Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, eine Abänderung der Heimatschriften- und der Ausländerrecht-Gebührenverordnung verabschiedet. Neu ist in beiden Verordnungen vorgesehen, dass das Ausländer- und Passamt aus administrativen Gründen auf die Einhebung von Verwaltungskosten wie beispielsweise Übermittlungs- und Kommunikationskosten verzichten kann.
Im Ausländerrecht sind die Portogebühren seit langem in den Bewilligungsgebühren inkludiert. Deshalb wird bereits heute keine Zusatzgebühr verrechnet. Reisepässe können aktuell abgeholt oder bei Bezahlung einer Zusatzgebühr per Einschreiben postalisch zugestellt werden.
In einer Vielzahl der Fälle wird die Abholung der Reisepässe gewählt. Dies verursacht höhere Schalterfrequenzen, längere Wartezeiten und letztlich einen grösseren administrativen Aufwand. Ab Inkrafttreten der Verordnungsänderungen werden die Reisepässe ohne zusätzliche Gebühr ausschliesslich per Einschreiben verschickt. Der neue Reisepass, dessen Einführung für 2026 geplant ist, sollte dann unmittelbar nach der Beantragung mitgenommen werden können. Ein Postverstand wird dadurch hinfällig.