Kleine Anfragen an Regierungschefstellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschefstellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abg. Vogt Günter zum Thema: Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren

VU-Abgeordneter Günter Vogt

Die Überschwemmungsbilder aus Mittel- und Osteuropa geben zu denken, auch bei uns. Es gibt viele Opfer und im Nachhinein ist man sicher, man hätte einiges besser machen können.

Es stellt sich nun für mich die Frage: Was macht Liechtenstein? Wie sorgen wir für solche Fälle vor?

Es ist zum Beispiel bekannt geworden, dass unter dem Namen Gemeindeschutz verschiedene Notfalltreffpunkte in den Gemeinden definiert wurden.

Eine breite Information der Bevölkerung fehlte aber bisher meines Erachtens. Oder wissen alle hier, wie Sie sich in einem Notfall wie einem Hochwasser oder einer gröberen Hangrutschung verhalten sollten? Ein grosses Thema ist es derzeit, dass man teilweise gar nicht mehr an die Personen herankommt, um sie mit den richtigen Informationen zu versorgen.

Die einen verweigern sich und für sonstige breite Informationen scheitert man dann unter Umständen am Datenschutz. Breit gestreute Flyer zeigen bis anhin keinen Erfolg als geeignetes Kommunikationsmittel in dieser Hinsicht.

Darum habe ich noch einige Fragen zu diesem Thema:

Wie ist der Fortschritt in diesem Gemeindeschutzprojekt und wie wird das zentral koordiniert?

Alle 11 Gemeinden verfügen über einen funktionsfähigen Gemeindeschutz. Diese Hilfsorganisation ist der jeweiligen Gemeinde unterstellt und erbringt im Rahmen des Bevölkerungsschutzes die vier Leistungsaufträge «Notfalltreffpunkte», «Evakuierung», «Notunterkunft und Betreuung» sowie «Verpflegung». Für die beiden erstgenannten Leistungsaufträge liegen die von den Gemeinden genehmigten Konzepte vor. Auf Grundlage dieser beiden Leistungsbeschriebe wurden bislang 314 aktive Mitglieder des Gemeindeschutzes vom Land ausgebildet und von den Gemeinden ausgerüstet. Die landesweit gültigen Konzepte für die Aufträge «Notunterkunft und Betreuung» und «Verpflegung» befinden sich derzeit in der Vernehmlassung.

Verantwortlich für die Konzeption des Gemeindeschutzes ist die Fachgruppe «Gemeindeschutz». Diese Fachgruppe wird vom Amt für Bevölkerungsschutz angeleitet und besteht aus 22 von den Gemeinden delegierten Koordinationspersonen (je zwei Personen pro Gemeinde) sowie aus zwei Vertretern der Führungsorgane der Gemeinden. Dass die Voraussetzungen für die gemäss Konzept zu erbringenden Minimalleistungen geschaffen werden, sind die Koordinationspersonen zusammen mit den Gemeindevorstehungen verantwortlich.

Wann wird der Landtag in diesem Prozess allenfalls wieder notwendig?

Der Gemeindeschutz ist ein den Gemeinden unterstellter Hilfsdienst. Über dessen Ausgestaltung und Weiterentwicklung entscheiden die Gemeinden autonom.

Wo fand, ausser der Gefährdungsanalyse in einer Liechtensteiner Tageszeitung, eine Berichterstattung zu diesen Themen statt?

Die offizielle Inbetriebnahme der Notfalltreffpunkte am 1. Februar 2023 wurde von einer breit angelegten Medienkampagne begleitet. Diese beschränkte sich nicht allein auf den an alle Haushalte zugestellten Flyer sowie die Plakat- und Buskampagne, sondern umfasste zusätzlich verschiedene Auftritte in den sozialen Medien. Für die Notfalltreffpunkte im Speziellen wie auch für den Gemeindeschutz im Allgemeinen wurden zudem zwei eigenständige Webseiten aufgeschaltet.

Wann und wie wird die Bevölkerung in der Breite zu diesem Thema sensibilisiert?

Anlässlich des jährlichen Sirenentests am ersten Mittwoch im Februar werden auch der Gemeindeschutz sowie die von ihm betriebenen Notfalltreffpunkte in Form von verschiedenen Medienbeiträgen thematisiert. Der Gemeindeschutz nimmt am Tag des Probealarms die Notfalltreffpunkte im Rahmen einer Übung in Betrieb. Die Bevölkerung ist jeweils eingeladen, diese Übung bzw. ihren Notfalltreffpunkt zu besuchen.


Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Aktionsplan klimafreundliche Landesverwaltung

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Im aktuellen Regierungsprogramm ist angekündigt, dass es bis Ende 2023 einen Aktionsplan für die Landesverwaltung geben soll, damit diese klimaneutral wird. Jetzt haben wir Herbst 2024, der Aktionsplan wurde im April 2024 von der Regierung verabschiedet und so stellen sich mir folgende Fragen:

Wie ist der Fortschritt in diesem Projekt?

Mit dem Aktionsplan klimafreundliche Landesverwaltung soll die Landesverwaltung in Liechtenstein eine Vorbildfunktion im Klimaschutz einnehmen und bis 2040 klimaneutral werden. Die Regierung hat beschlossen, dass die Berichterstattung über die Umsetzung erstmals 2025 erfolgen wird und die Fortschritte in den Rechenschaftsberichten der verantwortlichen Amtsstellen ausgewiesen werden sollen.

