20.11.2024
Das Präsidium der FBP hat sein finanzpolitisches Grundlagenpapier im Hinblick auf die kommende Legislaturperiode verabschiedet. Hierbei setzt sich die Bürgerpartei das Ziel, die finanzpolitische Schieflage zu korrigieren und in Bezug auf das Betriebsergebnis zu einem ausgeglichenen, soliden Staatshaushalt zurückzukehren.
Vor wenigen Tagen hat der Landtag über die Finanzplanung 2025 – 2028 debattiert. In dieser
wird aus der betrieblichen Tätigkeit ein kumuliertes Defizit von CHF 396 Mio. ausgewiesen.
Es wird mit steigenden Verlusten von CHF -74 Mio. für das Jahr 2025, CHF -92 Mio. für das
Jahr 2026 und jeweils CHF -115 Mio. in den Jahren 2027 und 2028 gerechnet. Für die FBP ist
eine Finanzplanung mit solch hohen Defiziten in der betrieblichen Tätigkeit nicht
hinnehmbar, zumal damit bereits zwei der fünf finanzpolitischen Eckwerte nicht mehr
eingehalten werden können.
Grund für diese ausgewiesenen Verluste sind die zum Teil massiven Ausgabenerhöhungen.
„In der aktuellen Legislatur sind Personalaufwand und Sachaufwand enorm angestiegen. Für
die Zeit von 2021 bis 2025 ergibt sich nach aktueller Finanzplanung eine Steigerung des
Personalaufwands von 20 %. Der Grund hierfür liegt vor allem in der Mengenausweitung, da
der Personalbestand von 2021 bis 2025 um 102 Vollzeitstellen (+12 %) angewachsen ist.
Allein 2024 und 2025 werden über 70 neue Stellen geschaffen. So kann und darf es nicht
weitergehen“, so der FBP-Landtagsabgeordnete Sascha Quaderer. Ein Blick zurück auf die
Finanzplanung aus dem Jahr 2021 zeigt, dass die Regierung für 2025 einen Personalaufwand
von CHF 256 Mio. prognostizierte. Aktuell prognostiziert dieselbe Regierung für dasselbe
Jahr einen Personalaufwand von CHF 286 Mio., also 11.7 % in drei Jahren mehr.
Noch stärker ist das Wachstum beim Sachaufwand, der um 30 % ansteigt. Auch beim
Sachaufwand waren die Zahlen bei der Finanzplanung 2021 noch anders: aus CHF 114 Mio.
wurden innert drei Jahren CHF 129 Mio., was einem Anstieg von +13.2 % gleichkommt.
«Personal- und Sachaufwand sind die beiden grossen Aufwandskategorien, welche die
Regierung aktiv steuern kann. Gerade bei diesen beiden Aufwandkategorien ist der Anstieg
an Ausgaben frappant. Die beiden anderen grossen Aufwandkategorien, Beitragsleistungen
und Finanzzuweisungen, sind mehr oder weniger gegeben. In der Privatwirtschaft würden
bei solchen Zahlen alle Alarmglocken läuten. Wir müssen dieser Entwicklung Einhalt
gebieten», so Sascha Quaderer.
