Kleine Anfragen an Regierungschef Daniel Risch

Regierungschef Daniel Risch

Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Tieferes Sparkapital beziehungsweise Verzinsung in der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein infolge der Solidaritätsbeiträge

Abgeordneter Wendelin Lampert

Seit 2014 bis 2022 haben die Aktivversicherten eine Summe von CHF 17 Mio. als Solidaritätsbeiträge in die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein einbezahlt. Diese Solidaritätsbeiträge gibt es sonst bei keiner anderen Pensionskasse im Land. Diese Summe ist für die Aktivversicherten verloren, da der Betrag nicht dem Sparkonto gutgeschrieben wurde. Im Jahr 2023 wurden weitere Solidaritätsbeiträge einbezahlt.

Dies bedeutet zum Beispiel im Jahr 2018, dass die Aktivversicherten zwar 0.75 % Zins beziehungsweise CHF 4.7 Mio. an Zinsen erhielten, dafür allerdings fast CHF 2 Mio. an Solidaritätsbeiträgen bezahlen mussten. Daraus resultiert eine effektive Verzinsung von 0.43 % beziehungsweise CHF 2.7 Mio.

Im Jahr 2022 erhielten die Aktivversicherten 0 % Zins, mussten aber Solidaritätsbeiträge von CHF 1.8 Mio. bezahlen. Wenn man die einbezahlten Sparbeiträge ins Verhältnis zu den geleisteten Solidaritätsbeiträgen setzt, resultiert eine negative Verzinsung von minus 8.3 %.

Mit den Solidaritätsbeiträgen wurden die Versprechungen der Politik der Vergangenheit finanziert. Das mehr als ungenügende Ergebnis ist beziehungsweise sollte allen bekannt sein.

Zu diesen Tatsachen ergeben sich die folgenden Fragen:

Wie hoch war der effektive Prozentsatz der Verzinsung des Sparkapitals der Aktivversicherten in den Jahren 2018 bis und mit 2021, wenn die geleisteten Solidaritätsbeiträge der Aktivversicherten berücksichtigt beziehungsweise in Abzug gebracht werden?

Wie hoch war der effektive Prozentsatz der negativen Verzinsung des Sparkapitals der Aktivversicherten im Jahr 2022, wenn man die geleisteten Solidaritätsbeiträge der Aktivversicherten ins Verhältnis zu den geleisteten Sparbeiträgen der Aktivversicherten im Jahr 2022 setzt?

Wie hoch war die effektive durchschnittliche Verzinsung der Sparkapitalen in den Jahren 2018 bis und mit 2022 gemäss den Antworten auf die Fragen eins und zwei?

zu Frage 1 bis 3:

Im Zuge der Schaffung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) per 1. Juli 2014 wurden mit Art. 19 für eine Dauer von 10 Jahren Solidaritätsbeiträge von Versicherten und Arbeitgebenden vorgesehen. Die Solidaritätsbeiträge werden zur Finanzierung der Einmaleinlagen gemäss Art. 19 Abs. 2 SBPVG verwendet.

Die Höhe dieser Einmaleinlage wurde für jeden Anschluss bzw. für jeden Arbeitgebenden im Zeitpunkt der Schaffung der SPL individuell berechnet und jeder Anschluss hat eine eigene Finanzierungslösung bestimmt. Somit waren nicht alle Versicherten bzw. Arbeitgebenden zur Leistung von Solidaritätsbeiträgen verpflichtet. Die Solidaritätsbeiträge sind auf eine Laufzeit bis Ende Juni 2024 beschränkt.

Indirekt wurden die Solidaritätsbeiträge den Sparguthaben der aktiven Versicherten gutgeschrieben, nicht individuell, sondern kollektiv finanziert. Je nach individueller Situation zahlen Versicherte Solidaritätsbeiträge in unterschiedlicher prozentueller Höhe von unterschiedlich hohen Löhnen (bzw. haben diese bezahlt), oder haben Versicherte in unterschiedlicher Höhe von Einmaleinlagen profitiert, die kollektiv mit diesen Solidaritätsbeiträgen finanziert wurden, oder verfügen Versicherte über unterschiedlich hohe Sparguthaben, wodurch sie von der gewährten Verzinsung in unterschiedlichem Ausmass betroffen sind.

