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Faktencheck betr. Referendum zur Staatlichen Pensionskasse

© Wilfried Pohnke, Pixabay

Im September-Landtag wurde ein Massnahmenpaket für die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) beschlossen.

Ziel und Wirkung der Massnahmen ist es, die unerwünschte Umverteilung von Aktivversicherten zu Rentnern in der SPL zu beenden. Die bereits erfolgte unerwünschte Umverteilung von ca. CHF 100 Mio., die vollständig zulasten der Aktivversicherten ging, wird teilweise durch die Arbeitgeber übernommen. Nach Umsetzung der Massnahmen ist die SPL zukunftssicher aufgestellt, und die wiederkehrende Diskussion der vergangenen Jahrzehnte rund um die „Staatliche Pensionskasse“ ist dauerhaft vom Tisch.

Das Massnahmenpaket wurde von Pensionskassenexperten erarbeitet. Unabhängige, an der Entwicklung nicht beteiligte Experten haben es geprüft und seine Wirksamkeit in mehreren Studien bestätigt.

Gegen den Landtagsbeschluss vom September mobilisiert eine Gruppe um den DpL-Abgeordneten Herbert Elkuch. Derzeit werden Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Sowohl die Postwurfsendung, die vor einigen Tagen an die Liechtensteiner Haushalte ging, als auch ein Artikel von Herbert Elkuch vom 27.9.2024 auf der DpL-Webseite sind leider gespickt mit Falschinformationen und manipulativen Informationen. Weil dadurch in der Öffentlichkeit ein falsches Bild von der SPL bzw. der
Notwendigkeit des Massnahmenpakets erzeugt wird, stellen wir mit diesem Faktencheck die
gravierendsten Fehlinformationen richtig. Die Aussagen von Herbert Elkuch bzw. dem Referendumskomitee sind jeweils kursiv und mit Aufzählungspunkt dargestellt, unsere Richtigstellung bzw. Einordnung folgt direkt darunter und beginnt mit Richtigstellung. Die Liste wird bei Bedarf ergänzt werden.

Wir, der Stiftungsrat der SPL, hoffen, damit die Diskussion auf eine sachliche Ebene zu führen.


 „CHF 300 Millionen – davon CHF 100 Millionen – flossen im Jahr 2014 als Darlehen in die
staatliche Pensionskasse und jetzt erneut über 130 Millionen. Das geht nicht!“

Richtigstellung: Wenn ein Darlehen von CHF 100 Mio. gewährt wird und zehn Jahre später auf die Rückzahlung verzichtet wird, dann fliesst beim Darlehensverzicht nicht erneut Geld. Eine Doppelzählung ist falsch.


 „Nicht mit Geld zudecken, sondern den Mangel beheben.“

Richtigstellung: Die beschlossenen Massnahmen beheben die unerwünschte Umverteilung an der Wurzel. Ein Teil dieser Massnahmen kostet Geld, aber nicht zum „Löcherstopfen“, sondern zur dauerhaften Problemlösung.


 „Es darf nicht sein, dass die staatliche Pensionskasse massiv mit Steuergeldern unterstützt wird, die privaten Pensionskassen jedoch nicht. [An anderer Stelle:] Keine andere Kasse in Liechtenstein wird vom Staat unterstützt.“

Richtigstellung: Staat und landeseigene Unternehmen sind die Arbeitgeber in der SPL. Die Einnahmen des Staats bestehen hauptsächlich aus Steuergeldern. Wenn der Staat Löhne zahlt, tut er das als Arbeitgeber aus Steuergeldern. Gleiches gilt, wenn der Staat seiner gesetzlich vorgesehenen Rolle als Arbeitgeber in der Pensionskasse nachkommt.


 „Andere Pensionskassen in Liechtenstein erhalten kein Darlehen und schon gar keine
Schenkung.“

Richtigstellung: Diese Behauptung ist falsch. Auch bei anderen Pensionskassen kam es in den vergangenen zehn Jahren zu finanziellen Einschüssen der Arbeitgeber, darüber wird allerdings weder in den Medien berichtet noch im Landtag diskutiert.


 „Mit Ihrer Unterschrift helfen sie mit, dass CHF 93.5 Millionen an Volksvermögen nicht in einer Senke verschwinden, sondern als Volksvermögen erhalten bleiben…“

Richtigstellung: Land und staatsnahe Betriebe haben das Darlehen in ihren Bilanzen aufgrund der geringen Rückzahlungswahrscheinlichkeit schon lange auf Null abgeschrieben. Die Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit weiterer Massnahmen des Pakets. Es fliessen dafür keine Mittel mehr.


 „Die staatliche Pensionskasse wurde im Jahr 2014 exakt auf das gleiche Beitragssystem wie bei der Pensionskasse für das Gewerbe umgestellt. Die Pensionskasse für das Gewerbe mit 9200 Versicherten aus 1740 Betrieben funktioniert ohne staatliche Unterstützung.“

Richtigstellung: Hier werden zwei wesentliche Unterschiede verschwiegen:
1. Die SPL wurde 2014 mit viel zu wenig Kapital (keinerlei Schwankungsreserven) ausgestattet, ihr fehlte somit finanzielle Risikofähigkeit.
2. Die SPL hat den mit Abstand höchsten Rentneranteil unter allen Pensionskassen in Liechtenstein.

