Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Flyer zum Referendum gegen die betriebliche Personalvorsorge des Staates
Zum Flyer betreffend die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge des Staates ergeben sich die folgenden Fragen:
Wer hat in der Vergangenheit die Entscheidungen beschlossen, welche zu den heutigen Problemen in der SPL führten?
Der Landtag hat das SBPVG beschlossen, das gemeinsam mit BPVG und BPVV den Rahmen für Entscheidungen des Stiftungsrats der SPL vorgibt. Im SBPVG waren neben den Solidaritätsbeiträgen ein Umwandlungssatz von 5.425% sowie Einmaleinlagen vorgesehen, die die maximale Rentenreduktion für Neurentner auf 10% begrenzen sollten. Aufgrund der Tatsache, dass ein Teil der Ausfinanzierung 2014 als Darlehen erfolgt ist, befand sich die SPL über viele Jahre in Unterdeckung, weshalb der Stiftungsrat im geltenden Rahmen zur finanziellen Stabilisierung der Kasse Minderverzinsungen beschliessen musste. Gemeinsam mit den zwischenzeitlich notwendig gewordenen weiteren Senkungen des Umwandlungssatzes im Zuge der Niedrigzinsphase ohne entsprechende Ausgleichsmassnahmen der Arbeitgeber kam es zusätzlich zu unerwünschten Umverteilungen in Höhe von ca. 100 Mio. CHF sowie zu weiteren Rentenkürzungen von ca. 20% für Neurentner. Zusammengefasst: Die Ausfinanzierung der Kasse im Zuge der Einführung des SBPVG war nicht ausreichend, um die damaligen Versprechen des Landtags einlösen zu können.
Die Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Pensionisten betrug seit dem Jahr 2014 mehr als CHF 100 Mio. Diese Umverteilung ist somit grösser als das Darlehen von CHF 93.5 Mio. Ist es aus Sicht der Regierung gerecht, dass die Aktivversicherten für die Versprechungen der Politik bezahlen mussten?
Nein, ist es nicht. Deshalb hat die Regierung auch frühzeitig den Landtag mit einem Massnahmenpaket begrüsst, welches nach einem Richtungsentscheid des Landtags wiederum mit einigen Ergänzungen und Anpassungen zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Die Regierung bzw. das Land stehen hier als Arbeitgeber in der Pflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern. Dies hat der Landtag grossmehrheitlich ebenso gesehen und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zugestimmt.
Wie hoch ist der durchschnittliche Umwandlungssatz der Pensionskassen in Liechtenstein im Beitragsprimat und wie hoch ist der Umwandlungssatz im gleichen Jahr in der SPL?
Der durchschnittliche Rentenumwandlungssatz der Pensionskassen in Liechtenstein im Beitragsprimat liegt per Ende 2023 auf 5.7%. Bei der SPL liegt der Rentenumwandlungssatz per Ende 2023 bei 4.95%
Welche Pensionskasse hatte im Jahr 2023 den tiefsten Deckungsgrad in Liechtenstein?
Die Pensionskasse mit dem tiefsten Deckungsgrad per Ende 2023 ist die SPL.
Hat es in Liechtenstein seit dem Jahr 2014 ebenfalls eine Pensionskasse wie die SPL gegeben, welche von den Aktivversicherten einen Solidaritätsbeitrag von fast CHF 19 Mio. eingefordert hat?
Nein.
Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Referendum Staatliche Pensionskasse
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom September das Massnahmenpaket zur nachhaltigen Ausgestaltung der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein, SPL, grossmehrheitlich genehmigt. Nun hat der DpL-Abgeordnete Herbert Elkuch die Unterschriftensammlung für ein Referendum ergriffen. In einem dem Unterschriftenbogen beigelegten Flyer und auf der Website der DpL gibt es einige Aussagen, die ich bei der Lektüre der Berichte und Anträge der Regierung und auch in der Diskussion anders wahrgenommen habe. Offensichtlich ist der Abg. Elkuch nicht gegen das ganze Massnahmenpaket, ergreift nun aber dennoch das Referendum gegen alles.