Darüber hinaus wird alle vier Jahre eine neue CO2-Bilanz erstellt. Die nächste Bilanz ist somit für 2027 geplant.

Wie weit ist die Landesverwaltung noch von der Klimaneutralität entfernt?

Gemäss der neusten CO2-Bilanz vom Jahr 2022 hat die Landesverwaltung insgesamt 4‘374 Tonnen CO2 emittiert.

Um das Netto-Null-Ziel bis 2040 zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen um 90% reduziert werden. Dies entspricht einer Verringerung um 3‘936 Tonnen CO2, was einer durchschnittlichen jährlichen Reduktion von 5% entspricht. Die übrigen 10% werden über die Unterstützung von Klimaschutzprojekten kompensiert.

Ist in dieser Legislatur diesbezüglich noch mit Ergebnissen zu rechnen?

Wie in Frage 1 ausgeführt, sollen die Fortschritte erstmals im Jahr 2025 in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen werden.

Hatte die Ablehnung der Energievorlagen bei der Volksabstimmung im Januar 2024 einen Einfluss auf den Aktionsplan oder musste dieser angepasst werden?

Nein, die Ablehnung der Energievorlagen bei der Volksabstimmung im Januar 2024 hatte keinen Einfluss auf den Aktionsplan.

Wo stehen wir bei der Umsetzung der Klimastrategie 2050 und wann erfolgt die entsprechende Berichterstattung an den Landtag?

Mit Verabschiedung der Klimastrategie 2050 im Dezember-Landtag 2022 sowie der Abänderung des Emissionshandelsgesetzes im März 2023 wurde das Klimaziel 2030 im Vergleich zu 1990 von minus 40% auf minus 55% erhöht. Dabei soll eine Reduktion von mindestens 40% mit Inlandmassnahmen erreicht werden.

Gemäss dem aktuellen Treibhausgasinventar von 2022 liegen die Treibhausgasemissionen auf dem vorgesehenen Absenkpfad für die Zielerreichung. Zudem hat das Klimasekretariat der Vereinten Nationen während der Überprüfung des Nationalen Klimaberichts im Frühjahr dieses Jahres bestätigt, dass die ergriffenen Massnahmen und die Berichterstattung den Empfehlungen der Vereinten Nationen entsprechen. Die Treibhausgasinventare und Klimaberichte sind auf www.llv.li in der Rubrik Klimaschutz einsehbar.

Eine separate Berichterstattungspflicht an den Landtag in Bezug auf die Klimastrategie gibt es nicht. Jedoch werden die Fortschritte bei der CO2-Reduktion im Energiebereich, welche 80% der Treibhausgasemissionen ausmachen, im Rahmen des jährlichen Monitoringberichts „Energiestrategie 2030“ im Landtag behandelt.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Georg zum Thema: Stand zur Bearbeitung einer Motion aus dem Jahr 2019

Georg Kaufmann, Landtagsabgeordneter der Freien Liste

Die Motion zur Gleichberechtigung der Landesbürgerinnen und Landesbürger in den Gemeinden wurde an der Landtagssitzung vom 8. Mai 2019 an die Regierung überwiesen. Im November 2023 teilte die Regierung uns Abgeordneten mit, dass die Beantwortung aus Ressourcengründen zurückgestellt werden musste. Mit einer Beantwortung sei im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen. Anlässlich der Vorstellung der Regierungsvorlagen für das Jahr 2024 teilte die Regierung am 1. Februar dann mit, dass die Weiterleitung an den Landtag für das zweite Halbjahr geplant sei. Nun stehen wir kurz vor dem Ende dieser Legislaturperiode, es sind noch zwei Landtagssitzungen ausstehend.

Meine Fragen:

Bringt die Regierung wie angekündigt die Beantwortung noch in diesem Jahr?

Falls Ja, für welche Sitzung ist die Beantwortung geplant?

zu Fragen 1 und 2:

Nein, dies wird sich zeitlich nicht mehr ausgehen. Ziel der Regierung ist es allerdings, in dieser Legislatur noch eine Vernehmlassung zu der von der Motion gewünschten Abänderung des Gemeindegesetzes durchzuführen.

Falls Nein, was sind die Gründe für die neuerliche Verschiebung und bis wann kann mit einer Beantwortung gerechnet werden?

Die Beantwortung musste erneut aus Ressourcengründen zurückgestellt werden. Da sich eine Beantwortung in dieser Legislatur nicht mehr ausgeht, kann kein konkreter Zeitplan in Aussicht gestellt werden.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla zum Thema Umstrukturierungen bei Radio Liechtenstein

Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz

Radio Liechtenstein befindet sich im Abstimmungskampf. Der Verwaltungsratspräsident macht eine Tour durchs Land, um seine Ansätze zu erklären. Neues/altes Personal wird wieder eingestellt beziehungsweise wird Personal ersetzt und auf allen Werbekanälen, die es gibt, läuft «Mis Land, Mis Radio»-Werbung. Das ist legitim und gewisse Veränderungen beim Radio machen sich bemerkbar. Man könnte sagen, es ist frischer Wind eingekehrt. Dies ist inhaltlich insoweit auch gar nicht zu bewerten. Es ergeben sich daraus aber gewisse Fragen, da ja der Faktor Geld beim Radio ein zentraler ist und der Landtag Budgeterhöhungen sprechen musste. Die rückgehenden Werbeeinnahmen werden hierbei als Argument herangezogen, Werbeausgaben spielten dabei noch keine Rolle.

