Leserbrief von Herbert Elkuch, Abgeordneter
Mit der Volksabstimmung im 2014 wurde der staatlichen Pensionskasse ein unbefristetes und zinsloses Darlehen von 100 Mio. Franken gewährt. Im Geschäftsbericht 2023 der staatlichen Pensionskasse ist das Darlehen mit 93.5 Mio. Franken unter Passiven (Verbindlichkeit/Schuld) angeführt. Die Laufzeit des Darlehens ist unbefristet. Eine erste Teilrückzahlung muss erst dann erfolgen, wenn die Kasse dies finanziell verkraftet.
Im Vaterland vom 5. Okt. 2024 betont die Regierung: «Das Darlehen sei bereits abgeschrieben, da eine Rückzahlung als unwahrscheinlich gilt.» Dies ist eine idealisierte Aussage der Regierung. Baut jemand ein Haus und braucht Geld von der Bank, bleibt die Bank Gläubiger bis zur Bezahlung des letzten Rappens. Da wird nichts abgeschrieben, auch nicht, wenn die Rückzahlung Jahrzehnte dauert.
Weiter im Vaterland: «Das Darlehen fliesst also nicht noch einmal an die SPL.» Verdrehter geht nicht mehr. Mit dem Darlehen wurden der staatlichen Pensionskasse 93.5 Mio. Franken lediglich zum Gebrauch auf Zeit überlassen. Zum Zeitpunkt, wo das Darlehen in Eigenkapital der Pensionskasse umgewandelt wird, fliessen 93.5 Mio. Franken Volksvermögen unwiderruflich in die SPL. Die Übergabe dieses überfürstlichen Geschenkes ist auf den 1.1.2025 geplant. Noch kann die Bremse gezogen werden.
Die staatliche Pensionskasse ist nicht marode. Die Regierung sagt, die staatliche Pensionskasse braucht keine Sanierung. Mit einen Deckungsgrad von 100 % oder mehr und kann sie alle Verpflichtungen erfüllen. Der Landtag ist mehrheitlich eingeknickt. Jetzt kann nur noch das Volk die Schenkung von 93.5 Mio. Franken an eine einzelne Pensionskasse verhindern. Die Rentenhöhen resp. die festgelegten Umwandlungssätze bleiben unberührt.
Es geht um sehr viel Geld, nicht nur um das Darlehen. Insgesamt sollen gemäss Bericht und Antrag der Regierung sage und schreibe 167’400’000 Franken einer einzelnen Pensionskasse mit nur 4642 Versicherten zufliessen. Mit NEIN kann diese Ungerechtigkeit gestoppt werden.
Link zu BuA: https://www.llv.li/serviceportal2/amtsstellen/stabstelle-regierungskanzlei/bua_020_2024_sbpvg.pdf