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Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick, FOTO & COPYRIGHT: Julian Konrad 2023 (Julian Konrad Media Est.)

Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: Umsetzungsstand der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO

Abgeordneter Herbert Elkuch

Wegen erheblichen Änderungen bei den internationalen Gesundheitsvorschriften IGV der WHO sind über 270 Personen mit einer Petition an den Landtag herangetreten, die vom Landtag an die Regierung überwiesen wurde. Die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften beinhalten umstrittene Punkte, welche für ein demokratisches freies Land wie Liechtenstein teils fragwürdig sind. Wie die Schweiz sollte auch Liechtenstein nach geltenden nationalen Verfahren und gemäss den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen entscheiden, ob Liechtenstein diese Anpassungen gutheissen oder ablehnen will.

Meine Fragen:

Mit dem neuen Art. 44bis wurde bei der IGV ein Finanzierungsmechanismus eingerichtet, um eine nachhaltige Finanzierung zu entwickeln, einschliesslich jener, die für Pandemienotfälle relevant sind und den Bedürfnissen der Entwicklungsländer gerecht werden. Gibt es dazu Erkenntnisse, wie weit dieser Finanzierungsmechanismus für Liechtenstein relevant ist und wie hoch die Kosten sein werden?

Gemäss aktueller Einschätzung zieht dieser Artikel keine finanziellen Verpflichtungen für Liechtenstein nach sich.

Macht die Regierung vom Widerspruchsrecht Gebrauch, wenn ja, in welchen Punkten und erfolgt dies in Abstimmung mit der Schweiz?

Die Regierung ist dazu in einem Austausch mit der Schweiz. Über das Einlegen von Widerspruch wurde noch nicht entschieden.

Mit der Übernahme der IGV wird von den Vertragsstaaten eine Kernkapazität zur Überwachung gefordert, einschliesslich der Bekämpfung von Fehlinformation und Desinformation. Übernimmt die Regierung den Aufbau einer Kernkapazität zur Umsetzung dieser Forderung?

Dieser Frage muss ein Missverständnis bzw. eine Fehlinterpretation des englischen Abkommenstexts zugrunde liegen. Der genannte Buchstabe A von Anhang 1 der geänderten IGV bezieht sich auf Kernkompetenzen, wobei das Adressieren von Fehlinformation und Desinformation lediglich als Unterpunkt der Stärkung der Risikokommunikation genannt wird.

Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, eine nationale IGV-Behörde zu schaffen, welche die Umsetzung der IGV koordiniert und vollzieht. Wenn gegen diese Verpflichtung kein Widerspruch erhoben wird, wie viele Stellenprozente sieht die Regierung für diese Aufgabe vor?

Auch hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Die geänderten IGV sehen vor, dass neu eine nationale IGV-Stelle benannt wird. Eine technische nationale IGV-Anlaufstelle besteht in Liechtenstein im Amt für Gesundheit. Diese könnte voraussichtlich die Aufgaben der nationalen IGV-Stelle übernehmen. Der genaue Aufwand für diese Funktion ist noch zu klären, es wird aber aktuell nicht von zusätzlich notwendigen Personalressourcen ausgegangen.

Via Zollvertrag ist Liechtenstein durch die Schweiz zumindest in Teilbereichen an die WHO gebunden. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Schweiz offiziell erfährt, dass Liechtenstein Bedenken hat, wenn der wahrscheinlich 2025 anstehende Pandemievertrag sich an den dieses Jahr im Konsensverfahren beschlossenen internationalen Gesundheitsvorschriften ausrichtet?

