Vaduz (ots) – Mit dem Postulat, das am 6. März 2024 vom Landtag an die Regierung überwiesen worden war, wurde die Regierung eingeladen, zu prüfen, ob die Steuerdeklaration für Familien – insbesondere betreffend die Deklaration der Ausbildungskosten – „entbürokratisiert“ werden kann. Die Postulanten sehen Vereinfachungsmöglichkeiten insbesondere darin, Pauschalen einzuführen, etwa in Abhängigkeit vom Ausbildungsstandort. Zudem sollen weitere Verbesserungsmöglichkeiten geprüft werden.
Die Regierung spricht sich in ihrer am 18. Juni verabschiedeten Postulatsbeantwortung gegen die Einführung von Pauschalabzügen für Ausbildungskosten aus, da sich diese aufgrund ihrer sehr unterschiedlichen Höhen nicht für Pauschalierungen eignen. Insbesondere die Art der Ausbildung (Lehre, Universitätsstudium) und der Ausbildungsstandort (wohnen am Ausbildungsstandort, pendeln, online) haben unterschiedliche Kostenfolgen. Auch bei Schul- oder Lehrmittelkosten gibt es je nach Ausbildungsrichtung grosse Unterschiede. Die Regierung sieht jedoch Verbesserungspotenzial in der Ausgestaltung der Hilfsmittel wie der Wegleitung oder dem Merkblatt und hat die Steuerverwaltung beauftragt, diese zu überarbeiten.
Die Regierung ist der Meinung, dass das Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen einfach ist. Hierzu haben insbesondere das in jüngerer Vergangenheit eingeführte elektronische Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung (eTax) und die Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Steuererklärung wesentlich beigetragen.
Derzeit sieht die Regierung kein weiteres Vereinfachungspotenzial. Sollten sich Vereinfachungsmöglichkeiten jedoch in Zukunft zeigen, werden sie mittels Gesetzesvorlagen, Verordnungsanpassungen oder Praxisänderungen im Sinne aller Beteiligten umgesetzt.