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Umsetzung der „Omnibus-Richtlinie“: Regierung verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 verabschiedet.

Mit der Richtlinie (EU) 2019/2161, auch als „Omnibus-Richtlinie“ bekannt, wurden vier bestehende Richtlinien in den Bereichen Verbraucherrechte, Preisangaben, unlautere Geschäftspraktiken sowie missbräuchliche Vertragsklauseln überarbeitet. Ziel der Richtlinie ist es, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit zu stärken und an moderne Marktbedingungen anzupassen.

Die Richtlinie fordert mehr Transparenz bei Online-Marktplätzen und dehnt den Verbraucherschutz auch auf „kostenlose“ digitale Dienstleistungen aus, bei denen persönliche Daten anstelle von Geld zur Zahlung verwendet werden. Zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken verbietet die Richtlinie Fake-Bewertungen und irreführende Preisermässigungen. Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsbeendigung und Rückerstattungen werden um ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Online-Käufen erweitert. Zudem werden höhere Sanktionen für Verstösse eingeführt, um die Durchsetzung der Vorschriften zu verbessern.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht orientiert sich an der österreichischen Rechtslage.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite (www.rk.llv.li) bezogen werden.

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