Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im Juni in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und erfolgte mit einhelliger Zustimmung. Die aufgeworfenen Fragen betreffen die Kosten für die Umrüstung der Fahrzeuge, die Ausnahmen der Abgabenerhebungsobjekte sowie die Folgen bei einem Ausfall eines Gerätes.
Anlass für die Revision ist der Nachvollzug der in der Schweiz erfolgten Änderungen in diesem Bereich auf der Grundlage des Vertrags mit der Schweiz betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein.