Betriebliche Personalvorsorge des Staates

Zinsloses Darlehen soll der Personalkasse des Staates geschenkt werden!

Forum:Herbert Elkuch, Abgeordneter, Schellenberg

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. September 2024 weitreichende Abänderungen des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates beschlossen, eines Gesetzes, das im Jahr 2014 in einer heiss umkämpften Volksabstimmung gutgeheissen wurde.

Mit dem neuen Landtagsbeschluss kommt es zu einer Ungleichbehandlung der Pensionskassen im Land. Die Pensionskasse für das Staatspersonal soll für die Ausfinanzierung der bestehenden Renten im Beitragsprimat, die nach 2014 gesprochen wurden, rund 46.7 Mio. Franken erhalten. Alle anderen Pensionskassen müssen die Renten aus den eigenen Mitteln, resp. durch entsprechende Umverteilungen, bestreiten.

Rückblick: Im Jahr 2014 wurde über 300 Mio. Franken, inklusive eines unbefristeten und zinslosen Darlehens von 100 Millionen für die staatliche Pensionskasse abgestimmt. Mit dem Geld aus dem Darlehen kann die staatliche Pensionskasse arbeiten, als ob es ihr eigenes wäre. Gutgeheissen wurde damals auch der Rückzahlungsmodus. Überschreitet der Deckungsgrad der staatlichen Pensionskasse während zwei aufeinanderfolgenden Jahren 105 %, muss das Darlehen jeweils in Tranchen von je 25 Millionen zurückbezahlt werden.

Dieser Volksentscheid wird mit dem neuen Gesetz ignoriert und über den Haufen geworfen. Das Darlehen soll der Pensionskasse geschenkt werden. Der Beschuss des Landtags ist zum Referendum ausgeschrieben. Kommt das Referendum zustande, entscheidet das Volk, ob es eine Ungleichbehandlung der Pensionskassen für gut empfindet oder nicht.

Alle Interessierten sind eingeladen, am Mittwoch, 18. September 2024 bei einem überparteilichen Informationsaustausch völlig unverbindlich teilzunehmen und über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Treffpunkt um 19:00 beim Eingang zum Landtagsgebäude.