Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2025 genehmigt. Die Gesundheitskosten sind im Jahr 2023 um 7 Prozent gestiegen.
Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist geregelt, dass der Staat 90 Prozent der im Landesdurchschnitt errechneten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) der Kinder übernimmt und für die übrigen Versicherten einen Beitrag an die Hochkostenversicherung leistet. Ausserdem übernimmt er seit dem Jahr 2023 die Kosten der Befreiung der Rentner vom festen Betrag im Rahmen der Kostenbeteiligung.
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2025 auf CHF 35 Mio. festzulegen.
Der vom Staat finanzierte Beitrag bliebe damit gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.
Die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im Geschäftsjahr 2023 um 7 Prozent angestiegen. Überdurchschnittlich gewachsen sind dabei erneut die Kosten für ambulante Spitalbehandlungen sowie für die durch Ärzte und Apotheken abgegebenen Medikamente. Die stationären Spitalkosten nahmen weniger stark zu. Die Bruttoleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2023 waren ausserdem geprägt durch vergleichsweise viele Hochkostenfälle. Aktuell ist die weitere Kostenentwicklung schwer abschätzbar. Es gilt jedenfalls, die Bemühungen im Hinblick auf bezahlbare Prämien weiter fortzusetzen.