Grundlagenpapier erarbeitet
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, hat die FBP ein Grundlagenpapier mit fünf
konkreten Punkten zur Finanzpolitik für die Legislaturperiode 2025-2029 erarbeitet, mit
welchem diese finanzpolitische Schieflage korrigiert werden soll. FBP-
Regierungschefkandidat Ernst Walch betont hierzu: „Wir müssen in der Finanzpolitik
präventiv vorgehen. Diese Finanzplanung für die kommenden vier Jahre darf man nicht als
gegeben hinnehmen, sondern punktuell Gegensteuer zu geben. Noch ist der Staatshaushalt
gesund, noch haben wir genügend Finanzreserven, doch es wäre fahrlässig, sich von den
Finanzergebnissen abhängig zu machen.“
Für Ernst Walch ist es deshalb eine Notwendigkeit, frühzeitig die Kehrtwende beim
Ausgabenwachstum einzuleiten. Er verweist auch darauf, dass wir aktuell noch eine gute
wirtschaftliche Lage und somit hohe Steuereinahmen haben. Doch diese Ausgangslage ist
alles andere als in Stein gemeisselt, wenn man die aktuellen wirtschaftlichen wie politischen
Entwicklungen weltweit betrachtet. „Sollte es beispielsweise zu einer Rezession in Europa
oder weltweit kommen, wird unser Staatshaushalt rasch in eine erhebliche Schieflage
geraten. Dies weil dann drei Faktoren zusammenkommen: Einerseits können wir dann die
Ausgaben nicht senken, andererseits reduzieren sich dann die Steuereinnahmen und
drittens minderts sich durch die sinkenden Finanzmärkte der Finanzerfolg. Dies alles würde
zu einem erheblichen Abbau in dreistelliger Millionenhöhe an Reserven führen. Dieser
Gefahr müssen wir präventiv begegnen und nicht nur auf das Prinzip Hoffnung bei der
wirtschaftlichen Entwicklung und bei der Entwicklung der Finanzmärkte setzen“, so FBP-
Regierungschefkandidat Ernst Walch.
Grundlangenpapier mit fünf Punkten
Um dieser Entwicklung präventiv begegnen zu können, hat die FBP ein finanzpolitisches
Grundlagenpapier erarbeitet, welches aus nachfolgenden fünf Punkten besteht:
1.) Allfällige Steuersenkungen und Steuererleichterungen sollen mit Blick auf den
Staatshaushalt kritisch beurteilt und nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei
Steuerfreibeträgen für Vereine und gemeinnützige Stiftungen gewährt werden. Umgekehrt
sollen Fehlentwicklungen in den Staatsfinanzen nicht durch Steuererhöhungen kompensiert
werden.
2.) Sollte die Schweiz im Verlauf der nächsten Legislatur die Mehrwertsteuer erhöhen, sind
wir aufgrund der Zollunion verpflichtet, diese Erhöhung zu übernehmen.
Mehrwertsteuererhöhungen werden wir der Bevölkerung zurückgeben. Die FBP befürwortet
dann den Staatsbeitrag an die AHV dementsprechend zu erhöhen, dies jedoch
zweckgebunden über den allgemeinen Staatshaushalt und nicht über eine zusätzliche
konkrete Bindung mittels einer Gesetzesbestimmung. Auch weitere international verordnete
Steuererhöhungen, wie beispielswiese durch die OECD-Mindeststeuer, werden wir der
Bevölkerung oder den Unternehmen zweckgebunden zurückgeben.
3.) Den Anstieg des Personalbestandes bei der Landesverwaltung wollen wir bremsen. Wir
werden die Notwendigkeit neuer Gesetze und Regulierungen kritisch prüfen, damit die
Bürger und Bürgerinnen, die Unternehmen sowie die Verwaltung entlastet werden. Wir
werden Überregulierungen auflösen, Bürokratie abbauen und Doppelspurigkeiten
ausmerzen. Verwaltungsinterne Verfahren sollen gestrafft und somit beschleunigt werden.
Die Qualität der Landesverwaltung soll von innen gestärkt und die Ausgaben für externe
Berater massiv reduziert werden.
4.) Den in der Finanzplanung 2025 – 2028 ausgewiesenen exponentiellen Anstieg beim
Sachaufwand werden wir reduzieren. Es gilt alle Positionen zu überprüfen, Abstriche
vorzunehmen und sich auf Schwerpunkte und Wichtigkeit zu konzentrieren, Prioritäten zu
setzen und diese zeitlich zu ordnen. Nicht zwingend notwendige Ausgaben werden wir
streichen oder zeitlich nach hinten verschieben.
5.) Investitionen, welche vom Landtag noch nicht beschlossen wurden, jedoch von der
Regierung in den kommenden Jahren geplant sind, müssen auf ihre Notwendigkeit und
Wichtigkeit aber auch auf ihre Richtigkeit hinterfragt werden und falls sinnvoll gestrichen
werden. Investitionen in Zukunftsprojekte wie Infrastruktur, Digitalisierung und
Energieversorgung haben weiterhin eine hohe Priorität für die FBP.