Die Verzinsung der Vorsorgekapitalien kann aufgrund der unterschiedlichen Basis nicht mit den geleisteten Solidaritätsbeiträgen aufgerechnet werden.

Für die Fragen 1 bis 3 können daher keine Berechnungen angestellt oder genaue Zahlen genannt werden.

Wie hoch ist die Rente pro Jahr mit einem Sparkapital von CHF 300’000.00 im obligatorischen Teil bei der SPL, der Sammelstiftung Swiss Life, der Perspektiva und der Pensionskasse des Kantons Graubünden?

Für die Beantwortung dieser Frage, wird die Präzisierung in der Fragestellung, welche Bezug auf den «obligatorischen Teil» nimmt, ausgeklammert, da ansonsten für alle Schweizer Vorsorgeeinrichtungen der BVG-Umwandlungssatz von 6.8% angewendet werden müsste. Die berechneten Renten pro Jahr sind aufgeteilt nach Frauen und Männer im Alter 65 wie folgt und gelten für Pensionierungen im Jahr 2024:

Alter 65   SPL SST Swiss Life Perspektiva PK GR
  M/F Männer Frauen Männer Frauen M/F
  UWS 2024 4.86% 5.40% 5.57% 5.50% 5.67% 4.70%
Altersrente 300’000 14’580 16’200 16’700 16’500 17’010 14’100

 

Ergänzend ist festzuhalten, dass die anwartschaftlichen Partnerrenten und die Pensionierten-Kinderrenten im Verhältnis zur Altersrente bei der SPL höher sind als bei den andern genannten Vorsorgeeinrichtungen.

Wie hoch war die durchschnittliche Verzinsung der Sparkapitalen aller Pensionskassen in Liechtenstein in den Jahren 2018 bis und mit 2022?

Für die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen ist nur der Median bekannt. Die Berechnung des Medians für den Zeitraum von 2018 bis 2022 ist aus Sicht der Regierung nicht repräsentativ.

Vielmehr wäre ein Zeitraum seit der Schaffung der SPL im Jahre 2014 zu betrachten. Der Mittelwert der Mediane für die Jahre 2014 bis und mit 2022 beträgt 1.86%. Der Mittelwert der Mediane für die Jahre 2018 bis und mit 2022 beträgt 1.92%.

Die durchschnittliche Verzinsung der SPL im Zeitraum 2014-2022 lag bei 2.07%, im Zeitraum 2014-2023 bei 1.98% (Vergleichszahlen bis inkl. 2023 liegen noch nicht für alle FL-Pensionskassen vor).


Kleine Anfrage des Abg. Patrick Risch zum Thema: Erfahrungen im Dienstleistungszentrum Giessen

Abgeordneter Patrick Risch

Am 27. April 2024 wurde das Dienstleistungszentrum (DLG) mit dem Tag der offenen Türe feierlich eröffnet. In den folgenden Tagen haben die Mitarbeitenden der diversen Ämter nach und nach das DLG bezogen. Nun mehr als einen Monat nach dem Erstbezug, stellt sich die Frage, wie sich das neue Gebäude der Landesverwaltung bewährt.

Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, weist die Regierung darauf hin, dass der Betrieb im DLG erst vor rund 4 Wochen aufgenommen wurde. Abzüglich der Feier- und Brückentage im Mai wurde bis zu dieser kleinen Anfrage an weniger als 20 Arbeitstagen im DLG gearbeitet. Die Erfahrungen sind also noch sehr frisch und eine abschliessende Beurteilung aufgrund des kurzen Zeitraums nicht möglich. Es wurde jeweils davon gesprochen, dass es in den ersten Monaten voraussichtlich noch viele Dinge zu optimieren sind. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich folglich auf einen relativ kurzen Zeitraum. Die Beantwortung einer entsprechenden kleinen Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt wird fundierter ausfallen können.

Wie ist die Gesamterfahrung der Mitarbeitenden im DLG hinsichtlich Funktionalität des Gebäudes, Einrichtung, Arbeitsklima, Akustik und Beleuchtung?