Ich möchte die Regierung daher bitten, die folgenden fünf Fragen zum Flyer von Herbert Elkuch, mit dem er Werbung für ein Referendum gegen die SPL macht, zu beantworten:
Ist es korrekt, dass zusätzlich zu den damaligen CHF 300 Mio. davon CHF 100 Mio. als Darlehen, heute erneut CHF 130 Mio. in die staatliche Pensionskasse fliessen sollen?
Nein, das ist nicht korrekt. Ein wesentlicher Teil der Kosten des vom Landtag beschlossenen Massnahmenpakets resultiert aus der Umwandlung des im Zuge der Sanierung 2013 gewährten Darlehens in Eigenkapital. Wie dem BuA 20/2024 auf S. 86 zu entnehmen ist, ist diese Massnahme nicht liquiditätswirksam. Das Darlehen in Höhe von insgesamt ca. 93 Mio. CHF fliesst also nicht noch einmal in die SPL. Die im Flyer des DpL-Abgeordneten Herbert Elkuch enthaltene Darstellung ist daher falsch.
Ist es korrekt, dass die Probleme nun mit Geld gelöst werden und die Mängel nicht behoben werden?
Nein, das ist nicht korrekt. Das beschlossene Gesetz sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die dem erkannten Problem der unerwünschten Umverteilung strukturell entgegenwirken, also die Mängel beheben. Ein Teil dieser Massnahmen kostet Geld. Dieses wird jedoch nicht zum „Löcherstopfen“ verwendet, sondern dafür, die SPL zukunftssicher aufzustellen und weiteren zukünftigen Finanzbedarf der SPL mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auszuschliessen. Die SPL ist kein Sanierungsfall. Die SPL weist nach Umsetzung des Massnahmenpakets einen ähnlichen Deckungsgrad auf wie andere Pensionskassen in Liechtenstein, hat aber einen deutlich niedrigeren Umwandlungssatz als der Durchschnitt.
Ist es korrekt, dass die CHF 93,5 Mio. Darlehen als Volksvermögen erhalten bleiben, wenn das Referendum erfolgreich ist?
Nein, das ist so nicht korrekt. Die teilweise Ausgestaltung der Ausfinanzierung der Sanierung 2013 als Darlehen hat die Entwicklung der SPL in den letzten zehn Jahren massiv gehemmt und muss in der Rückschau als Fehlkonstruktion betrachtet werden. Gleichzeitig ist jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung derart gering, dass es beim Staat und bei den staatsnahen Betrieben bereits in den letzten Jahren zur Gänze wertberichtigt, das heisst abgeschrieben, ist. Das bedeutet, dass es beim Staat und den staatsnahen Betrieben bereits jetzt mit einem Vermögenswert von 0 in den Bilanzen steht. Durch den formellen Verzicht auf das Darlehen verschwindet kein jetzt vorhandenes Volksvermögen, sondern es wird dadurch die beschriebene Realität anerkannt.
Ist es korrekt, dass die Ausfinanzierung der Renten im Beitragsprimat auf einen tiefen technischen Zinssatz den Umwandlungssatz der SPL senkt und damit die zukünftigen Renten verkleinert werden?
Nein, das ist nicht korrekt. Der Landtagsbeschluss sieht nicht vor, den technischen Zinssatz bei der SPL auf 1% auszufinanzieren. Vielmehr sollen die seit 2014 gesprochenen Renten der SPL auf einen technischen Zinssatz von 1% ausfinanziert werden. Diese Massnahme stellt eine nachträgliche Beteiligung des Arbeitgebers an der unerwünschten Umverteilung von ca. 100 Mio. CHF dar, die bisher ausschliesslich von den Aktivversicherten der SPL getragen wurde. Dies zusätzlich zu geplanten Rentenreduktionen bei Neurentnern von max. 10% im Zuge der Sanierung, weiteren ca. 20% Rentenreduktion bei Neurentnern durch nötige Umwandlungssatzsenkungen seit 2014, und à fonds-perdu-Beiträgen der Aktivversicherten über 10 Jahre seit 2014. Der technische Zinssatz der SPL ändert sich dadurch nicht, daher auch nicht der Umwandlungssatz, und somit werden auch zukünftige Renten nicht reduziert.
