Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Flüchtlingsthematik in den Schulen
Die Schulbildung ist ein wichtiges und zentrales Instrument. Die Grundschulbildung gilt für alle und muss an den Schulen umgesetzt und angeboten werden. In der jüngsten Vergangenheit war das Thema «Klassengrössen – ideale Anzahl SchülerInnen, Inklusion und Flüchtlingskinder beispielsweise aus der Ukraine» in diversen Gremien und politischen Gruppierungen immer wieder Anlass für Diskussionen.
Hierzu meine Fragen:
Wie ist der Prozess mit der Einschulung beispielsweise der ukrainischen Flüchtlingskinder in den Gemeinden- und Landesschulen geregelt. Werden die Kinder erst eingegliedert, sobald sie der deutschen Sprache mächtig sind oder schon vorher?
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine besuchen nach Ankunft in Liechtenstein in der Regel zuerst den Lernhub in Triesen (Ausnahme hiervon bilden die Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schülern der ersten Primarstufe, die normalerweise direkt im Regelbetrieb aufgenommen werden). Der Besuch in diesem Intensivkurs «Deutsch als Zweitsprache» dauert normalerweise zwischen drei bis fünf Monaten, kann aber bedarfsgerecht bis zu einem Jahr verlängert werden. Im Anschluss wird die Schülerin oder der Schüler in die Regelschule eingegliedert. Der genaue Zeitpunkt für den Übertritt in die Regelschule unterliegt dem professionellen Ermessensentscheid des IK-DaZ-Teams, auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Schülerinnen und Schüler. Denn in diesen separierten Klassen ist die Integration nur sehr beschränkt möglich, weshalb im Sinne des Integrationsprozesses sowie der Eingliederung in das Schulsystem zusammen mit unterstützenden Massnahmen (siehe Frage 4) ein Wechsel in die Regelschule nicht nur nach abgeschlossenem Spracherwerb erfolgen kann.
Welche Anzahl an ukrainischen Flüchtlingskindern beschulen wir aktuell insgesamt an den Schulen (Gemeinde- und Landesschulen)?
Wie findet die Verteilung auf unsere elf Gemeinden statt und gibt es hier Gemeinden an welchen aktuell überdurchschnittlich viele ukrainische Flüchtlingskinder beschult werden?
zu Frage 2 und 3:
Derzeit sind insgesamt 137 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine die Gemeinde- und Landesschulen sowie den Lernhub. Im Lernhub werden derzeit 18, in den öffentlichen Schulen 114 und in den Privatschulen 5 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine beschult. Dies entspricht in der Regel einem zusätzlichen Lernenden pro Klasse. In Einzelfällen sind es bis zu drei zusätzliche Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Bei den Regelklassen teilen sich die Schülerinnen und Schüler wie folgt auf:
Einschulungen ukrainische Schülerinnen und Schüler nach Gemeinden | Schulart | Klassenstufe | Anzahl Schülerinnen und Schüler |
Ruggell | Gemeindeschule | Kindergarten | 3 |
2. Klassen | 1 | ||
Gamprin | Gemeindeschule | 2. Klassen | 1 |
Nendeln | Gemeindeschule | Kindergarten | 4 |
2. Klassen | 1 | ||
4. Klassen | 2 | ||
5. Klassen | 1 | ||
Mauren | Gemeindeschule | 2. Klassen | 2 |
5. Klassen | 1 | ||
Schaan | Gemeindeschule | Basisstufen | 8 |
Unterstufen | 5 | ||
Mittelstufen | 1 | ||
Vaduz | Gemeindeschule | Kindergarten | 1 |
1. Klassen | 3 | ||
3. Klassen | 3 | ||
5. Klassen | 3 | ||
Triesen | Gemeindeschule | Kindergarten | 1 |
