In der Stellungnahme zur Abänderung von Motorfahrzeugsteuer- und Energieeffizienzgesetz schrieb der VCL: “Langfristig sollte in Zusammenarbeit mit den Nachbarn die Fahrleistung besteuert werden, mit Gewicht und Leistung als Kriterien bei der Festlegung der Abgabe pro km.” Erwünscht sind energieeffiziente Fahrzeuge mit wenig schädlichen Emissionen.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9.7.2024 die Arbeit an diesen Gesetzen bis auf weiteres sistiert. Denn die Schweiz bewegt sich in Richtung leistungsabhängige Motorfahrzeugsteuer; ähnlich der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz sei in engem Austausch mit dem ASTRA. Laut ASTRA werden Tarifmodelle geprüft, welche «abhängig von der Fahrzeugart, dem Fahrzeuggewicht und fahrzeugspezifischen Merkmalen» den Preis bestimmen.
Je schwerer ein Auto und je breiter die Reifen, desto mehr krank machenden Lärm und giftigen Feinstaub verursacht es. Dies unabhängig von der Art des Antriebs. Laut einer Studie von Emissions Analytics sind die ungesunden Feinstaub-Emissionen durch Reifenabrieb fast 2‘000 Mal grösser als durch Abgase moderner Autos. Die Abrollgeräusche der Reifen sind ab etwa 25 km/h höher als die Antriebsgeräusche, abhängig von der Art der Reifen und der Strassenoberfläche. Breite Reifen verursachen mehr Lärm als schmale Reifen; schwere Autos sind lärmiger als leichte und verursachen mehr krank machenden Feinstaub.
Eine kilometerabhängige Motorfahrzeugsteuer muss das Gewicht eines Autos wegen der zunehmenden Belastungen der Gesundheit durch Lärm und Feinstaub als Parameter gebührend berücksichtigen. Ebenso die Antriebsleistung des Fahrzeugs im Sinn der Besteuerung von hohem Energieverbrauch; unabhängig von der Art des Antriebs.