Der sich noch in Ausarbeitung befindliche Pandemievertrag und die IGV sind zwei voneinander unabhängige Instrumente. Liechtenstein ist über den Zollvertrag lediglich an die IGV gebunden. Liechtenstein ist mit der Schweiz in einem laufenden Austausch, sieht aktuell aber keinen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Alarmstufe Rot im Gesundheitswesen, weil Hilferufe ungehört blieben (Teil 3)

Das oberste Ziel im Gesundheitswesen, die patientenorientierte und integrierte Versorgung, wurde bis heute nicht top down mit den notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen versehen. Im Positionspapier der Liechtensteinischen Ärztekammer wird dem Gesundheitsministerium vorgeworfen, bei der Erarbeitung des Psychiatriekonzeptes die betroffenen Fachexperten nicht ausreichend einbezogen zu haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf unrealistische Prognosen und eine Missachtung der tatsächlichen Bedürfnisse und Kapazitäten, insbesondere bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Die wiederholten Verzögerungen bei der Umsetzung des Konzepts haben den akuten Versorgungsnotstand verschärft. Das Fehlen einer spezialisierten Notfallpsychiatrie macht die Situation unhaltbar. Fachexperten betonen den dringenden Handlungsbedarf. Im Vergleich dazu zeigt die Schweiz proaktivere Ansätze mit Empfehlungen zur psychischen Gesundheit, die auch Liechtenstein vorantreiben könnten. Die fehlende oder zumindest unklare Roadmap des Gesundheitsministers wird als grosse Belastung empfunden. Transparenz, Effizienz und Empathie sind dringend notwendig, um die psychische Gesundheitskrise zu bewältigen und adäquate Versorgungsstandards zu etablieren.

Meine Fragen:

Warum hat das Gesundheitsministerium die Fachverbände und Experten nicht ausreichend in die Entwicklung des Psychiatriekonzepts einbezogen?

Der Vorwurf des mangelnden Einbezugs ist nicht zutreffend. Fachverbände sowie Expertinnen und Experten wurden im Prozess zur Erarbeitung des Konzepts sowohl über Interviews als auch über die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des Konzepts abgeholt.

Warum sind die Fachverbände nicht in der Lenkungsgruppe vertreten?

Die Regierung hat eine verwaltungsinterne Lenkungsgruppe eingesetzt, die themen- bzw. massnahmenbezogen die betroffenen Fachverbände, Institutionen und Experten einbindet.

Wie gedenkt das Gesundheitsministerium den akuten Herausforderungen in der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher schnellstmöglich zu begegnen?

Die von der Regierung eingesetzte Lenkungsgruppe arbeitet an der Umsetzung der Massnahmen. Gewisse – wie die Aufteilung von Stellen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und deren Neubesetzung sowie die Besetzung freier Stellenkontingente in der Kinder- und Jugendpsychotherapie – wurden bereits angegangen. Die konkrete Besetzung dieser Stellen liegt aber in der Verantwortung der zuständigen Verbände, in diesen beiden Fällen jeweils des Krankenkassenverbands sowie der beiden Organisationen, welche die vorliegende Stellungnahme verfasst haben. Im Präventionsbereich laufen zudem die Arbeiten, um bestehende niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote besser bekannt zu machen sowie im Rahmen einer Kampagne die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Sinne von Sensibilisierung und frühen Interventionen zu fördern.

Welche konkreten Massnahmen und Zeitpläne gibt es, um die wiederholten Ver-zögerungen bei der Umsetzung des Psychiatriekonzepts zu beheben und mehr Transparenz in die zukünftigen Prozesse zu bringen?

Eingehend ist zu bemerken, dass der Vorwurf der «wiederholten Verzögerungen bei der Umsetzung des Psychiatriekonzepts» nicht zutreffen kann, zumal die Regierung das Psychiatriekonzept am 7. Mai 2024 zur Kenntnis genommen hat, also vor nicht einmal fünf Monaten. Wie dem Psychiatriekonzept entnommen werden kann, decken sich die Forderungen des Positionspapiers weitgehend mit den im Psychiatriekonzept vorgesehenen Massnahmen , die nun nach den gesetzten Prioritäten unter Einbezug der betroffenen Fachverbände, Institutionen und Experten bearbeitet werden.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Kostendämmung im Gesundheitswesen