Und zum Schluss möchte ich noch wissen, ob der Abg. Elkuch keine rechtliche Möglichkeit gehabt hätte, ein Teilreferendum gegen die von ihm kritisierten Punkte zu erheben?
Gemäss Art. 77 Abs. 3 Volksrechtegesetz (VRG) hat der Landtag die Möglichkeit über einzelne Teile eines Gesetzes oder eines Beschlusses getrennt abzustimmen. Sofern er dies tut, wäre auch ein Referendum gegen einzelne dieser vom Landtag getrennt gefassten Beschlüsse möglich. In der Praxis wäre dies aber nur sehr schwierig durchführbar, da ein Gesetz ein geschlossenes – oft komplexes – Ganzes mit inneren Zusammenhängen ist, was Teilbeschlüsse des Landtags sehr heikel macht. Es können daher in aller Regel nicht einfach einzelne Bestimmungen gestrichen werden, ohne dass der Rest des Gesetzes nicht auch angepasst werden müsste. Im vorliegenden sehr seltenen Fall, bei dem ein Landtagsabgeordneter selbst das Referendum ergreift und angibt, nur gegen gewisse Teile der Vorlage zu sein, hätte diese Möglichkeit aber offen gestanden.
Immer möglich ist aber, eine Initiative einzubringen auf Abänderung einzelner Bestimmungen eines Gesetzes, sobald dieses in Kraft getreten ist. Damit wird nicht das ganze Gesetz bekämpft und so unter Umständen auch dessen unumstrittene Inhalte zu Fall gebracht, sondern es können mittels Initiative gezielt nur die kritisierten Artikel abgeändert oder aufgehoben werden
Kleine Anfrage des Abg. Georg Kaufmann zum Thema: Telefonie in der Landesverwaltung
In der Landesverwaltung wurde vor einiger Zeit ein neues Telefoniesystem eingeführt. Übergangsmässig wurde über Skype, nun über Teams telefoniert. Leider häufen sich seither die Reklamationen, dass die Erreichbarkeit von Amtsstellen und dem Landgericht nicht gewährleistet ist und/oder oft mit langen Wartezeiten mit ungewisser Aussicht auf Erfolg einhergeht. Auch innerhalb der Verwaltung wird bemängelt, dass die Telefonanlage nicht reibungslos funktioniert. Die telefonische Nicht-Erreichbarkeit von öffentlichen Amtsstellen vermittelt den Bürgerinnen und Bürgern und auch ausländischen Anrufern ein schlechtes Bild vom liechtensteinischen Service public.
Meine Fragen:
Sind der Regierung die Probleme mit der Telefonie in der Landesverwaltung bekannt?
Ja, der Regierung sind verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der Telefonie bekannt.
Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich dabei nicht um eine flächendeckende oder pauschale «Nicht-Erreichbarkeit» der Landesverwaltung, sondern um unterschiedliche Einzelprobleme. Bisher gibt es weder Anfragen von internen Nutzern noch Reklamationen von Externen, die auf ein grundsätzliches Problem hindeuten würden. Die Ursachen für die Probleme liegen auch nicht in der technischen Lösung «Teams».
Konkret wurden folgende Schwierigkeiten identifiziert:
Einerseits wurden in einzelnen Amtsstellen Gruppenschaltungen installiert, die dazu führen können, dass Anrufer über mehrere Stufen weitergeleitet und zuletzt sogar abgeworfen werden. Dies kann zu den erwähnten langen Wartezeiten führen.
Des Weiteren haben einzelne Amtsstellen nicht genügend personelle Ressourcen zur Bewältigung ihres Telefonie-Volumens. Dies führt zu Warteschleifen und nicht entgegengenommenen Anrufen.
Zudem bestand während etwa eines Monats das Problem, dass Anrufe von bestimmten Mobiltelefonen in Zusammenspiel mit einem Mobilvertrag eines Schweizer Telekommunikationsunternehmens zu direkten Telefonie-Abwürfen nach ca. zehn Sekunden führten. Von dieser Thematik war nicht nur die Landesverwaltung betroffen.