Mit vergleichbaren Ausgangsbedingungen (solide Kapitalausstattung, keine Altlasten) wäre das jetzige Massnahmenpaket nicht nötig geworden.


 „Der Landtagsbeschluss sieht vor, den technischen Zinssatz bei der staatlichen Pensionskasse von 2.5% auf tiefe 1% auszufinanzieren. Ein tiefer technischer Zinssatz senkt den Umwandlungssatz und damit werden die zukünftigen Renten verkleinert.“

Richtigstellung: Auch diese Behauptung ist falsch. Durch den Landtagsbeschluss wird der Umwandlungssatz der SPL nicht gesenkt, und die künftigen Renten werden nicht tiefer.


 „Wenn Sie auch der Meinung sind, dass alle Pensionskassen gleichbehandelt werden müssen, sollten Sie dieses Referendum unterstützen,…“

Richtigstellung: Das Referendum zielt darauf ab, die unerwünschte Umverteilung bei der SPL nicht zu stoppen. Damit müssten die Aktivversicherten weiter die laufenden Renten finanzieren. Diese haben die Rentner in den letzten zehn Jahren aber bereits mit ca. CHF 100 Mio. subventioniert, was bei keiner anderen liechtensteinischen Pensionskasse in ähnlicher Form der Fall war. Das Massnahmenpaket unterstützt somit die Gleichbehandlung mit allen Pensionskassen, das Referendum möchte dagegen die Ungleichbehandlung weiterführen.


 Vergleich mit der St. Galler Pensionskasse. „Der Entstehungszeitpunkt und der Anteil Rentner ist bei beiden Pensionskassen für das Staatspersonal sehr ähnlich. Deshalb sind die beiden Kassen vergleichbar.“

Richtigstellung: Erneut eine falsche Behauptung. Die St. Galler Pensionskasse verfügte nach ihrer Ausfinanzierung Ende 2014 über einen Deckungsgrad von 104.6%, die SPL hatte zum gleichen Zeitpunkt einen Deckungsgrad von lediglich 95.6%. Dieser Unterschied von 9 Prozentpunkten ist massiv, auch wenn dies in der Grafik in der Broschüre von Herbert Elkuch anders dargestellt wird. Weiters wird verschwiegen, dass die St. Galler  Pensionskasse trotz dieser deutlich besseren finanziellen Ausgangslage seit 2014 mit weiteren ca. CHF 350 Mio. des Kantons gestützt werden musste.


 „Auffallend ist der Zickzackkurs bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein. Beim
Sozialfonds ist die Verzinsung wie bei der St. Galler Pensionskasse gleichmässig.“

Richtigstellung: Hier wird die Ursache für den „Zickzackkurs“ verschwiegen: Durch die unzureichende Ausfinanzierung 2014 war die SPL die meiste Zeit ihrer Existenz in Unterdeckung, was sowohl Minderverzinsungen als auch schwankende Verzinsung (je nach aktueller Lage) zur Folge hatte.


 „Die hohe Verzinsung der Sparguthaben bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein im Jahr 2021 wirkte sich im Jahr 2022 massiv negativ auf den Deckungsgrad aus.“

Richtigstellung: Auch hier eine falsche Behauptung. Nach der Verzinsung 2021 lag der Deckungsgrad bei 103.6%, dem höchsten Wert seit Bestehen der SPL. Von diesem Höchststand ist der Deckungsgrad im Jahr 2022 aufgrund des sehr schlechten Börsenjahres stark abgesunken. Deshalb hat der Stiftungsrat für 2022 auch eine Nullverzinsung beschlossen.


 „Unsere staatliche Pensionskasse steht nicht schlechter da als andere vergleichbare
Pensionskassen und braucht keine Finanzspritze von über 130 CHF Millionen.“

Richtigstellung: Eine weitere falsche Aussage. Der Deckungsgrad der SPL lag Ende 2022 um 15 Prozentpunkte niedriger als der Durchschnitt der FL-Pensionskassen, das entspricht bei der SPL rund CHF 200 Mio. Der Liquiditätsbedarf für das Massnahmenpaket liegt deutlich unter CHF 130 Mio.


 „Solange die Allgemeinheit Defizite ausgleicht, bedient die staatliche Pensionskasse weiterhin die grosse Schöpfkelle.“

Richtigstellung: Der Umwandlungssatz der SPL ist der niedrigste unter allen Pensionskassen im Land. Hier von „grosser Schöpfkelle“ zu sprechen ist fernab jeder Realität.


 „Die staatliche Pensionskasse muss, wie andere Pensionskassen im Land, versicherungstechnisch korrekte Berechnungen anwenden.“

Richtigstellung: Die SPL wendet seit ihrem Bestehen versicherungstechnisch korrekte Berechnungen an. Sie unterliegt diesbezüglich den gleichen Bestimmungen und der gleichen Aufsicht wie die anderen Pensionskassen im Land.


 

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