Kleine Anfrage des stv. Abg. Hasler Thomas zum Thema: aktuelle Verkehrssituation in Liechtenstein
In Liechtenstein leben rund 40’000 Menschen. Dazu kommen weitere 20’000 Personen, die aus den Nachbarländern nach Liechtenstein pendeln. Die Erreichbarkeit von Wirtschaftsunternehmen für Arbeitnehmer und Kunden ist zentral für Liechtenstein. In den letzten Wochen wurden in ganz Liechtenstein Bauarbeiten an neuralgischen Punkten durchgeführt und Strassen gesperrt. Dies führte zu grossen Verkehrsbehinderungen beziehungsweise dazu, dass der Verkehr, jedenfalls in Vaduz und nördlich von Vaduz, zu Stosszeiten zum Erliegen kam und Gewerbetreibende und Privatpersonen lange Stauzeiten in Kauf nehmen mussten.
Meine Fragen:
Wie sieht der Prozess bei den zuständigen Stellen zur landesweiten und regionalen Koordination von Bauarbeiten an neuralgischen Verkehrspunkten aus?
Für die Koordination von Strassenbauten betreibt das Amt für Tiefbau und Geoinformation (ATG) auf dem internen Bereich des Geodatenprotales einen eigenen Layer für anstehende Strassenbauvorhaben. Die Daten und die geplanten Realisierungszeiträume werden von den jeweiligen öffentlichen Bauherren eingepflegt.
Hinzu kommt, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der Bauverwaltungen der Gemeinden, der Werkleitungsbetreiber für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Kommunikation und Fernwärme sowie unterschiedlichen Amtsstellen des Landes sich auf Einladung des ATG jeweils zweimal jährlich zu einer Koordinationssitzung treffen. An diesen Sitzungen werden die Bauvorhaben abgeglichen. Zudem gibt es diverse, punktuelle Austausche in unterschiedlichen Zusammensetzungen während des Jahres.
Warum hat dieser Prozess in jüngster Vergangenheit nicht funktioniert?
Liechtensteins seit Jahrzehnten bestehendes Strassennetz stösst während den Hauptverkehrszeiten je länger je mehr an seine Kapazitätsgrenzen. Es bestehen auf den Hauptachsen keine «Reserven» im Falle von Verkehrsbehinderungen als Folge von Baustellen, Veranstaltungen oder Unfällen. Zudem ist unser Strassennetz sehr kleinräumig, weshalb sich die Baustellen gegenseitig sehr stark beeinflussen.
Insbesondere kurzfristige Veränderungen in den Bauvorhaben von Werkleitungsbetreibern, Gemeinden und Privaten erschweren die Planbarkeit der Einzelmassnahmen und dadurch auch die Koordination aller Bauarbeiten innerhalb des Strassennetzes.
Den Interessen an einer uneingeschränkten Nutzung der Strassen stehen die Interessen und Bedürfnisse von öffentlichen und privaten Bauherren gegenüber, die ihre Bauvorhaben und Unterhaltsarbeiten auf oder im Umfeld von Landstrassen möglichst kurzfristig innerhalb der saisonal beschränkten Bauzeit realisieren müssen. Die Ablehnung von Bau- und Unterhaltsarbeiten würde zwar die Verkehrssituation unberührt lassen, jedoch andere Interessen der Öffentlichkeit und von Privaten benachteiligen.
Wie ist dieser Prozess aufgrund der Erfahrungen der letzten Wochen angepasst worden?
Eine kurzfristige Anpassung der Prozesse ist nicht möglich. Mit dem in Arbeit befindlichen Strassengesetz und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen sollen klarere Grundlagen für die in der Antwort zu Frage 2 erwähnten Interessensabwägungen und die Bewilligungspraxis für Bauten, welche die Strassen beeinflussen, geschaffen werden.
Kleine Anfrage des stv. Abg. Hasler Thomas zum Thema: Projektstand Landesbibliothek
In der Juni-Sitzung dieses Jahres stimmte der Landtag deutlich gegen den Nachtragskredit für den Umbau des Postgebäudes. Dies vor allem aufgrund von Planungsmängeln und nicht aufgrund der Kosten. Die Infrastrukturministerin hat bereits im Landtag betont, man müsse sich nun neue Gedanken zur Nutzung des Postgebäudes machen. Am 11. Juli war dann im «Vaterland» zu lesen, es werde mit der Standortgemeinde, Stiftungen und Privaten neue Quellen zur Finanzierung gesucht. Am Projekt wolle man trotz allem festhalten. Es gäbe keine Zwischennutzung.