Sind bereits Massnahmen ergriffen worden, die Probleme zu beheben? Wenn ja, welche?
Ja, es sind bereits zu allen genannten Schwierigkeiten Massnahmen ergriffen worden:
Es wurden einzelne Gruppenschaltungen in den Amtsstellen korrigiert, um lange Wartezeiten und Abwürfe nach Möglichkeit zu vermeiden. Eine flächendeckende Überprüfung aller Amtsstellen ist beauftragt und sollte bis Ende Jahr abgeschlossen sein. Dabei liegt der Fokus auf den Amtsstellen mit hohem Telefonie-Volumen.
Zudem sind zur Thematik der Bewältigung des Telefonie-Volumens Gespräche mit den betroffenen Amtsstellen eingeleitet worden. Die Lösung kann diesbezüglich nicht allein mit technischen Mitteln realisiert werden.
Das in der Antwort zu Frage 1 geschilderte dritte Problem wurde durch eine Umkonfiguration auf der Telefon-Infrastruktur für die Landesverwaltung gelöst. Hier gestaltete sich die Problemsuche als sehr aufwändig, da die Fehler lange nicht reproduzierbar waren und die Ursachensuche die Experten des Amtes für Informatik plus drei weiterer Firmen involvierte.
Falls die Problembehebung komplex ist und längerfristig Zeit in Anspruch nimmt, bis wann kann mit einem einwandfreien Funktionieren gerechnet werden?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: Kreditlimite beim IWF
Die Finanzplanung zeigt für die Jahre 2027 und 2028 ein negatives Betriebsergebnis von minus CHF 115 Mio. pro Jahr. Kredite vom IWF müssen samt Verzinsung zurückbezahlt werden. Da stellt sich die Frage, wie kann ein Staat einen Kredit zurückbezahlen, deren Erfolgsrechnung ein negatives betriebliches Ergebnis ausweist. Liechtenstein kann keinen Hafen und kein Bergwerk an Zahlung geben. Die Einnahmen bestehen aus Steuern und Abgaben. Wenn der Kredit für die Rettung einer Bank gebraucht wird, ist der Staat Bürge. Nur der Staat kann beim IWF einen Kredit beantragen und er ist auch zur Rückzahlung verpflichtet. Wenn die Bank nicht in der Lange ist, den gewährten Kredit zurückzubezahlen, haftet der Staat, und der Staat sind dessen Einwohner. Ob eine Bankenkrise oder anderes Ereignis, für einen Kreditantrag beim IWF muss der Landtag der Höhe des Kreditantrages zustimmen. In einem solchen Fall wird der Landtag unter Zeitdruck, unvorbereitet, kurzfristig, in einer aussertourlich angesetzten Sitzung entscheiden müssen. Schnellschüsse können zu Fehlentscheidungen mit negativen Spätfolgen führen, wenn kein fundiertes Wissen über die Folgen zur Verfügung steht.
Meine Fragen:
Wie viel Kredit, im Vorfeld der Abstimmung war ja oft von Milliarden die Rede, kann Liechtenstein auf Basis der Finanzplanung 2028 aufnehmen, damit eine Rückzahlung innerhalb von zehn Jahren gewährleistet ist?
Der Frage liegt ein grundlegendes Missverständnis über die Funktionsweise des IWF zugrunde. Die IWF-Kredite dienen primär als schnelle Liquiditätshilfe («Zahlungsbilanzbedarf») und sind nicht für eine langfristige Verschuldung über 10 oder 20 Jahre gedacht. Die Höhe des möglichen Kredits beim IWF hängt nicht von der Finanzplanung für 2028 ab, sondern orientiert sich am Bedarf des antrag-stellenden Landes. Die Rückzahlung der IWF-Kredite würde voraussichtlich relativ rasch durch den Eintritt Liechtensteins in den Kapitalmarkt gedeckt werden, wofür der IWF wertvolle Unterstützung und Expertise anbieten würde.
Wie viel bei einer Rückzahlung innerhalb von 20 Jahren?
Siehe Frage 1.