1. Klassen | 7 | ||
2. Klassen | 3 | ||
3. Klassen | 3 | ||
4. Klassen | 3 | ||
Triesenberg | Gemeindeschule | Kindergarten | 3 |
1. Klassen | 1 | ||
2. Klassen | 1 | ||
3. Klassen | 1 | ||
5. Klassen | 1 | ||
Balzers | Gemeindeschule | Kindergarten | 3 |
1. Klassen | 1 | ||
3. Klassen | 1 | ||
5. Klassen | 2 | ||
Eschen
Schulzentrum |
Oberschule | 1. Klassen | 1 |
3. Klassen | 1 | ||
4. Klassen | 2 | ||
Realschule | 2. Klassen | 1 | |
3. Klassen | 3 | ||
4. Klassen | 1 | ||
Vaduz
Mühleholz |
Oberschule | 1. Klassen | 2 |
2. Klassen | 1 | ||
Realschule | 4. Klassen | 2 | |
LG | 4. Klassen | 1 | |
5. Klassen | 1 | ||
Schaan | Realschule | 2. Klassen | 1 |
4. Klassen | 1 | ||
Triesen
Schulzentrum |
Oberschule | 1. Klassen | 1 |
3. Klassen | 2 | ||
Realschule | 1. Klassen | 2 | |
2. Klassen | 2 | ||
3. Klassen | 1 | ||
4. Klassen | 1 | ||
Balzers | Realschule | 2. Klassen | 1 |
3. Klassen | 1 |
Mit welchen zusätzlichen Unterstützungen können diese Schulen seitens Schulamtes rechnen? Konkret wie werden diese Schulen unterstützt?
Schülerinnen und Schüler, welche aus dem Lernhub in die Regelschule wechseln, erhalten zusätzlich zum Regelunterricht auch DaZ-Zusatzunterricht durch eine Fachperson direkt vor Ort. Im Anschluss an dem Besuch des IK DaZ ist in der Regelschule eine weitere Förderung mit DaZ-Zusatzunterricht von bis zu vier Jahren möglich.
Für die Koordination und Organisation des DaZ-Zusatzunterrichts kann im Bedarfsfall, wenn das schuleigene Förderkontingent ausgeschöpft ist, ein zusätzliches Kontingent in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht der IK DaZ bereitgestellt werden.
Des Weiteren kann die Schulleitung gemäss Art. 13ff der Verordnung über die schulischen Fördermassnahmen (SchulFMV) zusätzliche Unterstützung beantragen.
In Liechtenstein gilt für diese Kinder und Jugendlichen die Schulpflicht, wie sieht dies in den deutschsprachigen Nachbarländern Österreich, Deutschland und in der Schweiz aus?
Auch in diesen Ländern gilt für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler mit Schutzstatus S die Schulpflicht.
Kleine Anfrage der Abg. Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Mangel an Lehrstellen mit Berufsattest (BA)
In Liechtenstein wird es für Schüler/-innen mit Lernschwierigkeiten oder junge Menschen, die mit anderen persönlichen Herausforderungen konfrontiert und deshalb auf eine zweijährige Ausbildung mit einem Berufsattest BA angewiesen sind, zunehmend schwieriger, geeignete Lehrstellen zu finden. Von den 385 ausgeschriebenen Lehrstellen für das Jahr 2025 sind aktuell 33 BA-Stellen verfügbar, was einer gravierenden Ungleichbehandlung im Bildungssystem entspricht.
Während für Schüler/-innen mit Wunsch und Fähigkeiten für Ausbildungen mit Fähigkeitszeugnissen FZ eine Vielzahl von Optionen besteht, bleibt für jene mit spezifischem Förderbedarf nur eine stark eingeschränkte Auswahl an Berufsmöglichkeiten. Es ist stossend, dass weder Land noch Gemeinden als gutes Vorbild vorausgehen und BA-Lehrstellen anbieten. Im Gesundheitsbereich, der ebenfalls den Fachkräftemangel beklagt, wird gerade mal eine BA-Stelle bei der Familienhilfe angeboten. Diese Gesamtsituation stellt eine erhebliche Benachteiligung dar und wirft Fragen über den Zugang zu Ausbildung und Chancengleichheit in Liechtenstein auf.