Abgeordneter Walter Frick

Der Krankenkassenverband droht bereits mit höheren Krankenkassenprämien für das Jahr 2025. In der Gesundheitspolitik ist in den letzten Jahren kaum etwas passiert, was die Kostenexplosion eindämmen kann. Auch das Warten auf Massnahmen in der Schweiz hat sich nicht als taugliches Mittel erwiesen, um die Prämienzahlenden zu entlasten. Im Regierungsprogramm stehen sehr viel Absichten, nach denen ich mich erkundigen möchte. Ausserdem erreichte uns ein Schreiben der diplomierten medizinischen Masseurinnen und Masseure, wonach dort die OKP gestrichen werden soll.

Meine Fragen:

2023 werden die Arbeiten hinsichtlich neuer Versorgungsmodelle, Stichwort «Ortsnahe Basisversorgung», gestartet. Wo befinden sich diese Arbeiten aktuell?

Wie im vergangenen Jahr berichtet, prüft die Landesgesundheitskommission im Auftrag der Regierung mit erster Priorität das Thema «Weiterentwicklung Berufe». Die Ergebnisse werden in einen Vernehmlassungsbericht betreffend Massnahmen im Bereich der medizinischen Grundversorgung einfliessen. Ob auch Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit neuen Versorgungsmodellen mitaufgenommen werden, befindet sich derzeit in Abklärung.

Die Prioritäten für Massnahmen hinsichtlich der Kostenentwicklung wurden 2023 vorgestellt. Die elf Massnahmen sind mittlerweile immer wieder im Hohen Haus thematisiert worden. Der LKV meint, dass er nicht wisse, wo diese Arbeiten derzeit stehen. Wo stehen sie?

Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat, wie im vergangenen Jahr kommuniziert, die Prüfung von Massnahmen betreffend die Anpassung des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, kurz OKP, die Vergütung von Medikamenten sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung in Angriff genommen. Der Liechtensteiner Krankenkassenverband (LKV) wurde kürzlich im Rahmen des regelmässigen Austausches mit dem Ministerium über den aktuellen Stand informiert. Er ist auch in der Leistungskommission vertreten, die den Leistungskatalog regelmässig auf mögliche Anpassungen an jenen der Schweiz überprüft. Die Leistungen der medizinischen Masseure werden beispielsweise in der Schweiz nicht von der OKP übernommen. In Bezug auf mögliche alternative Vergütungsmodelle von Medikamenten wartet das Ministerium derzeit auf konkrete Vorschläge seitens des LKV. Betreffend die Grundversorgung, welche auch die ärztliche Bedarfsplanung umfasst, ist auf die Antwort zur Frage 1 und den dort erwähnen Vernehmlassungsbericht zu verweisen.

Gemäss Regierungsprogramm werden nach der Abstimmung 2024 weitere Schritte zur Realisierung des Neubaus des Landesspitals eingeleitet. Woraus bestehen diese Schritte und welche neuen Entwicklungen gibt es hier?

Der Steuerungsausschuss für den Neubau des Landesspitals hat seine Arbeiten umgehend nach der Abstimmung wieder aufgenommen. Aktuell werden die nächsten Projektphasen geplant. Zudem gilt das Augenmerk der Rekrutierung von Personal für die Projektleitung sowie der Ausarbeitung von Dokumenten, welche die Grundlage für die weiteren Arbeiten bilden, namentlich Projektbeschreibung und -organisation sowie Projekthandbuch.

Wie hoch verortet das Ministerium das Einsparungspotenzial durch die Streichung der Leistungen der medizinischen Masseure und Masseurinnen und welchen Anteil an den Gesamtkosten machen diese aus?

Gemäss SASIS-Datenpool haben Masseurinnen und Masseure in Liechtenstein im Jahr 2023 CHF 814’235 zu Lasten der OKP abgerechnet. Das entspricht 0.39% der Bruttoleistungen.