Meine Fragen:

Seit bekannt ist, dass es eine Volksinitiative zur Aufhebung des LRF-Gesetzes gibt, macht das Radio in verschiedenen Medien massiv Werbung für die eigene Sache. Unter welchem Konto wird die Werbekampagne für das Radio abgerechnet und wie hoch ist das Budget hierfür?

Der Verwaltungsrat des LRF hat auf Grundlage des LRF-Gesetzes, der Eignerstrategie und der Organisations- und Programmanalyse ein Zielbild und Konzept für den LRF erarbeitet. Dieses wurde dem Landtag im Juni dieses Jahres mit Bericht und Antrag über die zukünftige Ausrichtung des LRF unterbreitet. Der Landtag hat basierend auf diesem Konzept die Finanzierung des LRF für vier Jahre genehmigt. Mit der Kampagne „Mis Land, Mis Radio» soll der Kern der Marke und die Programmangebote bekannt gemacht und möglichst viele Hörerinnen und Hörer sowie Werbekunden angesprochen werden. Hierfür hat der Verwaltungsrat ein Budget von CHF 60’000 genehmigt, das vollständig aus eigenen Mitteln des LRF bezahlt wird.

Gemäss Bericht und Antrag Nr. 45/2024 wird im Budget für das Jahr 2024 mit Personalkosten von CHF 2’192’062 gerechnet. Ist dieser Betrag realistisch oder sind durch die personellen Umstrukturierungen Mehrkosten entstanden?

Die Restrukturierung sowie die zusätzlichen, neuen Programmelemente werden vollumfänglich im Rahmen des genehmigten Budgets erbracht. Gemäss Hochrechnung 2024 werden sich die Personalaufwendungen im budgetierten Rahmen bewegen. Die Entschädigung für die neue publizistische Leiterin und Geschäftsführerin fällt erst im Jahr 2025 an. Die Höhe ihres Salärs gliedert sich in die Gehaltsordnung von Radio Liechtenstein ein.

Wie sorgt die Regierung dafür, dass bei einer Ablehnung der Initiative, Radio Liechtenstein nicht wieder in alte Gewohnheiten abrutscht, die Qualität sinkt und die Ausgaben weiter steigen?

Mit der Neubestellung des Verwaltungsrats im Jahr 2024 wurde das oberste Gremium des Radios mit Personen verstärkt, welche langjährige Erfahrung im Radiobereich mitbringen. Dieser Schritt war notwendig, um die Neuausrichtung des LRF, wie sie im BuA Nr. 45/2022 aufgezeigt wird, umzusetzen. Das Anforderungsprofil für den Verwaltungsrat des LRF soll dahingehend angepasst bzw. erweitert werden, dass auch in Zukunft eine Besetzung des Verwaltungsrats mit ausreichender Branchenerfahrung sichergestellt wird. Ausserdem sollen auf der operativen Ebene, wie im BuA Nr. 45/2022 beschrieben, für die Qualitätssicherung vermehrt externe Fachleute beigezogen werden, die mit den Mitarbeitenden regelmässig «Airchecks» durchführen, um sie bei der Qualitätssicherung bzw. -steigerung zu unterstützen.

Kommt Radio Liechtenstein mit allen Entwicklungen in diesem Jahr mit dem vom Landtag gesprochenen Budget durch?

Ja. Die aktuelle Hochrechnung des LRF zeigt ein positives Jahresergebnis.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla zum Arbeitsfähigkeitszeugnisse

Auf einem gewöhnlichen Arztzeugnis findet sich normalerweise nur der eingeschätzte Grad der Arbeitsunfähigkeit. Dieser liegt zumeist immer bei 100 Prozent, egal bei welcher Krankheit. Wie diese Prozentzahl zustande kommt oder welche Beschwerden dahinterstecken, wird nicht erläutert. Auch bleibt unbeachtet, welchen Beruf die Person, die krankgeschrieben wird, ausübt. Ein detailliertes Arztzeugnis geht in der Anamnese des Arbeitnehmers weiter. Es enthält eine genaue Auflistung an Tätigkeiten, die während der reduzierten Arbeitsfähigkeit noch ausgeführt werden können und welche nicht. Zusätzlich wird oft angegeben, worin der Grund der Arbeitsunfähigkeit liegt. So kann ein Arbeitnehmer oftmals trotz Krankschreibung zumindest teilweise im Arbeitsprozess bleiben, was von Vorteil für das Unternehmen, für den Arbeitnehmer und für das Entgegenwirken von steigenden Gesundheitskosten sein kann. Gerade heute in Zeiten von steigenden Gesundheitskosten und einem Mangel an Arbeitskräften kann der vermehrte Einsatz detaillierter Arztzeugnisse nicht nur KMU entlasten, sondern auch Gesundheitskosten einsparen. Vor allem Krankschreibungen nach Kündigungen nehmen offensichtlich stark zu.

Meine Fragen:

Wie sieht die Regierung eine gesetzliche Regelung für eine zwingende Einführung von detaillierten Arztzeugnissen beziehungsweise von Arbeitsfähigkeitszeugnissen?