Meine Fragen:
Wie ist der Stand der Gespräche zur Finanzierung der fehlenden CHF 5,5 Mio.?
Wie in der Medienmitteilung der Regierung vom 10. Juli 2024 angekündigt, wurden Gespräche aufgenommen. Diese sind noch nicht abgeschlossen.
Wird und wenn ja, wann wird die Regierung das Projekt erneut dem Landtag vorlegen?
Nach Abschluss der Gespräche wird die Regierung auf den Landtag zukommen. In welcher Form dies erfolgen wird, ist noch nicht abschliessend geklärt. Die Gespräche sollen in diesem Herbst abgeschlossen werden.
Hat sich in Sachen Zwischennutzung die Ansicht heute geändert?
Nein. Wie in der erwähnten Medienmitteilung vom 10. Juli 2024 festgehalten, hat die Regierung aufgrund des Entscheids, Gespräche betreffend die Finanzierung zu führen, auch entschieden, dass das leerstehende Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz bis zur Klärung der Frage, ob das vorliegende Projekt doch noch umgesetzt werden kann, keiner Zwischennutzung zugeführt werden soll.
Kleine Anfrage des Abg. Vogt Thomas zum Thema: Vereinfachung des Gründungsprozesses eines Unternehmens
Der Prozess zur Gründung und Ansiedelung eines Unternehmens in Liechtenstein soll vereinfacht und vollständig digitalisiert werden. Dies ist zumindest im Regierungsprogramm so nachzulesen. Das Projekt ist in Arbeit, heisst es auf «Regierungsprogramm.li».
Hierzu meine Fragen:
Wie sehen die Fortschritte in diesem Projekt aus?
Die gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Handelsregister sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die elektronische Beurkundung wurden durch Gesetzesprojekte unter der Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Justiz in dieser Legislatur geschaffen. Die entsprechenden Bestimmungen sind seit dem 1. August 2024 in Kraft.
Zudem wurden in dieser Legislatur die technischen Voraussetzungen geschaffen, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im vereinfachten Verfahren vollständig online zu gründen und beim Amt für Justiz zur Eintragung im Handelsregister anzumelden.
Die technischen Voraussetzungen für die vollständige Online-Gründung von anderen Gesellschaftsformen und die entsprechende Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister werden in einem eigenen Projekt umgesetzt. Mit einer vollständigen Umsetzung kann frühestens im Jahr 2026 gerechnet werden.
Eine wesentliche Erleichterung für Unternehmen wird auch die Umsetzung der geplanten eGewerbe-Plattform bieten. Das Projekt eGewerbe ermöglicht die vollständig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Bewilligungen des Amtes für Volkswirtschaft, wie beispielsweise Gewerbeberechtigungen. Die Entwicklung dieser komplexen Lösung verläuft positiv. Die Einführung des eGewerbes ist im ersten Quartal 2025 geplant.
Wo sind die Knackpunkte, bei denen man die Unterstützung des Gesetzgebers benötigt?
Wie in der Antwort zu Frage 1 festgehalten, wurden die rechtlichen Grundlagen bereits geschaffen. Der Gesetzgeber wird die Projekte unterstützten können indem im Rahmen der anstehenden Budgetdebatten die beantragten finanziellen Mittel des Amtes für Informatik zur technischen Umsetzung der vollständigen Online-Gründung weiterer Gesellschaftsformen genehmigt werden.
Ist in dieser Legislatur diesbezüglich noch mit Ergebnissen zu rechnen?
Voraussichtlich ab Januar 2025 wird es möglich sein, öffentliche Beurkundungen virtuell durchzuführen, ohne dass man beim Amt für Justiz oder einem Notar physisch erscheinen muss.
Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Austausch-Sträucher-Aktion und Verbot vom Verkauf von Neophyten
Die Regierung hat neuerlich wieder eine Austausch-Sträucher-Aktion lanciert. Gleichzeitig wird der Verkauf von Neophyten in Liechtenstein ab 1. November 2024 verboten. Beide Aktionen sind löblich und werden gleichzeitig auch die Bevölkerung entsprechend sensibilisieren. Eine Tatsache ist allerdings, dass auch auf Grundstücken, die sich im Besitz des Landes befinden, ebenso Handlungsbedarf gegeben ist, erst recht, weil hier das Land eine Vorbildfunktion inne hat.