Besteht durch diese Streichung niederschwelliger, eher günstiger Leistungen nicht die Gefahr, dass der Zulauf zu teuren Spezialisten steigt?

Die Leistungskommission befasst sich derzeit mit der Fragestellung, welche Leistungen künftig durch die OKP abgedeckt werden sollen. Die entsprechenden Gespräche sind noch nicht abgeschlossen und vertraulich. Unabhängig vom aktuellen Stand wird die genannte Gefahr nicht gesehen.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Vergabe von OKP-Bewilligungen

FBP – Johannes Kaiser © Nils Vollmar

Ich führe ein Fallbeispiel auf und daraus ergeben sich dann entsprechende Fragen an die Regierung.

Es ist nicht ein Einzelfall. Kürzlich musste ein Kind infolge einer Infektion notfallmässig ins Spital eingeliefert werden, da kein Kinderarzt verfügbar war. Vom Landesspital Vaduz aus hat man das Kind in das Kinderspital in Chur eingewiesen. Soweit alles gut.

Dieses Kind ist wieder auf dem Weg der Genesung, muss jedoch regelmässig zur ärztlichen Kontrolle zum Kinderarzt. Leider ist der entsprechende Haus-Kinderarzt derzeit nicht verfügbar. Bei der Suche nach einem Ersatzkinderarzt lief diese Familie ins Leere und musste wiederum ins Landesspital.

Der besagte Kinderatzt macht sich offenbar seit Längerem Gedanken betreffend der Pensionierung. Anscheinend gab es bereits fünf potenzielle Nachfolger, die offenbar allesamt abgelehnt wurden. Dasselbe erlebte man bereits bei Dr. Walch. Auch bei anderen Fachärzten gibt es analoge Realitätsmuster.

Meine Fragen an die Regierung sind:

Wer entscheidet über OKP-Zulassungen?

Gemäss Art. 16b Abs. 6 des Gesetzes über die Krankenversicherung entscheiden Ärztekammer und Krankenkassenverband gemeinsam über die Besetzung von freien Stellen.

Was sind die Gründe der rigorosen Nachfolgebesetzunsproblematik?

Es ist nicht klar, was genau mit «rigoroser Nachfolgebesetzungsproblematik» gemeint ist. Tatsache ist, dass in der Pädiatrie seit mehreren Jahren schlicht keine Bewerbungen für offene OKP-Stellen vorlagen. Die Aussage, fünf potenzielle Nachfolger eines praktizierenden Kinderarztes seien abgelehnt worden, ist dementsprechend nicht korrekt bzw. kann nicht nachvollzogen werden.

Gibt es lenkungsstrategische Überlegungen bei der OKP-Zulassungspraxis und wenn ja, welcher Steuerungsart sind diese?

Das ist der Regierung nicht bekannt.

Wie gedenkt die Regierung dieser Kinderarztausdünnung entgegenzuwirken?

Die Bedarfsdeckung von Leistungen der Kinderärztinnen und-ärzte ist kein spezifisch liechtensteinisches Thema. Lösungsansätze bestehen in der Weiterentwicklung von Gesundheitsberufen, konkret im Bereich qualifizierter Pflegefachpersonen, die einzelne, bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Aufgaben übernehmen können. Neue Arbeitsmodelle wie Versorgungszentren könnten dazu beitragen, dem vielfachen Wunsch junger Ärztinnen und -ärzte nach familienfreundlichen Arbeitszeiten gerecht zu werden. Weiter soll das in Liechtenstein anwendbare Schweizer Tarifsystem TARMED demnächst durch den neuen TARDOC abgelöst werden. Dieser beinhaltet neben anderem eine Stärkung der Hausarzt- und Kindermedizin.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: IGV-Revision der WHO