Eine gesetzliche Regelung für eine zwingende Einführung von detaillierten Arztzeugnissen müsste sorgfältig geprüft werden. Die Thematik wurde diese Woche seitens der Wirtschaftskammer aufgebracht, da in der Praxis offenbar Handlungsbedarf festgestellt wurde, um möglichem Missbrauch beim Krankentaggeld zu begegnen. Hierzu soll auf Wunsch der Wirtschaftskammer ein vertiefter Austausch mit allen Beteiligten stattfinden.

Nach geltender Rechtslage hat der Arbeitnehmer bei Krankheit oder Unfall seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, wenn er Lohnfortzahlungspflichten geltend machen will. Die Arbeitsunfähigkeit muss sich dabei auf den konkreten Arbeitsplatz beziehen. Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber damit begnügen, vom Arzt die Auskunft zu erhalten, zu wie viel Prozent und in welchem zeitlichen Umfang eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ob sie durch Krankheit oder Unfall begründet ist. Weitere Informationen sind vom Arztgeheimnis geschützt. Hat der Arbeitgeber objektiv berechtigte Zweifel an einem vorgelegten Arztzeugnis, kann er eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen.

Ein detailliertes Arztzeugnis kann zusätzlich zum normalen Arztzeugnis darüber informieren, welche Tätigkeiten vom Arbeitnehmer nicht mehr ausgeführt werden können oder welche noch möglich sind. Ein solches detailliertes Zeugnis darf nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers erstellt werden. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen. Es ist davon auszugehen, dass ein gesetzlicher Zwang zur Ausstellung von detaillierten Arbeitsfähigkeitszeugnissen den vertrauensvollen Umgang zwischen Arbeitgeber und -nehmer sowie zwischen Arzt und Patient beeinträchtigt. Zu beachten sind zudem die damit verbundenen administrativen und finanziellen Aufwendungen.

Für ein detailliertes Arztzeugnis muss der Arbeitnehmer seine Zustimmung geben. Ist dies auch der Fall, wenn die Voraussetzung für Arbeitsfähigkeitszeugnisse gesetzlich geregelt wäre?

Ob eine gesetzliche Regelung geschaffen werden könnte, welche die Einwilligung für ein detailliertes Arztzeugnis ersetzt, müsste eingehend geprüft werden. Die Frage berührt verfassungsmässige und arbeitsrechtliche Aspekte des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Ebenso wird in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eingegriffen.

Teilt die Regierung die Ansicht von Experten, dass der Einsatz von Arbeitsfähigkeitszeugnissen die Gesundheitskosten senken könnte?

Es ist davon auszugehen, dass die Verpflichtung zur Vorlage eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses sich dämpfend auf die Kosten für den Lohnersatz des Arbeitgebers bzw. der Krankengeldversicherung auswirken wird. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesundheitskosten sind komplexer. Argumentiert wird insbesondere, dass frühzeitig erkannte und behandelte gesundheitliche Probleme oft zu kürzeren Krankenständen und damit verbunden tieferen Gesundheitskosten führen könnten. In diesem präventiven Sinn würden Arbeitsunfähigkeitszeugnisse dazu beitragen, langfristige Gesundheitsprobleme und damit verbundene hohe Kosten zu vermeiden.

Es gibt sie je länger, je mehr – Krankschreibungen nach Kündigungen. Prominente Fälle gibt es auch in öffentlichen Unternehmen wie Radio L, Landesmuseum und so weiter. Wie geht die Regierung mit solch möglichem Missbrauch um, ich nenne hier das Schlagwort «Vertrauensärzte»?

Die Bekämpfung von allfälligem Missbrauch bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen obliegt den jeweiligen operativen Führungsebenen. In der Landesverwaltung kann aktuell keine Zunahme von möglichem Missbrauch festgestellt werden. Gemäss der Abteilung Gesundheitsmanagement des Amtes für Personal und Organisation waren in der Vergangenheit nur in Ausnahmefällen vertrauensärztliche Untersuchungen notwendig. Diese wurden entweder durch die Krankenkasse oder in Abstimmung mit dem Gesundheitsmanagement in Auftrag gegeben.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zur Stärkung des Bevölkerungs-schutzes

Abgeordneter Mario Wohlwend

Ich hatte in der Debatte bei der Postulatsbeantwortung «Bevölkerungsschutz stärken» eine Frage gestellt, die aus meiner Sicht nicht beantwortet wurde. Deshalb stelle ich sie mit dieser Kleinen Anfrage. Auf Seite 95 der Postulatsbeantwortung «Bevölkerungsschutz stärken» steht: «Damit

der landesinterne Datenaustausch zwischen den Behörden und den weiteren sicherheitsrelevanten

Institutionen mit analogen Sicherheitsstandards abgewickelt werden kann, muss auch im Land selbst ein gehärtetes Informationsvermittlungssystem geschaffen werden.» In diesem Zusammenhang wurde bereits 2019 eine Studie erarbeitet.

