Kleine Anfrage der Abg. Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Kostenübernahme von Medikamenten durch die OKP
Palladon ist ein starkes Schmerzmittel, das in der Palliativmedizin sehr häufig zur Linderung der Leiden von Patientinnen und Patienten in der letzten Phase des Lebens verabreicht wird. In Tablettenform steht Palladon auf der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit, BAG. Alle Medikamente auf dieser Liste werden von der obligatorischen Krankenpflege bezahlt. In speziellen Fällen, in denen das Medikament nicht als Tablette verabreicht werden kann, muss es aus einer Ampulle entnommen und gespritzt werden. Weil das Medikament in dieser Form nicht auf der Liste des BAG steht, müssen die Palliativmediziner/-innen in der Schweiz immer ein Gesuch für die Einzelfallvergütung stellen und hoffen, dass die Kosten von der OKP übernommen werden. Dies ist nicht immer der Fall, weil einzelne Krankenkassen in der Schweiz die Kostenübernahme trotz Dringlichkeit und Begründung ablehnen oder erst nach hohem bürokratischen Aufwand und Wiedererwägungsgesuchen darauf eintreten.
Müssen die Ärztinnen und Ärzte für die Verabreichung von Palladon in Ampullenform ebenfalls ein Gesuch für Einzelfallvergütung an die im Land Liechtenstein tätigen Krankenversicherer der betroffenen Patient/-innen stellen?
Ja, es gelten die rechtlichen Voraussetzungen der Krankenversicherungsverordnung für nicht in die Spezialitätenliste aufgenommene Arzneimittel.
Wurden solche Gesuche von Krankenkassen schon abgelehnt?
Dem Amt für Gesundheit liegen keine Informationen zu abgelehnten Gesuchen vor.
Gibt es weitere Medikamente aus der Palliativmedizin, die auf der Spezialitätenliste des BAG stehen, die jedoch – sollten sie in einer anderen Form als auf der Liste angegeben verabreicht werden müssen – ein Einzelfallgesuch bei der Krankenkasse voraussetzen?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es keine abschliessende Sammlung von in der Palliativmedizin verwendeten Medikamenten gibt.
Sieht die Regierung einen Handlungsbedarf?
Ein akuter Handlungsbedarf wird nicht gesehen, zumal der Regierung keine konkreten Probleme bekannt sind.
Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Aktueller Stand der Umsetzungsmassnahmen aus dem Psychiatriekonzept
Am 17. Mai 2024 hat der Gesellschaftsminister, flankiert von den Leiterinnen des Amtes für Gesundheit sowie des Amtes für Soziale Dienste, den Medien das Psychiatriekonzept Liechtenstein vorgestellt. Im Psychiatriekonzept wird festgehalten, dass die im Konzept vorgesehenen Lösungsansätze in einem nächsten Schritt im Rahmen von Teilprojekten geprüft beziehungsweise in die Wege geleitet werden. Diese Aufgabe solle für die mit erster Priorität, also dringlich, anzugehenden Massnahmen durch eine von der Regierung eingesetzte Lenkungsgruppe wahrgenommen werden. Über Workshops sollen Fachpersonen und -organisationen sowie Interessenvertretungen und Betroffene in diese Weiterentwicklung einbezogen werden.
Knapp vier Monate später ist es um das Psychiatriekonzept ziemlich still geworden. Aus Kreisen der Interessenvertretungen kann vernommen werden, dass zumindest der angekündigte partizipative Modus noch nicht aktiviert wurde, noch scheinen die Arbeiten verwaltungsintern in der Lenkungsgruppe zu verharren.
Dazu ergeben sich folgende Fragen:
Aus welchen Personen beziehungsweise Funktionen setzt sich die Lenkungsgruppe zusammen?
In der Lenkungsgruppe sind das Ministerium für Gesellschaft und Kultur, das Amt für Gesundheit und das Amt für Soziale Dienste vertreten.
Hat die Lenkungsgruppe bereits getagt und falls ja, wie viele Sitzungen haben stattgefunden?
Es haben bislang drei Sitzungen der Lenkungsgruppe stattgefunden.
Bis wann ist mit dem Start des partizipativen Modus unter Einbezug der Fachpersonen und -organisationen zu rechnen?
Die Lenkungsgruppe hat sich in den vergangenen Monaten bereits mit mehreren Institutionen aus dem In- und Ausland sowie möglichen Partnern im Präventionsbereich ausgetauscht. Zudem ist im Herbst 2024 ein erster Workshop geplant.
Welche Teilprojekte plant der Gesellschaftsminister in dieser Legislaturperiode noch konkret umzusetzen?
Unter anderem die Verbesserung der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Verbesserung der Notfallversorgung sowie die Verstärkung der Prävention in der psychischen Gesundheit.
Ist seitens des zuständigen Ministeriums geplant, rascher voranzugehen und somit der Dringlichkeit der von der Regierung selbst als dringlich qualifizierten Massnahmen gerecht zu werden?
Es ist geplant, die als dringlich qualifizierten Massnahmen so bald wie möglich umzusetzen.
Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla zum Thema: Erweiterter Bericht zu den Covid-19 Massnahmen
In den Medien konnte gelesen werden, dass der vom Landtag im September 2023 geforderte erweiterte Bericht zu den Massnahmen während der Covid-19-Pandemie nun vorliegend sei. Die Abgeordneten wurden über das Vorliegen dieses Berichts nicht wie üblich informiert.
Wird die Regierung diesen Bericht auch noch dem Landtag vorlegen und wann wird dies der Fall sein?
Eine Vorlage des Berichts an den Landtag ist nicht vorgesehen, da dies nicht Teil des Auftrags war. Der Bericht ist auf der Homepage der Regierung öffentlich verfügbar.