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Bergbahnen Malbun: Sicherstellung der langfristigen Investitionsfähigkeit

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Oktober 2024 den B+A betreffend die Gewährung von Investitionskostenbeiträgen an die Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 bis 2028 und eines Beitrags zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen verabschiedet.

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Oktober 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Gewährung von Investitionskostenbeiträgen an die Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2025 bis 2028 und eines Beitrags zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen verabschiedet.

Auftrag des Landtags aus dem Jahr 2022

Am 3. Juni 2022 wurde der Bericht und Antrag zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg sowie die zukünftige Ausrichtung und Sanierung der Bergbahnen Malbun im Landtag behandelt. Im Zuge dessen wurde einer moderaten (touristischen) Weiterentwicklung der Destination Malbun/Steg zugestimmt. Die Sanierung konnte zum Ende des Jahres 2022 erfolgreich abgeschlossen werden und die Bergbahnen schreiben seit dem Geschäftsjahr 2022/2023 schwarze Zahlen. Trotz Sanierung weisen die Bergbahnen jedoch ein jährliches strukturelles Defizit auf, das durch die öffentliche Hand gedeckt werden muss.

Langfristige Finanzierung des strukturellen Defizits

Gemäss Beschluss des Landtags vom Juni 2022 soll das jährliche strukturelle Defizit der Bergbahnen in Höhe von rund CHF 900’000 langfristig mit einem Landesbeitrag in Höhe von CHF 650’000 pro Jahr (ca. 70%) und einem Beitrag der Standortgemeinde Triesenberg in Höhe von CHF 250’000 pro Jahr (ca. 30%) gedeckt werden. Die durch die Gemeinde bereitzustellenden Mittel sollen wiederum mithilfe einer neuen Zweitwohnungsabgabe erhoben werden. Zudem ist vorgesehen, mit der Zweitwohnungsabgabe weitere Massnahmen wie etwa die Professionalisierung der Tourismusorganisation Berggebiet mitzufinanzieren. Da die Voraussetzungen für die Erhebung der Zweitwohnungsabgabe zuerst durch den Gesetzgeber geschaffen werden müssen, ist das Land für die Jahre 2023 und 2024 für das gesamte strukturelle Defizit aufgekommen.

Zweitwohnungsabgabegesetz und Tourismusorganisation verzögern sich

Sowohl im Hinblick auf die Umsetzung des Zweitwohnungsabgabe-gesetzes sowie die Finanzierung der Tourismusorganisation Berggebiet bestehen noch offene Fragen, die von der Regierung, der Gemeinde Triesenberg und den touristischen Leistungsträgern abgeklärt werden. Ebenso soll sichergestellt werden, dass etwaige verfassungsrechtliche Bedenken betreffend die Zweitwohnungsabgabe ausgeräumt werden können. Aufgrund der Komplexität der Fragestellungen ist eine Umsetzung in dieser Legislatur nicht mehr möglich.

Mehrjähriger Finanzbeschluss und Mitfinanzierung von Photovoltaikanlagen

Die Regierung schlägt deshalb vor, dass zur Sicherstellung der langfristigen Investitionsfähigkeit der Bergbahnen Malbun das Land für zwei weitere Jahre den vereinbarten Finanzierungsanteil der Gemeinde Triesenberg in Höhe von CHF 250’000 übernimmt. Entsprechend beantragt sie einen mehrjährigen Finanzbeschluss über jeweils CHF 900’000 für die Jahre 2025 und 2026 und über jeweils CHF 650’000 für die Jahre 2027 und 2028. Ausserdem beantragt die Regierung die Ausrichtung eines einmaligen Investitionskostenbeitrags in Höhe von CHF 50’000 für die Realisierung von drei Photovoltaik-Anlagen. Damit kommt die Regierung einem weiteren Auftrag des Landtags nach.

 

 

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