Meine Fragen:

Welche konkreten Schritte wurden seit der Studie von 2019 unternommen, um die empfohlene hochverfügbare Informations- und Kommunikationsinfrastruktur im Land und auch länderübergreifend zu realisieren, und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

Die 2019 durchgeführten Abklärungen tragen den Arbeitstitel «SiLiNet» (Sicherheitsverbund Liechtensteiner Netzwerke) und stehen in direktem Zusammenhang mit dem geplanten Anschluss an das schweizerische sichere Datenverbundsystem (SDVS). SiLiNet verfolgt das Ziel, einen funktionierenden Datenaustausch zwischen den im Sicherheitsverbund Liechtenstein tätigen Partnern in allen Lagen zu gewährleisten. Bei der Ausgestaltung des SiLiNet sind die Schnittstellen zum SDVS der Schweiz von besonderer Bedeutung. Die Einführung des SDVS in der Schweiz wurde aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen mehrfach verzögert, sodass auch die Arbeiten beim Projekt SiLiNet sistiert werden mussten. Inzwischen wurden die Planungen beim SDVS wieder aufgenommen. Damit können auch die Arbeiten beim Projekt SiLiNet fortgesetzt werden.

Welche konkreten Empfehlungen wurden in dieser Studie formuliert und wie wurden diese Empfehlungen in die aktuelle Planung und Entwicklung des Informations- und Kommunikationssystems integriert?

SiLiNet soll allen beteiligten Einsatzkräften – insbesondere den Blaulichtorganisationen und Betreibern kritischer Infrastrukturen – eine hochverfügbare IKT-Infrastruktur bereitstellen. Diese umfasst Festnetz, Mobilfunk, Polycom bzw. dessen Nachfolger MSK sowie Rechenzentren. Die bisherigen Abklärungen haben insbesondere ergeben, dass ein funktionierender Datenaustausch innerhalb des liechtensteinischen Sicherheitsverbunds nur unter der Voraussetzung gewährleistet werden kann, dass die Schnittstellen zum schweizerischen SDVS und die damit einhergehenden Vorgaben berücksichtigt werden.

Welche finanziellen, personellen und technischen Ressourcen werden derzeit zur Verfügung gestellt, um das Projekt voranzutreiben?

Die geplante Erneuerung und der Ausbau der Sicherheitskommunikationssysteme erfolgen in Abstimmung mit der Schweiz und erfordern beim Amt für Bevölkerungsschutz zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen. In diesem Zusammenhang wurde im Amt eine neue Stelle geschaffen, die im Sommer 2024 erfolgreich besetzt werden konnte. Zu den finanziellen Konsequenzen der in diesem Zusammenhang lancierten Projekte können derzeit noch keine verlässlichen Auskünfte erteilt werden.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Kampf um die Medienvielfalt und Medienqualität (Teil 2)

Ich habe im September im Landtag zwei Anfragen zu diesem Thema gestellt. Meine erste Frage lautete:

«Ab wann können die Medienunternehmen mit einer angepassten und angemessenen    Medienförderung rechnen?» Die Antwort lautete: «Die 2. Lesung der angepassten Medienförderung ist noch in diesem Jahr geplant, sodass diese für das Kalenderjahr 2025 in Anspruch genommen werden könnte. Sollte jedoch die DpL-Initiative zur Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk in der Volksabstimmung angenommen werden, wäre das System der Medienförderung nochmals zu prüfen.»

Die aktuelle Situation verschärft sich für die Medienschaffenden zunehmend, da wieder einmal abgewartet wird und mit dem Ende der Legislaturperiode wertvolle Zeit für eine proaktive Medienstrategie oder zumindest für einen Plan B ungenutzt verstreicht. Sie befinden sich in einer finanziell angespannten Situation, abhängig von der ungewissen Initiative der DpL. Die Medienministerin scheint unvorbereitet und will erst nach der Abstimmung reagieren. Diese zusätzliche Planungsunsicherheit behindert weiterhin eine langfristige Strategieentwicklung und einen effizienten Mitteleinsatz der Medienschaffenden.

Meine Fragen:

Antworten: Festzuhalten ist, dass die Revision des Medienförderungsrechts durch die Regierung mit hoher Priorität verfolgt wird. Die Vorlage hat sich verzögert, weil die Regierung im September-Landtag 2023 zusätzlich beauftragt wurde, ein Konzept zur zukünftigen Ausrichtung des LRF im Kontext der Medienförderungsanpassungen auszuarbeiten. Somit war die Regierung angehalten, ein umfassendes Medienpaket vorzulegen, welches neben der Förderung für private Medien auch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beinhaltet. Dieses wurde dem Landtag im Juni vorgelegt. Der Landtag hat in dieser Sitzung die Revision des Medienförderungsgesetzes in erster Lesung behandelt und die Finanzierung des Liechtensteinischen Rundfunks für die kommenden vier Jahre gesichert. Die Initiative der DpL zur Aufhebung des LRFG kommt am 27. Oktober zur Abstimmung.

Welche konkreten Schritte wird die Regierung im Falle einer Annahme der DpL-Initiative zur Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk in welchem Zeitrahmen unternehmen, um das revidierte System der Medienförderung auszuarbeiten und umzusetzen, damit die Medienschaffenden nicht weiterhin unter der bestehenden Unsicherheit leiden müssen?