Warum bieten staatliche und staatsnahe Betriebe so wenig bis keine BA-Ausbildungsplätze an?
Die Landesverwaltung hatte für die BA-Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt keine Anfragen/Bewerbungen erhalten, obwohl in diesem Bereich eine BA-Ausbildung seitens der LLV möglich gewesen wäre.
Bei der kaufmännischen Berufslehre sind aufgrund der neuen KV-Reform die Anforderungen gestiegen. Lernende mit einer BA-Ausbildung haben es nach dem Lehrabschluss in dieser Branche schwer, eine Anstellung zu finden, da im kaufmännischen Sektor der FZ-Ausweis für eine spätere Anstellung grundsätzlich vorausgesetzt wird. Dasselbe gilt für die weiteren Berufslehren als Informatiker und Fachmann/-frau Information und Dokumentation.
Weiters kann jeder Betrieb aufgrund der eingegangenen Bewerbungen auch nachträglich entscheiden, ob er für den zukünftigen Lernenden einen Lehrvertrag mit Berufsattest (BA) oder FZ anbieten möchte. Betriebe, die für einen Beruf eine Bildungsbewilligung für FZ-Lehren haben, können auch BA-Lehren anbieten. In der Praxis wird dies auch so gehandhabt. So wurde beispielsweise für 2024 eine Lehrstelle Assistentin Gesundheit und Soziales BA ausgeschrieben. Letztlich wurden drei Lehrverträge für diesen BA-Lehrberuf abgeschlossen.
Welche Massnahmen plant die Regierung, um die Anzahl der BA-Lehrstellen in Liechtenstein zu erhöhen, insbesondere im öffentlichen Sektor und bei öffentlich-rechtlichen Betrieben?
Grundsätzlich obliegt die Steuerung des jährlichen Lehrstellenangebotes der Wirtschaft basierend ihres jeweiligen Fachkräftebedarfs. Wie aus der Beantwortung zu Frage 3 ersichtlich ist, ist das Angebot an 2-jährigen Berufslehren von Seiten der Wirtschaft ausreichend abgedeckt. Dies unter Berücksichtigung des Aspektes, dass jährlich de facto sämtliche Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Land eine für sie geeignete Anschlusslösung finden.
Wie stellt die Regierung sicher, dass Schüler/-innen mit besonderem Förderbedarf gemäss ihren Grundrechten gleiche Chancen für eine Berufsausbildung erhalten?
Die zusätzliche Unterstützung besteht aus einer fachkundigen individuellen Begleitung (FiB) durch das Amt für Berufsbildung (ABB) sowie der Gewährung eines Nachteilsausgleichs. Ziel der FiB ist es, vorhandene Begabungspotenziale zu fördern, Lerndefizite zu verringern und Sozial- und Selbstkompetenz zu stärken. Die FiB startet frühestens mit dem vertraglich definierten Lehrbeginn und endet spätestens mit dem Lehrende und umfasst die folgenden Bereiche:
Schulische Begleitung
Zusätzlich zu den Unterstützungsmassnahmen an der Berufsfachschule wird eine individuelle Einzelbetreuung durch schulexterne Fachleute angeboten. Hierbei handelt es sich um eine Unterstützung bei der Vermittlung des Lehrstoffes, der Prüfungsvorbereitung sowie der Erledigung der Hausaufgaben.
Individuelle Begleitung
Zusätzlich zu der schulischen Begleitung wird den Lehrlingen über das ABB Unterstützung in diversen Bereichen angeboten: Lösen von Lernblockaden; Umgang mit Prüfungsstress oder ‐ängsten; Abbau von Motivationsproblemen; Unterstützung bei Planungs‐ und Organisationsschwierigkeiten; Umgang mit Konzentrationsproblemen, Aufmerksamkeits‐ sowie Wahrnehmungsschwierigkeiten; Hilfestellungen bei Rechen‐, Lese‐ und Rechtschreibschwäche etc.
Lernende mit einer Beeinträchtigung können zudem eine Hilfestellung in Form eines formalen Nachteilsausgleichs für die Lehrzeit sowie das Qualifikationsverfahren beim ABB beantragen. Sie sollen die Prüfungen in einem Rahmen und in einer Form absolvieren können, die ihre Beeinträchtigung berücksichtigt.
Welche konkreten Schritte werden unternommen, um eine bessere Koordination zwischen der Berufsberatung und der Berufswelt zu gewährleisten, damit die von der Berufsberatung vorgeschlagenen Ausbildungswege auch tatsächlich umsetzbar sind?
Im Rahmen des Berufswahlprozesses und einer allfälligen individuellen Berufsberatung beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) wird zusammen mit der Schülerin resp. dem Schüler ausgearbeitet und evaluiert, welche Berufsoptionen aufgrund der vorhandenen Fähigkeiten und Interessen zur Auswahl stünden. Die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Ausbildungswege wird durch die Betriebe gesteuert, wobei diese von sich aus festlegen, welchen Bedarf an Fachkräften sie haben und ausbilden.
Der Austausch zwischen der Wirtschaft, den Schulen, dem Schulamt (SA) und dem ABB findet regelmässig statt. Plattformen für den Austausch in Sachen „Berufliche Grundbildung“ sind der Berufsbildungsbeirat, runde Tische (Oberschulen-AGIL-ABB oder Wirtschaftsverbände-SA-ABB), Infoveranstaltungen und Elternabende (3. Klassen Real- und Oberschule im BIZ, 4. Klassen betreffend Berufswahl). Dabei werden Anliegen zwischen Schule, Eltern und Wirtschaft diskutiert und Optimierungen besprochen. Zu erwähnen sind auch die Berufs- und Bildungstage next-step oder die Mitwirkung des ABB im Rahmen der BerufsCHECK-Woche. Des Weiteren dient die digitale Plattform www.next-step.li der Informationsvermittlung für alle Akteure der beruflichen Grundbildung.
Welche Unterstützung wird für Schüler/-innen angeboten, die aufgrund des Mangels an BA-Lehrstellen gezwungen sind, ausserhalb Liechtensteins eine Ausbildung zu suchen?
Die Schülerinnen und Schüler in Liechtenstein werden im Rahmen der BIZ-Einführungen beim ABB, bei individuellen Beratungen beim ABB sowie auf der digitalen Service Plattform der Landesverwaltung auf das Ausbildungsangebot hingewiesen. Somit können sich alle Interessierten sowohl über eine FZ- als auch eine BA-Lehrestelle in der Schweiz informieren und bewerben. In der Berufsberatung wird zudem bei Berufen mit einem kleinen Lehrstellenangebot in Liechtenstein auf diese Möglichkeit hingewiesen und bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz Unterstützung geboten.
Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Zufriedenheitsumfrage im Bildungsbereich
Spätestens seit der erneuten 1. Lesung des Lehrerdienstgesetzes zu Beginn dieser Legislatur wurde eine regelmässige Umfrage bei Lehrpersonen, Schüler/-innen und Schulleitern thematisiert und immer wieder in Aussicht gestellt, um allfällige Verbesserungen anzugehen. Bis zum heutigen Tag, somit circa 3.5 Jahre später, ist mir keine solche Umfrage, die vom Schulamt in Auftrag gegeben wurde, oder deren Ergebnisse bekannt. Es hiess zwar immer wieder, es werde daran gearbeitet, doch eine Umfrage vonseiten des Schulamts lässt bis heute auf sich warten, wie auch die damit zusammenhängenden Ergebnisse und Handlungsfelder für die Zukunft.
