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Kein neues Gesetz für die Motorfahrzeugsteuer – gute Entscheidung!

Leserbrief/Forum: Mobilitätsverein Liechtenstein (MOVE-LI)- – der Vorstand Karlheinz Ospelt, Sascha Quaderer, Volker Frommelt, Agathe Batliner, Julian Nigg, Alexander Batliner

 

Die Regierung hat die geplante Neuregelung des Motorfahrzeugsteuergesetzes sistiert. Sie wird bei einer späteren Neuregelung die gefahrenen Kilometer pro Fahrzeug als zentrales Element berücksichtigen und möchte dies in Anlehnung an Schweizer Lösungen vornehmen. Dafür danken wir und sind sehr zufrieden mit der gefällten Entscheidung.

In unserer Stellungnahme zur Vernehmlassung haben wir diesen Ansatz explizit hervorgehoben und angeregt, keine Neuregelung ohne Berücksichtigung des Verursacherprinzips vorzunehmen – und zwar nach gefahrenen Kilometern.

Wir haben in unserer Stellungnahme in der Vernehmlassung mehrfach darauf hingewiesen, dass die geplante Neuregelung der Motorfahrzeugsteuer nicht gerecht ist. Motorfahrzeuge, die keinen Kilometer im Jahr zurückgelegt hätten, wären auch künftig gleichbehandelt worden wie solche, die viele tausend Kilometer die Strassen genutzt hätten.

Eine Neuregelung ohne Berücksichtigung dieses Aspekts wäre falsch gewesen. Mit dem nun getroffenen Entscheid wird zwar kurzfristig dieses Manko nicht ausgeglichen, aber zumindest nicht noch erneut durch eine Gesetzesänderung bestätigt. Unsere Vernehmlassung vom 18. Juli 2023 kann auf unserer Homepage (move-li.li) nachgelesen werden. Darin sind auch weitere Aspekte zur Sprache gekommen, welche die geplante Neuregelung in Frage gestellt hätten.

Nun gilt es baldmöglichst eine kilometerabhängige Motorfahrzeugsteuer gesetzgeberisch zu verankern. Damit wird sich die neue Regierung befassen müssen. Mit der Rücknahme hat die Regierung Mut bewiesen und gezeigt, dass sie auf Argumente der Teilnehmer an der Vernehmlassung eingeht und diese auch berücksichtigt. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine gute und überlegte Gesetzgebung. Es wäre zu wünschen, dass sich diese Berücksichtigung der Stellungnahmen auch bei künftigen Vernehmlassungen durchsetzt.

 

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