Das liechtensteinische Medienförderungsrecht zeichnet sich durch eine Gleichbehandlung der privaten Medien, der Technologieneutralität sowie einem klaren Fokus auf die Förderung der journalistischen Leistung aus. Zudem sind diese gemäss Art. 3 Medienförderungsgesetz grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu finanzieren. Der Initiativtext der DpL stellt diese Grundprinzipien, insbesondere die Eigenwirtschaftlichkeit und die Technologieneutralität in Frage. Auch sieht das bestehende Medienförderungsgesetz kein Konzessionssystem vor, sondern ein Recht auf Medienförderung gemäss objektiven, transparenten und nicht-diskriminierenden Kriterien. Ein Systemwechsel in ein Konzessionssystem würde ein neues Gesetzesprojekt mit Vernehmlassung bedingen. Angesichts der Tatsache, dass eine solche Neukonzeption der Medienförderung kurzfristig nicht realisierbar ist und die vorgeschlagene Anpassung des Medienförderungsgesetzes in erster Lesung im Landtag eine breite Zustimmung fand, soll diese noch in dieser Legislatur abgeschlossen werden. Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen Medienunternehmen Planungssicherheit für das Jahr 2025 haben.

Welche konkreten Schritte und welchen Zeitplan wird die Regierung für die Umsetzung der revidierten Medienförderung einleiten, damit die Medienschaffenden ab 2025 tatsächlich und rechtzeitig in den Genuss der Förderung kommen?

Siehe Frage 1.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Bürokratie vor Klimaschutz

Abgeordneter Markus Gstöhl

Mir wurde ein Anliegen bezüglich der Förderung von Wärmepumpenanlagen zugetragen.  Bei dem Objekt wurde ein Gesuch für die Bewilligung einer Erdsondenwärmepumpe eingereicht und auch bewilligt. Diese wurde wie geplant umgesetzt und in Betrieb genommen.  Leider versäumte der Planer nach der Bewilligung, den Förderantrag einzuleiten. Eine nachträgliche Anmeldung lässt das Land offenbar nicht zu. Sobald mit den Arbeiten begonnen wird, kann kein Förderantrag mehr beantragt werden.

Das Amt für Volkswirtschaft bewirbt seine Förderbeiträge aktiv. Zudem bezahlt man mit dem Einbau einer Erdsondenwärmepumpe um einiges mehr als beispielsweise bei einer Gasheizung.

Darum meine Fragen:

Kann es wirklich sein, dass sich dieser Fall so zugetragen hat?

Dies entspricht der geltenden Rechtslage. Gemäss dem in Art. 4 Abs. 5 des Energieeffizienzgesetzes verankerten Förderungsgrundsatz erlischt der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen, wenn mit den Massnahmen begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.

Welche Fristen muss man einhalten, um Förderungen zu erhalten und warum wurden diese Fristen so gewählt?

Die einzuhaltenden Fristen ergeben sich aus dem erwähnten Förderungsgrundsatz nach Art. 4 Abs. 5 EEG.

Ist es für die Regierung denkbar, die Fristen etwas flexibler auszugestalten zum Wohle des Klimaschutzes?

Falls nein, warum nicht?

zu Frage 3 und 4:

Das Verfahren hat sich in der Praxis bewährt. Projekte für energetische Massnahmen werden in aller Regel von fachkundigen Personen und Unternehmen geplant und ausgeführt. Den in Liechtenstein tätigen Projektverfassern sind die geltenden Vorschriften nach Erfahrung des zuständigen Amtes bekannt. Das Verfahren entspricht im Übrigen den allgemein gültigen Grundsätzen der Subventionsgesetzgebung, der staatlichen Verwaltung und einer geordneten Finanzplanung. Im Unterschied zu anderen Ländern unterliegt die Gewährung einer Energieförderung in Liechtenstein keinen budgetären Einschränkungen.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland zu den Auswirkungen auf in Liechtenstein lebende Deutsche Bürger/-innen

Folgender Fall wurde an mich herangetragen. Mit der Änderung vom 27. Juni 2024 des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Möglichkeit der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit abgeschafft worden. Vor dieser Änderung konnten Deutsche Bürger auf Antrag aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden, wenn sie sich in einem anderen Staat einbürgern lassen wollten. Dabei musste gewährleistet werden, dass sie nicht staatenlos werden. Die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit konnte nur erteilt werden, wenn der andere Staat vorher zugesichert hatte, dass nach der Entlassung tatsächlich eine Einbürgerung erfolgen würde. Die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit wurde mit dem Tag der Aushändigung der Entlassungsurkunde wirksam. Ab diesem Zeitpunkt galten für den Entlassenen die ausländerrechtlichen Bestimmungen. Dieses ist seit dem 27. Juni 2024 mangels Rechtsgrundlage durch die Abschaffung des § 18 des Staatsangehörigkeitsgesetztes nicht mehr möglich. Dies bedeutet konkret für deutsche Staatsbürger/-innen, dass Sie nicht mehr die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft erlangen können, da Liechtenstein nur Doppelstaatsbürgerschaften durch Geburt erlaubt oder Personen, die von Beginn an Liechtensteiner/-innen sind.

Hierzu folgende Fragen:

Seit wann ist dieser Sachverhalt dem Ministerium für Inneres Wirtschaft und Umwelt beziehungsweise der Regierung bekannt?

Die Regierung wurde von Deutschland am 29. Juli 2024 mittels Verbalnote über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts informiert.

Wie geht es weiter? Ist hier eine Gesetzesänderung geplant?