Die liechtensteinische Lehrerschaft hatte nun die Möglichkeit an der Umfrage des Schweizer Dachverbandes LCH teilzunehmen und fast 30 Prozent der liechtensteinischen Lehrer hat diese Möglichkeit genutzt, wobei die Ergebnisse aufhorchen lassen. Sie haben zu einer «Liewo»-Frage der Woche wie auch zu Leserbriefen geführt. In einem Leserbrief haben die Präsidenten der Lehrervereine Oberschule, Realschule und Gymnasium darüber hinaus darauf hingewiesen, dass alle Lehrer in Liechtenstein die Möglichkeit hatten, freiwillig an der Studie teilzunehmen. Man sieht das Thema beschäftigt die Menschen in Liechtenstein.
Dazu habe ich folgende Fragen an die Regierung:
Warum hat das Schulamt bis heute keine entsprechende Umfrage für Lehrer, Schüler und Schulleiter bezüglich Zufriedenheit und Verbesserungspotenzial durchgeführt?
Die letzte Umfrage wurde im Jahr 2020 durchgeführt. Diese Studie des Liechtenstein-Instituts hat im Kontext der Corona-Massnahmen zum Fernunterricht und zum Befinden der Lehrpersonen, der Schülerinnen und Schülererhoben sowie der Erziehungsberechtigten Daten erhoben.
Das Schulamt macht in Bezug auf eine 360°-Umfrage im Bildungsbereich das, was es bisher bereits mehrfach im Landtag oder bei öffentlichen Informationsveranstaltungen gesagt hat: Die Evaluation wird nach Abschluss der Einführungsphase des LiLes vorbereitet und anschliessend durchgeführt werden.
Die Regierung hatte bereits im Sommer 2022 entschieden, die LiLe-Einführungsphase für ein Jahr zu verlängern, da aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wichtige Weiterbildungen nicht stattfinden konnten. Die Einführung des LiLe wurde im Sommer 2024 wie geplant abgeschlossen.
Die Evaluation des LiLe wurde in den letzten Monaten im Detail geplant und mit verschiedenen Pädagogischen Hochschulen im Vergabeverfahren gespiegelt. Die mit der Durchführung beauftragte PH Luzern erarbeitet derzeit eine schriftliche Vollerhebung sowohl beim Schulpersonal als auch bei den Eltern und grossmehrheitlich bei den Schülerinnen und Schülern (mit Ausnahme des Zyklus 1, wo eine Vollerhebung methodisch schwierig ist). Mit der Evaluation soll einerseits die Wirksamkeit der Lehrplaneinführung bewertet und zukünftige Massnahmen davon abgeleitet werden. Konkret soll erhoben werden, ob die mit der Einführung des «LiLe» verbundenen Ziele, in Form von Erwartungen an die Schulen, erfüllt wurden. In diesem Kontext wird auch eine Umfrage bei den Schülerinnen und Schülern, dem Lehr- und Schulpersonal und den Erziehungsberechtigten zur Zufriedenheit sowie dem Verbesserungspotenzial an den Schulen durchgeführt.
Für wann ist eine solche Umfrage geplant?
Nach Erarbeitung der Vollerhebung startet die Evaluation im ersten Quartal 2025.
Was fehlt noch, damit die Umfrage zeitnah durchgeführt werden kann?
Siehe Frage 1.
Wann werden die Ergebnisse vorliegen?
Der Evaluationsbericht der PH Luzern erfolgt bis zum vierten Quartal 2025.
Wie werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert?
Selbstverständlich werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert. In welcher Form wird die Regierung zu gegebenen Zeitpunkt entscheiden.
Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Psychotherapietermine während der Schulzeit
In den vergangenen Jahren war die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein grosses Thema in der öffentlichen Debatte. Auch im Landtag haben wir uns schon mehrmals damit auseinandergesetzt, zuletzt bei der Beantwortung des Postulats zur Fertigstellung des Psychiatriekonzeptes und Umsetzung von Sofortmassnahmen zur Abfederung der teils angespannten Versorgungslage in Liechtenstein. Angesichts dieser Diskussionen war ich erstaunt zu erfahren, dass die vorhandenen Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychotherapie aktuell nicht ausgelastet sind, weil sich die Termine vornehmlich auf Abende und den Mittwochnachmittag konzentrieren. Abgesehen davon, dass diese Arbeitszeiten eine Tätigkeit in der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche wenig attraktiv erscheinen lassen, stehen sie in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Dringlichkeit und zu den angeblich mangelnden Kapazitäten bei der Behandlung junger Patientinnen und Patienten. Gemäss meinen Informationen lehnen es Schulen teilweise sogar ab, dass während der Unterrichtszeit solche Psychotherapietermine wahrgenommen werden können.
Dazu meine Fragen:
Welche Regeln gelten vonseiten der Schulen für die Wahrnehmung von Psychotherapieterminen während der Unterrichtszeit?
Die Regelungen zur Schülerinnen- und Schülerdispensation sind in Art. 83 des Schulgesetzes sowie in Art. 21 der Schulorganisationsverordnung geregelt.
Werden diese Regeln an allen Schulen des Landes einheitlich gehandhabt?
Die Schulleitung kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen vom ordentlichen Unterricht erteilen. Für ein Fernbleiben von bis zu drei Tagen kann die Schulleitung diese Befugnis an die Klassenlehrperson der Schule übertragen. Selbstredend muss aber jeder Fall einzeln betrachtet werden, was die Schulleitungen und Lehrpersonen im Rahmen der Schulautonomie sehr verantwortungsvoll wahrnehmen.
Welche diesbezüglichen Weisungen des Schulamts gibt es?
Das Schulamt hat dazu eine Richtlinie erlassen. Diese ist unter folgendem Link öffentlich abrufbar: https://www.llv.li/serviceportal2/amtsstellen/schulamt/richtlinien/4292-richtlinie-uber-das-dispensationswesen-version-11-definitiv.pdf
Geniesst aus Sicht der Regierung der Besuch des Schulunterrichts höhere Priorität als die Behandlung psychischer Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen?
Die durch die Fragestellung implizierte Prioritätensetzung würde dem Einsatz der Schulen nicht gerecht. So leisten die Schulen, zum Beispiel mit der Weiterbildung des Schulpersonals oder der Pilotstudie zum Aufbau eines Monitorings im Bereich der psychischen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, einen grossen Beitrag. Des Weiteren wurde auch der Präventionsbereich bspw. mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit und der schulischen Heilpädagogik auf der Kindergartenstufe gestärkt.
Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass in Liechtenstein die allgemeine Schulpflicht gilt. Es wäre verfehlt, den Versorgungsengpass bei therapeutischen Massnahmen für Kinder und Jugendliche zu Lasten der Schulen auszulegen.
Falls ja: Wie kann gerechtfertigt werden, dass die vorhandenen Kapazitäten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschöpft werden können beziehungsweise Behandlungen nicht in Anspruch genommen werden können, weil Termine nur ausserhalb der Unterrichtszeiten wahrgenommen werden dürfen?
Die Schulen ermöglichen bei akutem Bedarf, durch eine zeitlich begrenzte Dispens über die Schulleitung oder Schulaufsicht, eine Freistellung während der Schulzeit. Dies insbesondere bei hoher Dringlichkeit, um schnelle Hilfe und eine Entlastung für die Schülerinnen und Schüler im Akutfall zu ermöglichen.
Bei Therapien über einen längeren Zeitraum muss im Rahmen der Schulpflicht gewährleistet werden, dass Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Schulalltag genommen werden. Deshalb werden planbare Arzttermine und Therapien ausserhalb der Unterrichtszeit besucht. Für die vom Verfasser angeführte Berufsattraktivität von Therapeuten sowie den damit zusammenhängenden Kapazitätsplanungen kann die Schule in Folge der in der Verfassung verankerten Schulpflicht keine Verantwortung übernehmen.