Dazu meine Fragen:
Werden in Liegenschaften, die sich im Besitz des Landes befinden, Neophyten ebenso durch einheimische Bäume und Sträucher etc. ersetzt und falls ja, gibt es dafür einen Plan?
Die Stärkung der Biodiversität ist der Regierung ein grosses Anliegen. Entsprechend wurden bereits mehrere Massnahmen bei Liegenschaften des Landes umgesetzt oder sind geplant, zum Beispiel beim Landtagsgebäude, dem Schulzentrum Mühleholz I+II, den Weiterführenden Schulen Triesen, beim Schulzentrum Unterland in Eschen oder auch bei der Post in Bendern. Dabei geht es unter anderem um die Entfernung von Neophyten und deren Ersatz durch heimische Gewächse. Weitere Massnahmen sind geplant und sollen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden. Auch im Budget 2025 werden entsprechende finanzielle Mittel in den Konten der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften beantragt.
Ist es möglich, nördlich des Gebäudes, in welchem wir uns gerade befinden, eine erste sichtbare Aktion, nämlich die Buchsbaumhecke auszureissen und mit heimischem Liguster oder vielleicht mit einer Eibenhecke zu ersetzen?
Ja. Die Buchsbaumhecke zwischen dem Landtagsgebäude und dem Landesmuseum wird entfernt. Der so genannte «Kleine Park» soll im Sinne der Förderung der Biodiversität umgestaltet werden. Die entsprechende Planung liegt vor und wird noch in diesem Jahr umgesetzt. Aufgrund der aktuellen Ausstellung «Bad Ragartz» kann mit den Arbeiten erst im November 2024 begonnen werden.
Neben dem Entfernen der Buchsbaumhecke soll auch der Rasen entfernt werden. Es ist geplant, dass eine Blühlandschaft mit einheimischen Wildstauden gesetzt wird, in deren Mitte ein Hochstammbaum gepflanzt werden soll. Es soll auch eine Sitzgelegenheit geschaffen werden, sodass Besucherinnen und Besucher der Anlage im Schatten verweilen können.
Nach der entsprechenden Anpassung erfolgt die Pflege der Anlage weitgehend durch Selbstregulierung der Natur. Die Pflege ist dadurch weniger arbeitsintensiv und kostensparender. Die regionalen, heimischen Pflanzenarten sind zudem widerstandsfähiger, robuster und langlebiger. Eine Bewässerung ist nur in der Anwachsphase des Baumes notwendig. Giesseinsätze sind nur in extremen Hitzezeiten notwendig. Auf Pflanzenschutzmittel und Dünger kann verzichtet werden.
Der darüber liegende Rasen wird in kurzen Abständen gemäht. Könnte man diesen in eine artenreiche Blumen- und Kräuterwiese umzuwandeln, sodass allenfalls eine Terrassierung mit wertvollen Trockensteinmauern eine Aufwertung im ökologischen Bereich möglich sein könnte und das Ensemble dieses hohen Hauses eine weitere sehenswerte Aussengestaltung erhält, wie sie schon im südlichen Teil als ehemaliger Steingarten erfahren hat?
Der erwähnte Rasen ist noch nicht Teil des Projekts, welches ab November 2024 umgesetzt werden soll. Es ist aber vorgesehen, diesen Rasen im Sinne der Fortführung der Umgestaltung der Aussenräume rund um den Landtag zeitnah ebenfalls umzugestalten.
Werden künftig alle Besitzungen des Landes nur noch mit einheimischen Sträuchern und Bäumen bepflanzt?
Ja. Zudem werden die Auswirkungen des Klimawandels und die jeweiligen Standortgegebenheiten berücksichtigt.
Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Verkehrsinfrastruktur Unterland – Massnahmen und Projekte der Regierung
Ich habe diesen Titel aus einer Einladung der Vaterländischen Union für ein Senioren-Symposium, welches am 22. Oktober 2024 stattfinden wird. Ich finde das sehr begrüssenswert, auch den Inhalt, die Verkehrsinfrastruktur Unterland, Massnahmenprojekte der Regierung, finde ich ebenfalls sehr interessant. Und mich würde da sehr interessieren, weil wir uns in der letzten Landtagssitzung über den Monitoringbericht des Mobilitätskonzeptes unterhalten haben und diesbezüglich eigentlich keine einschlägigen Informationen bekommen habe, auch auf meine Frage hin, wie sich die Regierung auf die Tunnelspinne, die aus Vorarlberg in wenigen Jahren kommen wird, und das grosse Portal vor Feldkirch, vor dem Liechtenstein-Eingang bei Schaanwald, vorbereiten wird.
