Statement der VU zur Abschaffung des Rundfunkgesetzes

Ja zur Privatisierung muss nicht Nein zu einem liechtensteinischen Radio bedeuten

Die Stimmbürger haben am 27. Oktober 2024 die Abschaffung des Rundfunkgesetzes mehrheitlich befürwortet und einer entsprechenden Volksinitiative der DpL zugestimmt. Dieser Entscheid muss nach Einschätzung der VU Konsequenzen für die künftige Ordnung
der Medienlandschaft Liechtensteins haben.

Das Votum der Stimmbürger fiel mit rund 55% eher knapp, aber mit 10% Unterschied doch deutlich aus. Den Auftrag an die Politik formulierten die Initianten der DpL so: Als Konsequenz einer Abschaffung des Rundfunkgesetzes muss Radio L privatisiert werden. Eine Mehrheit der Mitglieder des Parteivorstands der VU teilte dieses Ansinnen und sprach nach einer intensiven Diskussion mit 60% eine Ja-Empfehlung aus.
Mit dem Ergebnis der Abstimmung sind nun Lösungen gefragt, wie man die Privatisierung sinnvoll umsetzen kann. Dazu wird es eine Anpassung des geplanten Medienförderungsgesetzes oder eine Übergangsgesetzgebung im Sinne eines «Lex Radio L» brauchen.

Die Aussage von Medienministerin Sabine Monauni, wonach durch ein Ja zur Privatisierungsinitiative „Radio L der Stecker gezogen“ werde, ist nicht im Sinne der VU, die schon vergangenes Jahr im Landtag eine seriöse Prüfung der verschiedenen Optionen für eine Privatisierung gefordert hatte. Leider blieb diese Forderung erfolglos, aber durchaus mit Folgen, wie sich nun zeigt. Gerade diese bisherige Verweigerung, ernsthaft Alternativen zu prüfen, war wohl mit ein Grund, weshalb die Stimmbürger das Vertrauen in ein staatlich geführtes Radio verloren haben.
Es wird interessant sein, die Motive der Stimmberechtigten zu erfahren, warum sie wie abgestimmt haben. Daraus lassen sich sicher auch Schlussfolgerungen ziehen, wie man Radio L eine vernünftige Zukunft geben kann. Die VU, in der sich wichtige Exponentinnen und Exponenten klar zu Radio L bekannt haben, wird entsprechende Bemühungen unter der Prämisse der Privatisierungsbestrebungen unterstützen, wobei auch eine staatliche Medienförderung für das Radio kein Tabu darstellt. Dazu muss aber nochmals über die Grundsätze der Medienförderung in Liechtenstein nachgedacht werden. Der Vorschlag, dem staatlichen Radiosender 70% aller Medienförderungsmittel zukommen zu lassen, ist jedenfalls gescheitert.