Für die meisten der Mitarbeitenden ist das Arbeiten im New Work-Konzept neu, weshalb es zu Beginn Bedenken und Vorbehalte gab. Zwischenzeitlich haben sich die Mitarbeitenden aber sehr gut eingelebt. Bei einem so grossen Neubau, wo so viele Amtsstellen neu zusammenkommen ist immer mit Kinderkrankheiten zu rechnen. Die Stellen und ihre Mitarbeitenden schätzen es in diesem Zusammenhang sehr, dass die Stabsstelle Staatliche Liegenschaften sich den im Tagesbetrieb anfallenden Startproblemen annimmt und bemüht ist, rasche und gute Lösungen zu finden.

Erlaubt das DLG ein effizientes Arbeiten?

Die im Vorfeld befürchtete Ablenkung durch andere Mitarbeiter insbesondere durch den Lärm ist geringer als erwartet. Die ausgeklügelte Planung in Bezug auf die Akustik ist sehr wirkungsvoll. Alle arbeiten gemeinsam in einer offenen Bürolandschaft. Das stärkt den bereits sehr guten Zusammenhalt im Team weiter. Ein effizientes Arbeiten ist daher sehr gut möglich. Auch der Austausch und die gegenseitige Unterstützung der verschiedenen im DLG untergebrachten Amtsstellen ermöglichen gegenseitiges Verständnis und damit einen Effizienzgewinn.

Wie sind die Erfahrungen betreffend die flexiblen Arbeitsplätze?

Grossmehrheitlich haben die Mitarbeitenden ihren fixen Arbeitsplatz. Dort, wo die Mitarbeitenden Arbeitsplätze teilen, bedarf es einer möglichst genauen Planung der An- und Abwesenheiten, um einen effizienten Dienstbetrieb sicherzustellen. Insgesamt funktioniert es sehr gut.

Wie ist die Gesamterfahrung im DLG hinsichtlich der Kundenerfahrung?

Aufgrund der bisher erhaltenen Rückmeldungen ist von einer positiven Kundenerfahrung auszugehen. Bislang sind keine negativen Rückmeldungen eingegangen.

Was würde heute anders gemacht, wenn das DLG nochmals geplant und gebaut würde?

Das gut ausgeklügelte Konzept wird sehr gut angenommen. Mit dem DLG konnte ein attraktives Gebäude mit modernen Arbeitsplätzen bezogen werden. Wie unter Frage 1 ausgeführt, werden Kleinigkeiten, die noch nicht funktionieren, möglichst rasch einer Lösung zugeführt. Insgesamt ist die Regierung überzeugt, dass das Gebäude auch heute wieder sehr ähnlich geplant und gebaut werden würde. Dies zeigt auch das Interesse von Delegationen aus Schweizer Kantonsverwaltungen, die das DLG besichtigten und vom Konzept sehr überzeugt waren.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Beitritt zum Internationalen Währungsfonds IWF

Abgeordneter Walter Frick

Seit das Referendumskomitee rund um den Sprecher Gebhard Frick ihre Argumente gegen den IWF-Beitritt kommuniziert, wurde vermehrt ausgeführt, dass es den IWF-Beitritt Liechtensteins deshalb nicht brauche, weil Liechtenstein über den Währungsvertrag mit der Schweiz, die Einbindung in den Schweizer Finanzplatz und letztlich auch über die Schweizer Mitgliedschaft im IWF ausreichend abgesichert ist. Zudem würden die Mitgliedschaften in EFTA und EWR das Land zusätzlich absichern. Weiters wird empfohlen, dass in Organisationen wie dem IKRK mehr erreicht werden könnte.

Meine Fragen dazu an die Regierung:

Ist Liechtenstein für den Krisenfall über den Währungsvertrag und die Einbindung in die Schweiz wirklich ausreichend abgesichert?