Ebenfalls stelle ich nochmals an dieser Stelle meine Anfrage, die ich im letzten September-Landtag betreffend einen Landtagsbeschluss vom 6. Mai 2020 im Rahmen des Berichts und Antrags des Mobilitätskonzeptes gestellt hatte. Damals fand die Sitzung in der Coronazeit im Vaduzer Saal statt. Der Antrag lautete und wurde einhellig beschlossen, dass die Regierung eine Variantenprüfung zur Entlastung der Dorfzentren von Schaanwald und Nendeln in enger Abstimmung mit der Gemeinde Eschen-Nendeln und der Gemeinde Mauren-Schaanwald durchzuführen hat und dann dem Landtag zur Vorlage beziehungsweise zur Kenntnis bringt.
Meine zwei Unterfragen an die Regierung sind:
Bis wann setzt die Regierung die einhellige Beschlussfassung betreffend den Antrag in der Landtagssitzung vom 6. Mai 2024 im Rahmen des Berichts und Antrags zum Mobilitätskonzept 2030 um?
Ein konkretes Datum für die Umsetzung der in der Fragestellung erwähnten Variantenprüfung für die Umfahrung von Schaanwald und Nendeln kann aktuell nicht genannt werden.
Die Resultate der Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums von Schaan, welche dem Landtag in dieser Legislatur mit BuA Nr. 84/2021 zur Kenntnis gebracht wurden, machten deutlich, dass sämtliche Lösungsansätze Auswirkungen auf die regionalen Verkehrsströme haben, insbesondere diejenigen in den Nachbargemeinden. Aufgrund dessen hat die Regierung in diesem Bericht und Antrag festgehalten, dass ein landesweites Projekt initiiert werden soll.
Daraus resultierte das im Mai 2023 initiierten Projekt «Raum und Mobilität 2050». Diesbezüglich sollen bis Ende dieses Jahres die weiterzuverfolgenden Stossrichtungen zur Befriedigung der langfristigen Mobilitätsbedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Wirtschaft Liechtensteins festgelegt werden. Eine Stossrichtung ist auch die Erstellung von Umfahrungsstrassen. Die Stossrichtungen sollen im Winter 2024/2025 im Rahmen des zweiten öffentlichen Forums des Projekts präsentiert und diskutiert werden.
Nach dem zweiten öffentlichen Forum werden ab Anfang 2025 konkrete Lösungsansätze pro Stossrichtung ausgearbeitet. Dabei wird auch die Verkehrssituation in Schaanwald und Nendeln berücksichtigt, genauso wie die bei den weiteren Gemeinden Liechtensteins. Die Öffentlichkeit wird im Prozess weiterhin laufend eingebunden.
Weitere Informationen zum Projekt «Raum und Mobilität 2050» finden sich unter der eigens für dieses Projekt eingerichteten Webseite (https://www.regierung.li/ministerium/16171/ministerium-fuer-infrastruktur-und-justiz/themen/16560/Raum-und-Mobilitaet-2050).
Zum Thema «Verkehrsinfrastruktur Unterland – Massnahmen und Projekte der Regierung»: Was sind dies für Massnahmen und Projekte, die die Regierung bezüglich der Verkehrsinfrastruktur Unterland plant und vorsieht?
Neben dem in der Antwort zur Frage 1 erwähnten Projekt «Raum und Mobilität 2050» gibt es eine Vielzahl von weiteren Projekten im Liechtensteiner Unterland, an denen die Regierung arbeitet. Dazu gehören Projekte, die den öffentlichen Verkehr und den Radverkehr attraktiver machen sollen, wie die Optimierung der Bus-Bahn Anschlüsse an den Bahnhöfen im St. Galler Rheintal in Folge der Einführung des Halbstundentakts der Zugverbindungen, zusätzliche eigentrassierte Radwege und die Optimierung der Rheinübergänge.
