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Finanzplanung 2025 bis 2028 zeigt eingeschränkten Spielraum

Die Finanzplanung beurteilt jährlich die mittelfristige Entwicklung des Staatshaushaltes für die kommenden vier Jahre. Die Finanzplanung 2025 bis 2028 wurde von der Regierung an ihrer Sitzung vom 26. September 2024 verabschiedet.

Treffen die prognostizierten Entwicklungen unter den dargelegten Prämissen ein, wird über die kommenden vier Jahre von einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung ausgegangen. Aufgrund der grossen Investitionstätigkeit ist in der Gesamtrechnung hingegen von einem kumulierten Finanzierungsfehlbetrag von CHF 147 Mio. auszugehen. Des Weiteren können nicht sämtliche finanzpolitischen Eckwerte erfüllt werden.

Erfolgsrechnung ausgeglichen

Bei einer plankonformen Entwicklung nehmen in der Finanzplanungsperiode 2025 bis 2028 die betrieblichen Erträge im Durchschnitt um 0.8% pro Jahr zu und weisen ein durchschnittliches Volumen von CHF 984 Mio. aus. Der betriebliche Aufwand steigt um durchschnittlich 2.0% pro Jahr und erreicht am Ende der Periode ein geplantes Volumen von CHF 1’110 Mio. Die betrieblichen Aufwendungen können damit nicht vollständig durch die betrieblichen Erträge gedeckt werden. Unter Einbezug der Finanzergebnisse können bei plankonformer Entwicklung jedoch leicht positive Jahresergebnisse von durchschnittlich CHF 4 Mio. pro Jahr erzielt werden.

Hohe Investitionstätigkeit führt zu prognostizierten Mittelabflüssen

Die Investitionsrechnung geht für die Jahre 2025-2028 von einem Investitionsvolumen von CHF 494 Mio. aus. Unter Berücksichtigung der investiven Einnahmen ergeben sich kumulierte Nettoinvestitionen im Umfang von CHF 448 Mio., was im Durchschnitt jährlichen Nettoinvestitionen von CHF 112 Mio. entspricht.

Die Gesamtrechnung weist aufgrund der hohen Investitionen in allen Planjahren eine negative Mittelveränderung aus. Bei einer plankonformen Entwicklung führen diese Ausgaben in der Gesamtrechnung zusammen mit den Ergebnissen der Erfolgsrechnung zu einem kumulierten Finanzierungsfehlbetrag von CHF 147 Mio.

Regierung beantragt Ausklammerung der ausserordentlichen Mehrausgaben

Wie die Gesamtrechnung zeigt, können bei plankonformer Entwicklung unter Einbezug der Finanzergebnisse die laufenden Aufwendungen sowie die investiven Ausgaben nur teilweise gedeckt werden. Des Weiteren können trotz Beantragung der Ausklammerung von ausserordentlichen Mehrausgaben für einmalige zukunftsgerichtete Projekte mit der vorliegenden Finanzplanung nur vier der fünf finanzpolitischen Eckwerte erfüllt werden. Nicht erfüllt werden kann der Eckwert 2, welcher vorschreibt, dass die Ausgaben über die gesamte Finanzplanperiode nicht stärker als die Erträge ansteigen dürfen. Da die weiteren Eckwerte erfüllt und über die Planungsperiode hinweg von einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung ausgegangen werden kann, geht die Regierung noch nicht von einem strukturellen Problem aus. Im Sinne des Frühwarnsystems zeigt die Entwicklung des Eckwerts 2 jedoch, dass die prognostizierten Ertragszunahmen nicht mit denjenigen auf der Aufwandseite mithalten können und nur ein eingeschränkter Spielraum für neue ständige Ausgaben vorhanden ist.

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