Zum Jubiläum «100 Jahre Schweizer Franken im Fürstentum Liechtenstein» werden Gold- und Silbermünzen herausgegeben. Mit dem Jubiläumsgeschenk soll die enge und langjährige Verbundenheit Liechtensteins mit der Schweiz gewürdigt werden. Es ist bereits die 11. Auflage von Liechtensteiner Münzen. Nicht immer, zeigt der Blick in die Geschichte, verlief die Ausgabe von eigenen Münzen problemlos.
Text: Günther Meier
Liechtenstein und die Schweiz schlossen 1923 den bis heute gültigen Zollvertrag, der auf den 1. Januar 1924 in Kraft trat. Weil Liechtenstein über die Zollunion nicht nur in das schweizerische Wirtschaftsgebiet, sondern auch in den Währungsraum mit dem Schweizer Franken eingeschlossen wurde, musste die Währungsfrage geregelt werden. Für die Schweiz bestand offenbar keine Veranlassung, dies mit einem Währungsabkommen zu tun. Liechtenstein hingegen erarbeitete das «Gesetz betreffend die Einführung der Frankenwährung», das aber nicht gleichzeitig mit dem Zollvertrag, sondern erst am 26. Mai 1924 in Kraft trat.
Das Währungsgesetz legte fest: «Die ausschliessliche gesetzliche Währung ist der Schweizerfranken als Liechtensteiner Franken.» Als Zahlungsmittel in Liechtenstein galten alle Münzen, Banknoten und anderen Zahlungsmittel, die auch in der Schweiz gesetzlich zugelassen waren. Aber Liechtenstein hatte sich das Recht gesichert, auch eigene Münzen herausgeben zu dürfen, ähnlich wie 1920 beim Postvertrag, als mit der Schweiz ausgehandelt wurde, dass Liechtenstein eigene Briefmarken auf eigene Rechnung in Umlauf bringen dürfe. Im Währungsgesetz heisst es: «Die Regierung kann auch andere Münzen und Zahlungsmittel bei öffentlichen Kassen zur Zahlung zulassen.» Ausserdem sicherte sich die Regierung das Recht, gestützt auf einen jeweiligen Beschluss des Landtags, die Liechtensteinische Landesbank mit der «Ausgabe von liechtensteinischen Banknoten und Münzen jeder Art» zu beauftragen, allerdings nur unter Zugrundelegung der Schweizer Frankenwährung.
Ausgabe und Rückzug von Silbermünzen
Die Ausübung dieses Rechts liess nicht lange auf sich warten. Schon kurze Zeit nach dem Inkrafttreten des Währungsgesetzes liess Liechtenstein die ersten Münzen in Silber prägen: Mit den Wertstufen 5, 2 und 1 Franken sowie einem halben Franken. Eigentlich waren diese Silbermünzen nur für den Umlauf in Liechtenstein gedacht, doch fanden sie bald den Weg in die benachbarte Schweiz, wo sie dann in Banknoten umgetauscht wurden. In der Schweiz blieb dies nicht verborgen. Weil damit die Vereinheitlichung des Geldumlaufs in der Schweiz gestört werden könnte, wurde eine Vereinbarung getroffen, wie der frühere VP Bank-Direktor Emil Heinz Batliner in einer Abhandlung über den Zollvertrag und das Geldwesen schreibt: Die Silber-Frankenmünzen wurden im Kanton Graubünden bis Maienfeld und Fläsch, im Kanton St. Gallen von Mels bis Rüthi zugelassen – und zwar nicht nur bei privaten Geschäften, sondern auch bei staatlichen Einrichtungen. Die Eingrenzung auf diese Gebiete liess sich jedoch nicht einhalten, denn bald waren die «Silberlinge» auch in anderen Teilen der Schweiz im Umlauf. Der für die Schweiz unbefriedigende Zustand dauerte einige Jahre, doch am 11. November 1930 kündigte eine Vereinbarung der beiden Länder einen Schlussstrich an: «Die liechtensteinischen Silbermünzen der Frankenwährung werden hiermit aus dem Verkehr zurückgezogen.» Wer noch Liechtenstein-Silber hatte, konnte diese Münzen bis zum 1. April 1931 bei der Landeskasse in Vaduz oder bei der Liechtensteinischen Landesbank gegen Schweizer Silbermünzen eintauschen.
Landtag beschliesst Goldmünzen, die Schweiz ist dagegen
Nach den Problemen mit den Silbermünzen verpflichtete sich Liechtenstein, nur noch eigene Münzen in Gold herauszugeben – eine Verpflichtung, die bis zum Abschluss des Währungsabkommens Schweiz–Liechtenstein im Jahr 1981 eingehalten und dort neu gefasst wurde. Die ersten Goldmünzen gelangten schon 1931 zur Ausgabe, weitere Goldmünzen folgten 1947, 1952 und 1956. Aus Anlass des Jubiläums «100 Jahre Landesbank», das im Jahr 1961 gefeiert wurde, wollte die Regierung zwei Goldene mit einem Nominalwert von 25 Franken und 50 Franken herausgeben. Auf der Vorderseite der Münzen war das Bildnis von Fürst Franz Josef II. geplant, auf der Rückseite das grosse Staatswappen, der Münzwert und die Inschrift Fürstentum Liechtenstein. Die beiden Goldmünzen sollten bei der Eidgenössischen Münzstätte in Bern geprägt werden mit einer Auflage von je 20’000 Stück. Auf diese Anzahl kamen Regierung und Landesbank, weil Liechtenstein zu jener Zeit rund 17’000 Einwohner hatte und alle mit einem Satz der Goldmünzen beglückt werden sollten, die dies wünschten.
