E-Government: Neue Basisdienste sowie eMWST-Portal präsentiert

v.l. Bernhard Büchel, Leiter Steuerverwaltung, Regierungschef Daniel Risch und Martin Matt, Leiter Amt für Informatik informierten über neue Dienste und Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung. FOTO & COPYRIGHT: IKR/Julian Konrad 2024 (Julian Konrad Media Est.)

Regierungschef Daniel Risch informierte am Mittwoch, 30. Oktober 2024, zusammen mit den Leitern des Amts für Informatik und der Steuerverwaltung über neue Dienste und Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung. Unter anderem können Unternehmen neu die sogenannte eVertretung nutzen, um digitale Dienste der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV) in Anspruch zu nehmen.

Seit Liechtenstein im Jahr 2020 die Digitalisierungs-Roadmap eingeführt hat, konnten in Sachen E-Government und Digitalisierung schon viele Dienste für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen umgesetzt werden. Basierend auf dem E-Government-Gesetz (E-GovG) von 2011 wird ein leistungsfähiges und kundenfreundliches E-Government-System aufgebaut. Die liechtensteinischen Behörden sind gemäss E-GovG grundsätzlich dazu verpflichtet, nur elektronisch zu kommunizieren. „In Zukunft wird die Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen ausschliesslich digital sein, wie das bereits vor einigen Jahren im Gesetz festgelegt wurde“, sagte Regierungschef Daniel Risch. Dies sei jedoch nicht nur eine Verpflichtung, sondern in vielerlei Hinsicht eine Erleichterung und Vereinfachung der Prozesse. „Gerade Unternehmen können Zeit sparen, wenn sie ihre Behördengänge digital und zu jeder Zeit erledigen können.“ Er unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung der elektronischen Identität. Die sogenannte eID.li, die bereits im Jahr 2020 eingeführt wurde, ist der Schlüssel für den Kontakt und den Geschäftsverkehr mit Behörden.

Mit der eID.li können zum Beispiel die neuen Basisdienste eVertretung, eZustellung und das Servicekonto my.llv.li genutzt werden, wie Martin Matt, Leiter des Amts für Informatik, erklärte. Insbesondere die eVertretung ist für Unternehmen zentral, um E-Government-Dienste in Anspruch zu nehmen. Mit der eVertretung haben zeichnungsberechtigte Organe gemäss Handelsregister die Möglichkeit, Vertrauenspersonen als Vertretung eines Unternehmens elektronisch bei der LLV zu definieren. Diese Personen können sich dann mit ihrer persönlichen eID.li bei verschiedenen digitalen Diensten, wie beispielsweise im neuen eMWST-Portal, anmelden.

Bernhard Büchel, Leiter der Steuerverwaltung, erklärte die wesentlichen Neuerungen im Zusammenhang mit der Einreichung der Mehrwertsteuer. Ab Januar 2025 erfolgt die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte obligatorisch nur noch über das neue eMWST-Portal. Dazu gehören unter anderem die An- und Abmeldung, die Abrechnungen inkl. Korrekturen, das Antragswesen sowie die Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerverwaltung. Da die Voraussetzung zur Nutzung des neuen eMWST-Portals die eID ( http://www.eid.li ) sowie die Aktivierung eines Unternehmens und die Festlegung der Vertretungen des Unternehmens in der eVertretung ( http://www.aju.llv.li ) sind, empfiehlt die Steuerverwaltung allen Personen, die für ein Unternehmen gegenüber Behörden handeln wollen, sich in den nächsten Tagen und Wochen für die eID.li zu registrieren.

Regierungschef Daniel Risch ist zuversichtlich, dass der Übergang in die digitale Welt auch weiterhin sowohl für Unternehmen wie auch Privatpersonen gut klappen wird. Immerhin steckt allein hinter der eID.li eine Erfolgsgeschichte.

Seit deren Lancierung im April 2020 wurden bis heute rund 26’000 eIDs ausgestellt. Im Jahr 2023 wurden rund 200’000 Online-Anmeldungen mit der eID.li verzeichnet. Die eID.li ist im digitalen Zeitalter der persönliche Schlüssel und die persönliche Unterschrift – daher empfiehlt die Regierung allen Personen die in Liechtenstein geschäftlich tätig sind und noch über keine eID.li verfügen, sich möglichst rasch registrieren zu lassen. Dies auch, da immer mehr elektronische Dienstleistungen aufgeschaltet werden, die den Einsatz der eID.li für den Geschäftsverkehr erfordern.

Digitale Dienste kurz erklärt

eVertretung: Mit der eVertretung haben zeichnungsberechtigte Organe gemäss Handelsregister die Möglichkeit, Vertrauenspersonen als Vertretung eines Unternehmens elektronisch bei der LLV zu definieren. Diese können in der Folge unter Verwendung der persönlichen eID.li E-Government-Dienste für dieses Unternehmen tätigen.

Servicekonto my.llv.li: Mit dem Servicekonto my.llv.li können Nutzerinnen und Nutzer nach Anmeldung mit der persönlichen eID.li auf ihre behördlichen Daten und Vorgänge zugreifen und spezifische E-Government-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Umfang des Servicekontos wächst mit dem Umfang des E-Government-Angebots. Falls die Nutzerin oder der Nutzer eine Vertretung für ein Unternehmen hinterlegt hat, erhält jene Person durch Rollenwechsel Zugriff auf Daten und Vorgänge rund um das betroffene Unternehmen.

Postfach eZustellung:Bei der eZustellung handelt es sich um ein digitales Postfach für Privatpersonen und Unternehmen, das auf dem ePostPlus-Dienst der Liechtensteinischen Post basiert. Die Behörden senden im Falle einer solchen elektronischen Zustellung ihre Dokumente über Fachsysteme an das ePostPlus-Konto der betroffenen Person oder des betroffenen Unternehmens. Benachrichtigungen, dass ein Dokument zur Abholung bereitsteht, sogenannte Notifications, werden per E-Mail an die im jeweiligen Fall hinterlegten Adressen gesendet. Bei Unternehmen gehen die Benachrichtigungen zusätzlich an die in der eVertretung hinterlegten E-Mail-Adressen der Vertrauenspersonen, welche für die eZustellung als Vertreterin oder Vertreter des Unternehmens hinterlegt sind. Vertrauenspersonen können im Basisdienst eVertretung Vertretungsbefugnisse per sofort für die eZustellung zugewiesen werden, der Zugriff in die ePostPlus-Lösung ist ab dem 2. Dezember 2024 möglich.

Fachapplikation eMWST:Die Steuerverwaltung stellt ab Januar 2025 die elektronische Plattform eMWST zur Verfügung. Die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte erfolgt ab diesem Zeitpunkt obligatorisch über das neue eMWST-Portal. Dazu gehören die An- und Abmeldung, die Abrechnungen inklusive Korrekturen, das Antragswesen, die Kommunikation und die Kontoinformationen. Die Unternehmen profitieren davon, dass sie auf dem eMWST-Portal jederzeit eine Übersicht der bisher elektronisch eingereichten Mehrwertsteuerabrechnungen und die Details dazu einsehen können. Für die Steuerverwaltung bietet die eMWST den Vorteil, dass keine manuellen Erfassungen mehr notwendig sind. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.