Welche Reduktion der Sozialleistungen und der Staatsbeitrage und welche Erhöhung der Steuern und Abgaben wurde für die Beantwortung der Frage 1 und 2 angenommen?
Eine umfassende Analyse des gesamten Staatshaushalts ist im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht möglich, zudem hängen die Umstände und Massnahmen stark vom jeweiligen Szenario ab. Es ist jedoch wichtig hervorzuheben, dass IWF-Programme nicht automatisch zu einer Verschlechterung der Sozialleistungen führen. Im Fall des IWF-Programms in Island wurde beispielsweise explizit darauf geachtet, dass der nordische Sozialstaat erhalten bleibt und teilweise sogar gestärkt wird, da die Menschen sonst überproportional von der Wirtschaftskrise getroffen worden wären. So wurde beispielsweise die Arbeitslosenunterstützung zeitweise erhöht, um die Auswirkungen der Krise auf die Bevölkerung abzumildern. Wie bereits vor dem Referendum ausgeführt, stellt ein IWF-Kredit in einem Krisenszenario nur eine weitere Option für das Land dar. Wenn es andere Lösungen gibt, kann Liechtenstein – und damit der Landtag – jederzeit eine alternative Lösung wählen.
Wenn eine Bank in eine Krise gerät, kann es sein, dass innert wenigen Stunden die Bankkunden ihr Geld bei der Bank abziehen. Die Frage: Wie schnell, vom Zeitpunkt des Antrages bis zur Auszahlung, kann der IWF die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen?
Zuerst ist es wichtig zu betonen, dass alle Banken in Liechtenstein heute gut kapitalisiert sind und über hohe Liquiditätspuffer verfügen. Sollte es zu einem raschen Abzug von Kundenvermögen kommen, haben die Banken zusätzlich Zugang zu den verschiedenen SNB-Fazilitäten, einschliesslich der Engpassfinanzierungsfazilität und des Notfall-Pfanddepots. Allerdings sind die liechtensteinischen Banken zu klein, um aus der Perspektive des gesamten CHF-Währungsraums als systemrelevant zu gelten. Daher würde die SNB keine Notfall-Liquidität bereitstellen, die im Krisenfall jedoch von entscheidender Bedeutung wäre, wie beispielsweise am Fall Credit Suisse während der Krise deutlich wurde. In einem solchen Szenario könnten nach dem offiziellen Beitritt Mittel vom IWF in der Höhe von rund CHF 200 Mio. (die hinterlegten CHF 30 Mio. plus die vom IWF zur Verfügung gestellten Währungsreserven, die etwa 139% der Quote ausmachen) sofort und ohne Bedingungen beansprucht werden. Darüber hinaus stehen verschiedene weitere Fazilitäten zur Verfügung, wie z.B. das „Rapid Financing Instrument“ (RFI) oder die «Flexible Credit Line» (FCL). Diese Instrumente ermöglichen es den Mitgliedsländern, kurzfristig und ohne ex-post Konditionalität (d.h. ohne «IWF-Programm») bei wirtschaftlichen Schocks Gelder beim IWF zu beantragen. Die Finanzhilfen wären innerhalb kurzer Frist verfügbar.
Bereitet die Regierung für einen Kreditantrag beim IWF, der unvorbereitet und plötzlich beantragt werden soll, Grundlagen und Richtlinien für den Landtag zur Entscheidungsfindung vor oder ist dies aus Sicht der Regierung Sache des Landtages respektive einer Landtagskommission?
Die Entscheidung über die Annahme eines IWF-Kredits obliegt dem Landtag. Da die zugrunde liegenden Szenarien sehr heterogen sind, können keine allgemeinen Grundlagen oder Richtlinien für den Landtag vorbereitet werden. Sollte es jemals zu einem solchen Fall kommen, wird die Regierung den Landtag transparent über die Konditionen des Kredits sowie ein mögliches IWF-Programm informieren.