Kleine Anfrage des stv. Abg. Beck Rainer zum Thema: Fussgängerstreifen an der Dorfstrasse beim Dreischwesternhaus in Planken
Mit Verkehrsanordnung 3551/2012/06/0264 vom 17. September 2012 wurde die Markierung eines Fussgängerstreifens beim Dreischwesternhaus angeordnet. Der Zebrastreifen wurde notwendig, nachdem die Gemeinde Planken eine Fusswegverbindung von der Gemeindestrasse «Auf der Egerta» bis zur Dorfstrasse realisierte und sich das Trottoir an der Dorfstrasse auf der gegenüberliegenden Seite beziehungsweise Bergseite befindet. Der Verbindungsweg dient als Sammel- beziehungsweise Schulweg für rund ein Viertel der Plankner Schulkinder. Um die Sichtweiten zu verbessern, wurde vor zwei Jahren im Zuge der Trottoirerweiterung beim Dorfeingang beim genannten Fussweg ein kurzes Teilstück auf der Talseite der Dorfstrasse als Trottoir ausgestaltet, weshalb der Zebrastreifen vorübergehend entfernt werden musste. Bis heute wurde seit dem Abschluss der Bauarbeiten der bestens bewährte Zebrastreifen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht wieder angebracht.
Meine Frage:
Weshalb wird der Fussgängerstreifen an der Dorfstrasse beim Dreischwesternhaus nicht wieder angebracht, obwohl eine rechtskräftige Verkehrsanordnung des ATG beziehungsweise des ehemaligen Tiefbauamtes vorliegt?
Im Rahmen der Gesamtüberprüfung aller Fussgängerstreifen im Jahr 2012 wurde festgestellt, dass viele der verfügten Fussgängerstreifen nicht den in den Normen geforderten Sicherheitskriterien entsprachen. Viele Mängel konnten mittels Sofortmassnahmen behoben werden. Einige Defizite können jedoch nur mit umfangreichen baulichen Massnahmen behoben werden. In diesen Fällen verfolgt das Land die Praxis, altrechtlich bewilligte Fussgängerstreifen bis zu einer Strassensanierung zu dulden. Im Rahmen der Strassensanierungen wird sodann versucht, die Mankos der Fussgängerübergänge zu beseitigen, um normkonforme Verkehrsanlagen zu schaffen. Werden trotz der Umbauten oder aufgrund der Verkehrsfrequenzen nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anbringung eines Fussgängerstreifens erfüllt, erfolgt nach einer entsprechenden Strassensanierung keine Signalisation und Markierung mehr.
Der Fussgängerstreifen beim Dreischwesternhaus in Planken wies bei der erwähnten Prüfung im Jahr 2012 erhebliche Sicherheitsdefizite auf. Im Rahmen des Ausbaus der Landstrasse in Planken konnte durch Fahrbahnverengung erreicht werden, dass Fussgängerinnen und Fussgänger nicht mehr die Fahrbahn betreten müssen, um den Verkehr auf der Dorfstrasse in ausreichender Distanz überblicken zu können, was die Sicherheit erheblich erhöhte. Beim zuvor vorhandenen Fussgängerstreifen konnten Fussgängerinnen und Fussgänger, welche sich dem Fussgängerstreifen näherten, nicht rechtzeitig von einem Lenker oder einer Lenkerin eines herannahenden Fahrzeuges erkannt werden. Somit konnte der durch den Fussgängerstreifen gesetzlich vorgeschriebene Vortritt nicht zuverlässig gewährt werden. Bei den niedrigen Verkehrsfrequenzen in Planken empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) auf einen Fussgängerstreifen zu verzichten, da die Zeitlücken zwischen zwei Fahrzeugen genügend sind, um die Strasse auch ohne Vortritt sicher zu überqueren. Diese Art der Querung hat sich an schwach befahrenen Strassen als die Sicherste bewährt. Durch die Fahrbahnverengung, die im Zuge der Strassensanierung durchgeführt wurde, wurde für Fussgängerinnen und Fussgänger ein sicherer Bereich geschaffen, von welchem sie die Fahrbahn gefahrlos überblicken können. So wurden optimale Voraussetzungen geschaffen, um die Strasse auch ohne Fussgängerstreifen mit einem Gewinn an Sicherheit überqueren zu können. Die heutige Verkehrsanlage ohne Fussgängerstreifen entspricht nun den aktuellen rechtlichen Anforderungen.
Die erwähnte Verfügung von 2012 bezieht sich auf einen nicht mehr vorhandenen Zustand. Aufgrund der veränderten örtlichen Voraussetzungen erfolgte eine Neubeurteilung.