Nein. Im Krisenfall steht die Schweiz Liechtenstein nicht als Geldgeber zur Verfügung. Der Währungsvertrag sieht gemäss Art. 9 eine Gleichbehandlung von Banken sowie anderen Personen und Gesellschaften in der Schweiz und in Liechtenstein vor. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über das geldpolitische Instrumentarium wirkt die SNB gestützt auf Art. 9 Abs. 1 e NBG auch als Kreditgeber in letzter Instanz. Die ausserordentliche Liquiditätshilfe der SNB unterliegt jedoch verschiedenen Voraussetzungen, darunter u.a. auch, dass die kreditersuchende Bank oder Bankengruppe – aus Sicht des gesamten Währungsraumes – für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung sein muss. Die SNB hat mehrfach gegenüber Liechtenstein klargestellt, dass sie vor diesem Hintergrund für liechtensteinische Banken nicht als Kreditgeber letzter Instanz zur Verfügung steht. Auch abseits des geldpolitischen Instrumentariums gibt es keinen Mechanismus, dass die Schweiz dem Land Liechtenstein als Geldgeber zur Verfügung steht. Der geplante IWF-Beitritt wird vor diesem Hintergrund auch im aktuellen Rating von S&P Global vom 27. Mai 2024 sehr positiv hervorgehoben, da der IWF «im Bedarfsfall einen grossen Liquiditätspuffer für Liechtensteins Volkswirtschaft» bieten kann.

Wie unterstützt die EFTA- oder die EWR-Mitgliedschaft Liechtenstein in einer Krise beziehungsweise wie tragen diese Institutionen zur Finanzstabilität Liechtensteins bei?

Über die EFTA- oder EWR-Mitgliedschaft gibt es keinen Mechanismus, durch den Liechtenstein in einem Notfall Liquidität zu Verfügung gestellt würde. Regulatorisch ist Liechtenstein über die EWR-Mitgliedschaft in die europäischen Gremien mit eingebunden und über die EU-Regulierung stehen auch die relevanten makroprudenziellen Instrumente zur Verfügung. Eine finanzielle Unterstützung im Krisenfall ist dabei aber nicht vorgesehen, was eine wesentliche Lücke im Bereich der Finanzstabilität Liechtensteins darstellt. So steht beispielsweise der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) nur den Mitgliedern des Euroraumes zur Verfügung.

Wie sieht die Regierung in diesem Zusammenhang ein höheres Engagement im IKRK?

Ein höheres Engagement beim IKRK kann diskutiert werden, dies hat aber inhaltlich nichts mit der IWF-Mitgliedschaft zu tun. Weshalb das Referendumskomitee dies als Alternative ins Spiel bringt, kann von der Regierung nicht nachvollzogen werden. Grundsätzlich sollte zwischen der humanitären Hilfe und den Aktivitäten im Bereich der Entwicklungshilfe einerseits und der Finanzmarktstabilität Liechtensteins im Krisenfall andererseits klar unterschieden werden.

Wie stellt sich die Schweiz beziehungsweise die Schweizerische Nationalbank zum Beitritt Liechtensteins zum IWF?

Die Schweiz unterstützt aktiv die Bestrebungen Liechtensteins, dem IWF beizutreten. Vertreter der SNB und des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen (SIF) haben immer wieder klargestellt, dass Liechtenstein vor dem Hintergrund des Währungsvertrages aktuell ein Kreditgeber letzter Instanz fehlt, der für ein funktionierendes Finanzstabilitätsdispositiv eine essenzielle Rolle spielt. Aus Sicht der Schweiz ist die IWF-Mitgliedschaft entscheidend, um diese Lücke zu schliessen. Ausserdem trägt die IWF-Mitgliedschaft dazu bei, das Vertrauen internationaler Stakeholder in die Volkswirtschaft auch langfristig sicherzustellen und eine globale Kooperation zur Sicherung des Marktzugangs für liechtensteinische Unternehmen zu gewährleisten.

Auf welchen Ebenen wurden dazu Gespräche mit der Schweiz geführt und mit welchem Ergebnis?

Mit der Schweiz wurden zum Thema IWF-Mitgliedschaft zahlreiche Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt, so z.B. auf Ministerebene sowie auf der Ebene Regierungschef / Präsident der SNB, im Rahmen des Finanzdialogs zwischen dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen und dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen. Zudem unterstützte die Schweiz auf technischer Ebene durch die SNB, das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) sowie das Büro des Schweizerischen Exekutivdirektors beim IWF die Vorarbeiten zum IWF-Beitritt Liechtensteins. Im Rahmen der Gespräche mit der Schweiz wurde immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Schweiz die Beitrittsbestrebungen Liechtensteins aktiv unterstützt.