Das Landesbank-Jubiläum musste jedoch ohne die Goldmünzen gefeiert werden. Die Regierung hatte im September 1961 ein Gesuch bei der Münzstätte eingereicht. Die Antwort der Münzpräger fiel aber ablehnend aus. Entscheidend für das Nein waren die damaligen Preissteigerungen auf dem freien Goldmarkt, die Spannungen in der Weltpolitik und die unsichere internationale Währungslage. Die Schweiz hatte vorher schon einige Gesuche von Schweizer Banken abgelehnt, die Goldmünzen herausgeben wollten. Emil Heinz Batliner äussert in seiner Abhandlung über den Zollvertrag und die Münzgeschichte einiges Verständnis für die Haltung der Schweiz: «Es wäre daher in der Öffentlichkeit kaum verstanden worden, wenn andererseits die Eidgenossenschaft dem Fürstentum Liechtenstein die Ausgabe von Goldmünzen gestattet hätte, die den schweizerischen Münzvorschriften entsprechen.»
Mit der Ablehnung des Gesuchs war die Sache aber nicht erledigt, denn der Landtag hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gesetz verabschiedet, das die Herausgabe der zwei Goldmünzen regelte. Regierungschef Alexander Frick forderte vom Landtag im Oktober 1961 eine zügige Beratung des Goldmünzen-Gesetzes, damit die Goldenen zum Landesbank-Jubiläum im Dezember unter die Leute gebracht werden könnten. Das Parlament führte deshalb alle drei Gesetzeslesungen in der gleichen Sitzung durch und erklärte das Gesetz als dringlich, womit es dem Referendum entzogen wurde. In der Berichterstattung des «Liechtensteiner Volksblatts» heisst es dazu, der Landtag habe nicht nur die Dringlichkeit des Gesetzes beschlossen, sondern auch die Regierung «mit der sofortigen Durchführung» beauftragt. Weil die Schweiz keine Liechtenstein-Goldmünzen bewilligen wollte, aber bereits ein Durchführungsgesetz vorlag, musste nach einer Lösung gesucht werden. Die Regierung ersuchte deshalb das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement, die Prägung der Liechtensteiner Goldmünzen dennoch zu bewilligen. Im Gegenzug werde sich Liechtenstein dazu verpflichten, die Goldstücke bei der Landesbank zu hinterlegen – und die Ausgabe erst freizugeben, wenn die Eidgenossenschaft die Herausgabe von Goldmünzen wieder gestatte.
Ausgabe mit 25-jähriger Verspätung
Die Goldmünzen schlummerten geraume Zeit im Tresor der Landesbank. Erst zum Jubiläum «125 Jahre Liechtensteinische Landesbank» erinnerte man sich ihrer wieder. Mit Verordnung ermächtigte die Regierung die Landesbank 1986, die Goldmünzen zur Ausgabe zu bringen. Die Verordnung der Regierung legte auch den Ausgabemodus
fest, der sich an der ursprünglichen Absicht orientierte, die Goldmünzen möglichst breit in der interessierten Bevölkerung zu streuen: «Jeder im Lande wohnhafte Landesangehörige und Niedergelassene, der zum Zeitpunkt der Ausgabe volljährig ist, hat Anspruch auf den vergünstigten Bezug einer Serie dieser Goldmünzen.»
Die vergünstigte Ausgabe wurde auf die Monate August, September und Oktober beschränkt, der Ausgabepreis mit 250 Franken festgelegt.
Beide Seiten sollten die Gewinner sein: Die Bevölkerung konnte vom günstigen Ausgabepreis profitieren, der Landesbank gestand die Regierung zu, den Ertrag aus dem Verkauf den offenen Reserven zuzuweisen.
Allerdings war das Interesse am Bezug der Goldmünzen nicht überwältigend, sodass eine zweite Ausgaberunde anberaumt wurde, um das Gold unter die Leute zu bringen. Der Goldmünzen-Preis von 250 Franken wäre eigentlich attraktiv gewesen, denn der Ausgabepreis lag rund 50 Franken unter dem aktuellen Goldwert. Für die zweiten Runde wurde der zum vergünstigten Bezug berechtigte Personenkreis auf die im Ausland lebenden Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ausgeweitet.
Aber weder das Interesse an den Goldmünzen war überwältigend noch der Handel mit den Goldmünzen. Zwar gab es Händler, die Goldmünzen aufkauften, aber noch mehr interessierte die Frage: Was geschieht mit den Goldmünzen, die übrig bleiben? Dafür hatte die Verordnung der Regierung vorgesorgt: «Für Goldmünzen, die nicht vergünstigt abgegeben werden, setzt die Liechtensteinische Landesbank den Preis und den Ausgabemodus im Einvernehmen mit der Fürstlichen Regierung fest.»