Abgeordneter Markus Gstöhl

Am 1. Juni 2024 hat die World Health Assembly der WHO weitreichende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV beschlossen. Dies, obwohl der finale Abstimmungstext nicht wie gemäss Art. 55 Abs. 2 IGV 2005 vorgeschrieben vier Monate vor dieser Schlussabstimmung vorlag. Die IGV-Revision ist damit unter Verletzung von WHO-Verfahrensrecht zustande gekommen und widerspricht auch völkerrechtlichen Vorgaben. Die Revision ist weitreichend und beinhaltet starke Eingriffe in die Souveränität der einzelnen Staaten. Diese revidierten IGV treten nach zwölf Monaten am 1. Juni 2025 automatisch in Kraft, ausser für jene Vertragsstaaten, die bis zum 31. März 2025 Widerspruch einlegen und vom «Opting out»-Recht Gebrauch machen.

Da auch Liechtenstein betroffen ist, habe ich dazu folgende Fragen:

Antworten

Einleitend ist festzuhalten, dass die in der Einleitung der Kleinen Anfrage genannten Fristen für das Inkrafttreten und das Einlegen von Widerspruch gegen die Änderungen nicht korrekt sind. Nach der offiziellen Notifikation der Änderungen an die Vertragsparteien durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 19. September 2024 hat Liechtenstein zehn Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen. Damit müsste Liechtenstein bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch einlegen, falls verhindert werden sollte, dass die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) am 19. September 2025 für Liechtenstein in Kraft treten. Ebenfalls nicht bestätigt werden kann die Einschätzung, dass die IGV-Revision unter Verletzung von WHO-Verfahrensrecht zustande gekommen ist und damit völkerrechtlichen Vorgaben widerspricht. Der zitierte Art. 55 Abs. 2 der IGV bezieht sich nicht auf finale Abstimmungsvorlagen, sondern auf Abänderungsvorschläge. Alle im Rahmen des Prozesses eingegangenen Abänderungsvorschläge wurden den WHO-Mitgliedsstaaten lange vor dieser Frist kommuniziert.

Wer hat Liechtenstein am 1. Juni 2024 bei der WHO-Generalversammlung in Genf vertreten?

Liechtenstein ist nicht Mitglied der WHO und hat folglich nicht an der World Health Assembly teilgenommen.

Hatte dieser Vertreter seitens Liechtenstein ein konkretes Mandat betreffend die Abstimmung?

Siehe Antwort auf Frage 1.

War der Vertreter Liechtensteins am 1. Juni 2024 um 21.07 Uhr bei der Abstimmung vor Ort? Wenn ja: Warum hat er sich nicht gegen die IGV-Revision ausgesprochen?

Siehe Antwort auf Frage 1.

Im Zuge der Corona-Krise ist viel Vertrauen in die Politik und in Organisationen wie die WHO verloren gegangen. Durch ein «Opting-out» können die beabsichtigten IGV-Änderungen transparent in den demokratischen Diskurs Regierung/Landtag/Referendum eingebracht und demokratisch legitimiert werden: Wird Liechtenstein von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Widerspruch einlegen? Falls Nein: Warum nicht?

Zunächst ist festzuhalten, dass die IGV keine Auswirkungen auf das souveräne Recht der Staaten haben, Gesetze zu erlassen und über die Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik und die im Pandemiefall allenfalls erforderlichen Massnahmen zu entscheiden. Liechtenstein schliesst keine völkerrechtlichen Verträge ab, die grundlegende Rechte und Prinzipien missachten. Auch die Änderungen der IGV beinhalten gemäss Einschätzung der Regierung keine Möglichkeit für die WHO, ihren Mitgliedsstaaten im Pandemiefall rechtsverbindliche Gesundheitsmassnahmen aufzuerlegen. Die nationale Souveränität bleibt von den Änderungen unberührt. Unabhängig davon wird die Regierung ihrer Verantwortung nachkommen, die möglichen Auswirkungen der geänderten IGV analysieren und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten. Über das Einlegen von Widerspruch wurde noch nicht entschieden.


 

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