von CHF 1,585 Mio. eingeplant. Der Gemeinderat genehmigt den Voranschlag, die Finanzplanung und die Festlegung des Gemeindesteuerzuschlags. Er wird zum Referendum ausgeschrieben.
Die mehrjährige Finanzplanung, welche gesetzlich mindestens alle zwei Jahre vom Gemeinderat genehmigt werden muss, umfasst einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem Budgetjahr 2025.
In allen vier Jahren werden in der rollenden Finanzplanung Aufwandsüberschüsse budgetiert:
2025 CHF minus CHF 466.976.00
2026 CHF minus CHF 734.083.00
2027 CHF minus CHF 430.683.00
2028 CHF minus CHF 675.598.00
Festlegung Gemeindesteuerzuschlag
Der Gemeinderat belässt den Gemeindesteuerzuschlag für 2025 bei 150 Prozent.