LKV begrüsst Anpassungen zur Mutterschaft- und Vaterschaftsentschädigung

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige sind gesetzliche Anpassungen notwendig. Der LKV befürwortet grundsätzlich Anpassungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Chancengleichheit. Diese Mitteilung bezieht sich ausschliesslich auf die neue Regelung hinsichtlich Finanzierung und Abwicklung der Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen.

 

Neuer Lösungsvorschlag: Überführung an die FAK führt zu mehr Solidarität

In Liechtenstein gehört die Taggeldversicherung zu den obligatorischen Sozialversicherungen (anders in der Schweiz). Sie erbringt Krankengeldleistungen bei ärztlich bescheinigter, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Bisher und im Unterschied zur Schweiz wurden in Liechtenstein auch Mutterschaftsgelder über die Taggeldversicherung entrichtet. In der ursprünglichen Vorlage war dies auch für die Vaterschaftsgelder so vorgesehen.
Der LKV setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, die Mutterschaftsleistungen bzw. neu auch die Vaterschaftsleistungen aus der Taggeldversicherung herauszulösen. Erfreulicherweise wur-den unsere Bedenken nach der 1. Lesung entsprechend aufgenommen und mit dem neuen Lösungsvorschlag umgesetzt, nach welchem diese beiden Bereiche in die FAK überführt wer-den sollen. Dies bringt folgende Vorteile:


Mutter- und Vaterschaft werden nicht mehr als Krankheit behandelt.


Durch anhaltende resp. steigende krankheitsbedingte Arbeitsausfälle wird die Taggeldver-sicherung zunehmend belastet, was in der Konsequenz in einer Prämienerhöhung sichtbar wird. Die zuerst angedachte zusätzliche Finanzierung der Vaterschaftsleistungen oder auch die Finanzierung bei Verlängerung der Mutterschaftszeit im Falle von längeren Spitalaufenthalten, hätten zu einer weiteren Erhöhung der Taggeldprämien geführt. Die Überführung der Mutter- und Vaterschaftsleistungen in die FAK wird die Taggeldversicherung bzw. die Prämien entsprechend entlasten.


Die Regelung von Mutterschaftsleistungen über die Taggeldversicherung brachte bisher v.a. Nachteile bei kleineren Betrieben mit sich, da sich eine Mutterschaft zum Teil merkbar in der Taggeldprämie niedergeschlagen hat, insbesondere bei einem höherem Frauenanteil. Mit der angedachten Anpassung kann dem Solidaritätsgedanken wesentlich besser Rechnung getragen werden, da das «Risiko» Mutterschaft auf alle (Versicherer und Unter-nehmen) verteilt wird.


Einführung per 01.01.2026

Der LKV begrüsst es daher sehr, dass die Regierung bzw. die einberufene Arbeitsgruppe in kurzer Zeit unser Anliegen mitaufgenommen hat und neu auch Mutterschaft und Vaterschaft über die FAK abwickeln will. Dank der guten Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgruppe konnte der Bericht und Antrag für die zweite Lesung zügig und konstruktiv im Sinne der Sache erarbeitet werden.

Diese Anpassung mag einerseits zu einer Erhöhung des FAK-Beitragssatzes führen. Andererseits wird dadurch die Taggeldprämie entlastet und es kommt zu einer solidarischen Aufteilung unter den der Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrem Arbeitgeber. Dies ist u.a. in Anbetracht dessen begrüssenswert, dass die Taggeldversicherung seit Jahren ohnehin verstärkt durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle belastet wird.

Die Anpassung bringt sowohl für die FAK wie auch die Krankenversicherungen einige administrative und systemtechnische Anpassungen mit sich. Damit ein sauberer Übergang gewährt und ein langfristiger Einsatz der erarbeiteten Lösung möglich ist, ist eine Umsetzung per 01.01.2026 am zielführendsten.