MAUREN: Referendum „Um- und Neubau Kirchenweg…“

Leserbrief von Hermann Matt,
Mauren

Gemäss GR-Mehrheitsbeschluss vom 8. Mai 2024 „ist die bestehende Fusswegverbindung vom südlichen Ausgang des unteren Friedhofs aufzuheben. Mit diesem Rückbau kann die Bebaubarkeit des Grundstückes Nr. 351 optimiert werden.“

Für den Fernwärmeanschluss (Grundstück Nr. 351) besteht keine Notwendigkeit für die vorgenannte Aufhebung. Eine Aufhebung würde jedoch den Zugang zur Treppe mit Torbogen verunmöglichen. Folglich macht eine Treppe ohne Zugang keinen Sinn und ein „Rückbau“ (s. GR-Protokoll) von Treppe und Torbogen ist als Konsequenz („Optimierung“) wahrscheinlich. Dieser GR-Beschluss hat meines Erachtens immer noch seine Gültigkeit, zumal bisher kein Rückkommensantrag gestellt worden ist.

Wenn unsere Gemeinde auf diesen unnötigen Rückbau (Aufhebung/Abbruch) verzichtet, kann sie Kosten sparen und irgendwann vielleicht den Steuerfuss senken.

Unterschriften können nur noch bis am 3. Juli 2024 abgegeben werden. Jede Stimme zählt. Herzlichen Dank!