Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 mehrere Berichte und Anträge zur Neukonzeption des für Banken und Wertpapierfirmen geltenden Aufsichtsrechts verabschiedet.
Mit den vorliegenden Berichten und Anträgen zum totalrevidierten Bankengesetz (BankG), dem Wertpapierdienstleistungsgesetz (WPDG), dem Wertpapierfirmengesetz (WPFG) und dem Handelsplatz- und Börsengesetz (HPBG) soll das Aufsichtsrecht für Banken und Wertpapierfirmen inhaltlich und systematisch von Grund auf neugestaltet werden. Ziel der Neukonzeption ist es, die Komplexität des Rechtsrahmens für Banken und Wertpapierfirmen zu verringern und einen zeitgemässen Rahmen für die Ausübung der Tätigkeiten von Banken, Wertpapierfirmen und Marktbetreibern zu schaffen.
Ein wesentlicher Baustein der Neukonzeption ist die Totalrevision des BankG. Im Rahmen dieser Totalrevision soll das BankG inhaltlich entflochten und nur mehr die Vorschriften der prudentiellen, also der umsichtigen und vorausschauenden, Aufsicht über Banken enthalten. Die Vorschriften der Wohlverhaltensaufsicht, die Banken und Wertpapierfirmen einhalten müssen, wenn sie Wertpapierdienstleistungen erbringen, werden sich zukünftig in einem eigenen Gesetz, dem WPDG, befinden. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen für Betreiber von geregelten Märkten und weitere kapitalmarktrelevante Bestimmungen werden zukünftig im HPBG enthalten sein. Neben der systematischen Trennung der Rechtsgrundlagen für Banken, Wertpapierfirmen und Marktbetreibern wird das BankG systematisch und konzeptionell an die EWR-rechtlichen Grundlagen für die prudentielle Bankenaufsicht angepasst.
Das WPFG wird die Anforderungen an Wertpapierfirmen, die keine Vermögensverwaltungsgesellschaften nach dem VVG sind, regeln. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Überführung der Bestimmungen zu Wertpapierfirmen und den MiFID II-Umsetzungsbestimmungen aus dem bisherigen BankG. Ausserdem geht es um die Durchführung der Investment Firm Directive (IFD), die neu gemeinsam mit der Investment Firm Regulation (IFR) Wertpapierfirmen einem eigenständigen, der Risikostruktur von Wertpapierfirmen angepassten Aufsichtsregime unterstellt.
Das HPBG enthält umfassende Regelungen an Marktbetreiber von geregelten Märkten – im Gesetz bezeichnet als Börseunternehmen –, die eine Wertpapierbörse betreiben. Zudem werden im HPBG zukünftig der Betrieb von alternativen Handelsplätzen wie multilaterale und organisierte Handelssysteme (MTF und OTF), die systematische Internalisierung und der algorithmische Handel reguliert. Dabei handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen oder Handelstechniken, die sowohl von Wertpapierfirmen, Banken und Börsenunternehmen erbracht bzw. angewendet werden können. Erstmals wird in Liechtenstein auch die Zulassung von Finanzinstrumenten zum geregelten Markt an einer Wertpapierbörse sowie ergänzende Pflichten von Emittenten geregelt. Das HPBG komplettiert und modernisiert in diesem Sinne die vom BankG überführten Bestimmungen zu Handelsplätzen.
Die Schaffung des WPFG, des HPBG bzw. die Totalrevision des BankG mit der damit verbundenen Bereinigung um Vorschriften für Wertpapierfirmen bringt auch weiteren Anpassungsbedarf im Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), das bereits einer Erneuerung unterzogen wurde, mit sich. Vornehmlich werden Verweisänderungen vorgenommen. Auch führen Bestrebungen nach einer Harmonierung von Regelungswortlauten zwischen dem VVG und dem WPFG zu Anpassungen. Schliesslich werden die Vorschriften der MiFID II, welche sich an Konzepteure richten, sowie Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/24/EG im VVG aufgenommen.