Was können die betroffenen Personen tun? Wo erhalten Sie Hilfe?

zu Frage 2 und 3:
Deutschland hat mit der Gesetzesänderung vom 27. Juni 2024 nicht die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit abgeschafft, sondern lediglich den Prozess respektive die Reihenfolge des Verfahrens geändert. Deutsche Staatsbürger können sich nach wie vor in einem anderen Land einbürgern lassen, sie werden jedoch erst aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn sie den tatsächlichen Nachweis der Einbürgerung in diesem Land vorweisen können. Bei Personen aus Ländern mit einer solchen Gesetzgebung wird die liechtensteinische Staatsbürgerschaft unter Vorbehalt erteilt. Diese Personen müssen dann innert einer bestimmten Frist die Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft nachweisen. In Liechtenstein ist hierzu keine Gesetzesanpassung erforderlich.

Gibt es noch andere Länder ausser Deutschland, in denen das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert wurde und wo dies Auswirkung auf Personen in Liechtenstein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit haben könnte?

Italien, Türkei und Tunesien kennen bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Länder ebenfalls ähnliche Gesetzesänderungen einführen.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Peter zum Thema: Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen

Abgeordneter Peter Frick

Im Regierungsprogramm 2021 bis 2025 wird ausgeführt, dass die Standortstrategie «mit Fokus auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im europäischen und globalen Kontext erarbeitet» werde. Sie soll 2023 fertig erstellt werden. Jetzt habe ich bis anhin noch nichts von dieser Strategie gehört.

Daher stelle ich gerne drei Fragen dazu:

Ist diese Standortstrategie noch aktuell?

Wie ist der Stand der Standortstrategie?

Wann ist mit dieser Standortstrategie zu rechnen?

zu Frage 1 bis 3:
Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Standortstrategie eingesetzt. Die Arbeiten sind weit fortgeschritten, konnten aber aufgrund anderer Prioritäten noch nicht abgeschlossen werden. Es ist geplant, den Entwurf der Standortstrategie in den kommenden Monaten mit den Wirtschaftsverbänden zu konsultieren.


Kleine Anfrage der stv. Abg. Fausch Sandra zum Thema: Wasserstoff: Chancen, Herausforderungen und Versorgung im Bodenseeraum

Stv. Abgeordnete Sandra Fausch

Die Internationale Interparlamentarische Bodenseekonferenz setzte sich an ihrer Herbstkonferenz am 20. September 2024 mit dem Thema Wasserstoff auseinander und der damit zusammenhängenden Chancen, Herausforderungen und künftigen Versorgung im Bodenseeraum. Dabei gab es interessante Inputs und Informationen. So etwa, dass es eine trinationale Wasserstoffinitiative von Frankreich, der Schweiz und Deutschland gibt und unsere umliegenden Länder über eine Wasserstoffstrategie verfügen. Zudem gebe es eine «European Hydrogen Valley»-Ausschreibung im Jahr 2025, wobei man in Kontakt mit Liechtenstein wäre.

Dazu meine Fragen:

Verfügt Liechtenstein über eine Wasserstoffstrategie oder plant eine solche auszuarbeiten, insbesondere angesichts der genannten trinationalen Wasserstoffinitiative?

Im Oktober 2024 findet zwischen den Hochdruck-Gasnetzbetreibern der Region, das heisst der Vorarlberger Energienetze GmbH, der Erdgas Ostschweiz AG sowie Liechtenstein Wärme, ein vertiefter Austausch im Kontext der regionalen Wasserstoffinfrastruktur statt. Unter der Prämisse, dass seitens des deutschen Hochdrucknetzbetreibers terranets bw GmbH ab 2032 Wasserstoff ab Lindau zur Verfügung stehen sollte, werden seitens der regionalen Netzbetreiber jegliche Szenarien evaluiert. Basierend auf der sich noch in Ausarbeitung befindlichen Wasserstoffstrategie der Schweiz sowie eigenen Studien von Liechtenstein Wärme wird die Regierung die Notwendigkeit einer eigenen Wasserstoffstrategie für Liechtenstein prüfen.

Wasserstoff ist bislang vor allem in der Mobilität viel diskutiert, insbesondere im Bereich des Schwertransports. Es sei aber auch zunehmend ein Thema für industrielle Prozesse. Ist oder war die Nutzung von Wasserstoff seitens der LIHK im Austausch mit der Regierung ein Thema?

Liechtenstein Wärme beschäftigt sich vertieft mit dem Thema Wasserstoff. Unter anderem wird der zukünftige Bedarf an Wasserstoff bei der Industrie und dem Gewerbe quantifiziert. Hierzu steht Liechtenstein Wärme im Austausch mit der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer und der Wirtschaftskammer Liechtenstein.

Hat die Regierung Kenntnis von der eingangs erwähnten «European Hydrogen Valley»-Ausschreibung und wenn ja, worum geht es konkret und ist eine Bewerbung oder Beteiligung in Planung?

Unter dem Begriff „European Hydrogen Valley“ werden Aktivitäten unterschiedlicher Player in einem geografischen Gebiet verstanden, in denen Wasserstoff aus einer gemeinsamen Versorgung über alle Schritte der Wertschöpfung (Speicher, Transport, Verteilung) für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung gestellt wird. Dabei sollen neue Anwendungen erschlossen und die Integration in das Energie-Ökosystem aufgezeigt werden. Hydrogen Valleys sollen eine hohe Sichtbarkeit haben und ihre Erkenntnisse weiterverbreiten. Derzeit steht Liechtenstein Wärme gemeinsam mit der OST – Ostschweizer Fachhochschule mit verschiedenen Energieversorgungsunternehmen im Austausch, ob und allenfalls in welcher Form sie sich an der Ausschreibung beteiligen wollen.


Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Handelshemmnisse im Strommarkt

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Ein Markt funktioniert am besten, wenn möglichst wenig Handelshemmnisse bestehen und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Preis abgebildet wird. Mit der marktorientierten Einspeisevergütung von PV-Strom wird ein marktorientiertes Verhalten der Produzenten gefördert. Mit der Einführung von dynamischen Strompreisen durch die LKW wird ab 2025 auch ein marktorientiertes Verhalten der Verbraucher ermöglicht. Zu Zeiten eines Stromüberflusses sollen Konsumenten von negativen Strompreisen profitieren können.

Erfreulicherweise ist auch die Machbarkeitsstudie des Vereins LIGEN zum Schluss gekommen, dass die Erschliessung verfügbarer Batteriespeicherkapazitäten viele Chancen für die Stabilisierung des Strommarktes bietet. Heute kann der Strom bereits in circa 1’800 Batterien von Elektroautos gespeichert werden. In unmittelbarer Zukunft wird diese Zahl rasant steigen und mit bidirektionaler Ladeinfrastruktur wird der gespeicherte Strom sogar zurück ins Netz gespeist werden können.

Daher ergeben sich mir folgende Fragen:

Welche Erträge und Kosten fallen heute an, wenn man 100 kWh PV-Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist und dieselbe Energiemenge zeitgleich vom Nachbarn oder am Arbeitsplatz in einem Elektroauto oder in einem Wärmepumpenboiler gespeichert wird?

Für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom wird der marktorientierte Preis vergütet. Dieser stellt auf den Börsenpreis «epexspot Market Area CH» ab. Falls der Durchschnittsertrag der Referenzanlage unter 6 Rp/kWh liegt, erfolgt rückwirkend eine Ausgleichszahlung für das vergangene Jahr. Der Ertrag ist somit von den Börsenpreisen abhängig. Für den eingespeisten Strom (100kWh) können über diesen Mechanismus abhängig vom Marktpreis und dem Einspeiseprofil derzeit rund 5-6 Franken erwirtschaftet werden. Bei höheren Marktpreisen kann entsprechend mehr erwirtschaftet werden.

Die Kosten des bezogenen Stroms vom jeweiligen Energielieferanten und dem gewählten Produkt abhängig. Wird die Energie von den LKW bezogen, so ist derzeit ein Energiepreis von 14.3 Rp/kWh (LiStrom natur, Hochpreis) zu bezahlen. Hinzu kommen die Kosten für die Netzbenutzung in der Höhe von 12.68 Rp/kWh, die Kosten für die Stromreserve in der Regelzone Schweiz von 1.2 Rp/kWh, die EEG-Abgabe von 1.5 Rp/kWh und die Mehrwertsteuer von 8.1%. Auf 100 kWh bezogen sind dies Kosten von rund 32 Franken.

Festzuhalten ist, dass die Netzbenutzungsentgelte nur beim Strombezug anfallen. Die Einspeisung von PV-Strom ist von den Netzbenutzungsentgelten befreit.

Wie weit wird diese Kostendifferenz mit der Einführung von dynamischen Strompreisen, insbesondere zu Zeiten mit negativen Strompreisen, reduziert?

Der marktorientierte Preis für eingespeisten Photovoltaik-Strom stellt auf den Börsenpreis «epexspot Market Area CH» ab. Mit der Einführung von dynamischen Strompreisen, insbesondere bei einem Produkt, das ebenfalls auf denselben Börsenpreis abstellt, reduziert sich die Differenz auf die Summe der Abgaben, Gebühren und Steuern. Das Preisniveau des Börsenpreises ist dabei nicht mehr ausschlaggebend.

Gebühren und Steuern führen zu Verzerrungen im Preis und schlussendlich zu Handelshemmnissen. Welche Handelshürden werden nach der Einführung der dynamischen Strompreise weiterhin bestehen?

Der Strommarkt ist in Liechtenstein voll liberalisiert und die Kunden können ihren Energielieferanten frei wählen. Unabhängig vom gewählten Energielieferanten und dem Stromprodukt sind die Netzbenutzungsentgelte zu bezahlen, die mit einem regulierten Preis an die Stromkunden verrechnet werden. Die Einspeiser von PV-Strom sind hingegen von den Netzbenutzungskosten befreit (Ausspeiseprinzip). Mit den Netzbenutzungskosten sind weitere Abgaben wie die Kosten für die Stromreserve, die EEG-Abgabe und die Mehrwertsteuer lieferantenunabhängig nur für den Bezug von Energie zu entrichten.

Welche Tarifstrukturen können bis wann angepasst werden, um diese bekannten Handelshürden weiter abzubauen?

Ein massgeblicher Kostenfaktor stellen die Netzbenutzungsentgelte für den Bezug von Energie aus dem öffentlichen Netz dar. Diese sollen auch weiterhin diskriminierungsfrei und verursachergerecht den allen Stromkunden in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls soll an der EEG-Abgabe festgehalten werden, da diese zur teilweisen Finanzierung der EEG-Fördermassnahmen erforderlich sind.