(VLK) – Die am 26. Juli in Kraft getretene Maßnahmeverordnung zum Abschuss des Schadwolfes, die ursprünglich für ein Gebiet von etwa zehn Kilometern um die Mittagsfluh im Bregenzerwald galt, wird aufgrund weiterer Wolfsangriffe auf Großvieh innerhalb der letzten Tage auf einer Alpe im hinteren Mellental, Bezirk Dornbirn ausgeweitet. Die Ausweitung der Maßnahmeverordnung ist mit Dienstag, 6. August, 9:00 Uhr, in Kraft getreten und gilt bis 15. Oktober 2024.
In den vergangenen Tagen kam es auf einer Alpe im hinteren Mellental wiederholt zu Wolfsangriffen:
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Zwei Jungrinder wurden gerissen und getötet.
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Ein Kalb wurde verletzt.
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Ein Rind stürzte auf der Flucht ab und konnte nur mehr tot aufgefunden werden.
„Starke Indizien, wie für den Wolf typische Risswunden und Bissverletzungen sowie der relativ große Fleischverzehr an den Rinderkadavern, aber auch die vom Hirten geschilderte nächtliche Unruhe in der Rinderherde und deutlich erkennbaren Fluchtspuren von Rindern auf der Weide sind aus fachlicher Sicht für einen Wolfsangriff zu werten“, erklärt Hubert Schatz, Wildökologe sowie Ansprechpartner und Leiter der Koordinationsgruppe Großraubwild im Amt der Vorarlberger Landesregierung.