Kleine Anfrage des Abg. Dr. Quaderer Sascha zum Thema: Elektronisches Baugesuch
Seit dem 2. April ist es möglich, Baugesuche elektronisch einzureichen. Aus der Baubranche höre ich, dass der Start alles andere als reibungslos verlief. Insbesondere, wenn die Bauherrin eine juristische Person ist, gebe es immer wieder Probleme mit den Berechtigungen. Juristische Personen können keine eID beantragen, das können nur ihre Organe. Um ein elektronisches Baugesuch zu eröffnen und zu bearbeiten, müssen also alle involvierten natürlichen Personen eine eID haben. Somit müssen neben den Organen der Bauherrin auch allfällige Organe der Grundeigentümer, Architekten, Projektverfasser, Zeichner, Fachplaner und weitere Involvierte über eine eID verfügen. Selbst wenn sie im Ausland wohnen oder arbeiten.
Dazu meine fünf Fragen:
Wie ist der Start aus Sicht der Regierung verlaufen und gibt es Optimierungspotenzial?
Mit dem eBaugesuchLI wurde eine umfassende digitale Lösung für die Abwicklung von Baugesuchen implementiert. Diesbezüglich wurden auch interne Fachapplikationen des Amtes für Hochbau und Raumplanung abgelöst.
Bei grossen und komplexen IT-Projekten ist immer eine gewisse Zeit erforderlich, bis die Systeme optimal funktionieren.
Das Amt für Hochbau und Raumplanung optimiert gemeinsam mit dem Amt für Informatik seit der Einführung kontinuierlich die relevanten Applikationen basierend auf den Rückmeldungen der internen und externen Nutzerinnen und Nutzer.
Zudem wurden FAQs erarbeitet und online zur Verfügung gestellt. Diese werden, wenn nötig, laufend ergänzt.
Auf der Homepage des Amts für Hochbau und Raumplanung gibt es einen FAQ-Bereich, wo häufige Fragen beantwortet werden. Dort wird die Einführung des Dienstes «e-Vertretungen» angekündigt. Bis wann ist mit der Einführung zu rechnen?
Es ist in einer zweiten Projektphase geplant, verschiedene Erweiterungen und Anpassungen von eBaugesuchLI umzusetzen. Einer der zentralen Punkte ist die Integration der eVertretung, sodass die betroffenen Unternehmen ihre Mitarbeitenden für die verschiedenen Rollen berechtigen können und in der Folge die Mitarbeitenden für das jeweilige Unternehmen handeln können. Diese zweite Projektphase wird im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden.
Wurden die unterschiedlichen Konstellationen, die bei Baugesuchen vorkommen können, vor der Einführung des elektronischen Baugesuchs ausreichend getestet, sodass es sich seit dem Start vor einem halben Jahr um eine benutzerfreundliche Applikation handelt?
Vor der Inbetriebnahme von eBaugesuchLI wurden längere intensive Testphasen durchgeführt. Dabei wurden Architektinnen und Architekten, die Gemeinden und unterschiedliche Amtsstellen involviert. Es wurden dabei unterschiedliche Konstellationen getestet, da die Plattform dynamisch ist. Das bedeutet, dass sich die Benutzeroberfläche je nach Art des Gesuchs anpasst und abhängig davon unterschiedliche Unterlagen hochgeladen werden müssen. Die bisherigen Rückmeldungen zum fachlichen Teil der Plattform waren positiv.
Unabhängig davon wird dieser Teil der Plattform laufend basierend auf den Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer weiterentwickelt.
Wie wird die Applikation bei den Benutzern angenommen? Steigt der Anteil an elektronischen Baugesuchen am Total der Baugesuche?
Die Einreichung der Baugesuche über die Plattform eBaugesuchLI nimmt seit ihrer Einführung ständig zu.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Unternehmen gemäss Art. 5 E-Government-Gesetz grundsätzlich verpflichtet sind, im Geschäftsverkehr mit Behörden elektronisch zu kommunizieren und somit diesbezüglich keine Wahlmöglichkeit besteht. Weiter können Behörden, wie bei der Applikation eBaugesuchLI der Fall, nach Art. 4 E-Government-Gesetz eine besondere elektronische Übermittlungsform vorsehen. Ist im elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden eine eindeutige Identifizierung einer Person erforderlich, so ist dafür gemäss Art. 11 E-Government-Gesetz die eID zu verwenden.
Kann die erhoffte Effizienzsteigerung auf Verwaltungs- und auf Benutzerseite durch Kennzahlen bestätigt werden?
Es gibt derzeit keine Kennzahlen über entsprechende Effizienzsteigerungen auf Seiten der Verwaltung. Verlässliche und aussagekräftige Auswertungen sind erst möglich, wenn die Anwendungen eine gewisse Zeit lang in Betrieb sind.