Die Liechtensteinische Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2024 ihre Stellungnahme für die zweite Lesung der Justizreform verabschiedet. Neben weiteren Anpassungen wurde der geplante Abbau der dritten Instanz gestrichen und das seit 200 Jahren bewährte Instanzensystem wird bestätigt.
Damit reagierte die Regierung auf zahlreiche Voten des Landtags in der ersten Lesung sowie die öffentliche Kritik der Rechtsanwaltskammer an ihrem Vorschlag. Die Abgeordneten forderten die Regierung im Rahmen der ersten Lesung auf, den von der Rechtsanwaltskammer vorgelegten Kompromissvorschlag zu prüfen und wenn möglich umzusetzen. Mehrheitlich sprachen sie sich zudem eindeutig für den Erhalt der bestehenden drei Rechtsmittelinstanzen aus.
Gesprächsrunden zum Kompromissvorschlag
Im Nachgang zur ersten Lesung fanden Gesprächsrunden zwischen dem Justizministerium und der Rechtsanwaltskammer statt, in denen der Kompromissvorschlag der Kammer eingehend diskutiert wurde. Im Zuge der Diskussionen konnte eine Lösung gefunden werden, die sowohl die wichtigsten Ziele der Regierung als auch die Forderung der Rechtsanwaltskammer, den Instanzenzug über drei Instanzen zu belassen, beinhaltet.
Justizreform wird grundsätzlich unterstützt
Die Rechtsanwaltskammer unterstützt den mit der Stellungnahme vorgelegten Entwurf zur Justizreform. Auch wenn die Regierung nicht in allen Punkten den Vorschlägen der Rechtsanwaltskammer gefolgt ist, stellt die nun vorgelegte Version aus Sicht der Rechtsanwaltskammer einen guten Kompromiss dar, der dringliche Probleme im Justizwesen löst und gleichzeitig die Rechtssicherheit und das dreiinstanzliche Gerichtssystem wahrt. Gleichzeitig regt die Rechtsanwaltskammer an, für weitere anstehende Herausforderungen rechtzeitig Arbeitsgruppen unter Beizug der Rechtsanwaltskammer zu schaffen, um gemeinsam Lösungen für ein zukunftssicheres Justizsystem in Liechtenstein zu finden.