Kleine Anfrage der stv. Abg. Fausch Sandra zum Thema: «Digihub.li»
Liechtenstein nimmt im Rahmen des EWR-Abkommens in der aktuellen Programmperiode 2021 bis 2027 am EU Programm «Digitales Europa» teil. Das Programm ermöglicht es Projekten mit liechtensteinischer Beteiligung sich an Ausschreibungen zur finanziellen Förderung bei der EU zu bewerben. Das Programm «Digitales Europa» konzentriert sich auf den Aufbau der strategischen und digitalen Kapazitäten und Kompetenzen der EU beziehungsweise des EWR um die Vorteile der digitalen Innovation voll auszuschöpfen.
Eine zentrale Rolle im Programm «Digitales Europa» spielen die «European Digital Innovation Hubs» (EDIH). «Digihub.li» hat die EU-Experten und die unabhängige Auswahlkommission überzeugt und erhielt die EU-Fördernominierung. Im Mai 2023 hat der Landtag dem Verpflichtungskredit über jährliche CHF 500‘000 zugestimmt. Die Laufzeit der Förderung sowohl auf Seiten der EU als auch von Liechtenstein ist auf drei Jahre bis Ende Mai 2026 determiniert.
Für die Wirkungserzielung wird die Regierung laut damaligem Bericht und Antrag
Nr. 34/2023 die folgenden 6 Kriterien messen. Ich zitiere:
- Fortschrittsmessung der Kompetenz von liechtensteinischen KMU zur Nutzung der digitalen Technologien zur Erhöhung des Wohlstands in Liechtenstein und der Anzahl attraktiver Arbeitsplätze.
- Fortschrittsmessung der Kompetenz von Nutzern zum risikobewussten und positiven Umgang mit digitalen Technologien.
- Fortschrittsmessung der Kompetenz der Behörden zur Bereitstellung von modernen, digitalen Behördenprozessen.
- Erfolgsmessung der durch den EDIH unterstützen Projekte: Anzahl und potentieller Nutzen für die Ziele des EDIH.
- Erfolgsmessung der durch den EDIH unterstützen Projekte: Anzahl und realisierter Nutzen für die Ziele des EDIH und
- Vernetzung zu anderen EDIHs und Förderung des Ansehens von Liechtenstein in der EU.
Meine Fragen dazu:
Wie misst die Regierung diese jeweiligen Kriterien?
Die Regierung misst die sechs definierten Kriterien über das EU-Reporting, das digihub.li als European Digital Innovation Hub (EDIH) verpflichtend durchführt. Ein zentrales Instrument dabei ist das jährliche Digital Maturity Assessment (DMA), das die Digitalkompetenz von KMUs, Behörden und Nutzern erfasst.
Darüber hinaus werden alle Aktivitäten regelmässig im EU-KPI-Reporting-Tool dokumentiert, einschliesslich Meilensteinen und Ergebnissen. Periodische Reportings finden nach 18 und 36 Monaten statt. Die Regierung hat direkten Zugang zu diesem Tool und kann die eingereichten Daten einsehen und prüfen.
Zusätzlich finden vierteljährlich Review-Meetings zwischen der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung (SFID) und digihub.li statt. In diesen Meetings wird der Fortschritt anhand der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Zielkennzahlen und der EU-KPIs evaluiert.
Welche Fortschritte konnten zu den sechs Punkten bereits verzeichnet werden?
Die erste Nullmessung des Digital Maturity Assessments (DMA) wurde 2023 durchgeführt. Aktuell läuft die ordentliche Messung für das Jahr 2024. Eine detaillierte Fortschrittsbewertung wird nach Abschluss dieser Messung erfolgen. Die Halbzeit des Projekts wird Ende November 2024 erreicht, und die endgültige Erfolgsmessung wird von der EU geprüft und abgenommen. Diese umfassenden periodischen EU-Reportings werden von Regierung für die Evaluierung der Leistungserfüllung, ordentlichen Geschäftsführung und vertragsgemässe Fördergeldverwendung ebenfalls herangezogen.
Sobald die bestätigten Zahlen vorliegen, wird die Wirkungserzielung in den sechs Punkten beurteilt und im öffentlich zugänglichen Geschäftsbericht 2024 von digihub.li veröffentlicht. Ein Vergleich der Ergebnisse mit anderen European Digital Innovation Hubs (EDIHs) wird dann ebenfalls möglich sein.