Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Leserbrief von Herbert Elkuch – Abgeordneter

WHO will Impfgegner zum Schweigen bringen

Die am 1. Juni 2024 beschlossenen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind für Vertragsstaaten völkerrechtlich bindende Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Liechtenstein ist Vertragsstaat.

Mit der Übernahme der IGV wird von den Vertragsstaaten eine Kernkapazität zur Überwachung gefordert. Jeder Vertragsstaat entwickelt, stärkt und erhält die Kernkapazität: Risikokommunikation, einschließlich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation (risk communication, including addressing misinformation and disinformation)

Was dies konkret bedeutet, erklärt der WHO-Direktor Ende Mai 2024 in einem Video anlässlich der 77. WHA in Genf, an der die neuen IGV-Vorgaben festgelegt worden sind, sinngemäss wie folgt:

«Aber Sie kennen die große Herausforderung, die Impfgegner mit sich bringen, und ich denke, wir müssen eine Strategie entwickeln, um wirklich dagegen vorzugehen, denn Impfstoffe wirken, Impfstoffe wirken bei Erwachsenen und wir haben die Wissenschaft, die Beweise auf unserer Seite. Ich denke, es ist an der Zeit, Impfgegner aggressiver zurückzudrängen. Ich denke, sie nutzen Covid als Chance und Sie wissen, wie viel Chaos sie anrichten.» https://www.youtube.com/watch?v=aa6qo1bpwx8&t=1s (Ab Minute 9:10)

Das bedeutet für Vertragsstaaten eine Verpflichtung zur Informationskontrolle. Diese müssen künftig eine Risikokommunikation entwickeln, stärken und beibehalten. Abweichende Meinungen sollen als Fehl- und Desinformation bekämpft werden. Die nationale IGV-Anlaufstelle ist die Landespolizei. Die Einrichtung dieser „Kernkompetenz“ muss, wenn die Regierung keinen Widerspruch deponiert, spätestens in fünf Jahren umgesetzt werden.

Mit der Einführung der Bekämpfung einer (unbewussten) Fehlinformation entsteht das Problem, wer über «wahr» oder «unwahr» entscheidet. Ob als Privatperson oder als Gruppierung: Wer eine Meinung kundtut, die nicht im Sinne der WHO und deren Gefolgsleute ist, der könnte diskriminiert werden. Damit wird die freie Meinungsäusserung zwar nicht verboten, aber weil Sanktionen drohen, wird mancher in seiner freien Meinungsäusserung eingeschränkt. Wer seine Meinung auch in Zukunft äussern will, sollte, falls eine Petition lanciert wird, diese unterschreiben. Damit wird das Thema bei der nächsten Landtagsitzung traktandiert.