lie:zeit online

FMA: Enforcement im Fokus der Aufsicht

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat den Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht.

• Trotz des herausfordernden Umfelds hat sich der Finanzplatz Liechtenstein einmal mehr als sehr stabil und widerstandsfähig erwiesen.
• Das wirksame Enforcement der FMA dient dem Schutz der Kunden und des Rufes des Finanz-platzes.
• Weiterhin dynamisch sind auch die Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung. Um potenzielle Risiken im Fintech-Sektor zu adressieren, hat die Europäische Union ein umfangreiches Massnahmenpaket verabschiedet – das Digital Finance Package.

Über das Geschehen auf dem Finanzplatz Liechtenstein im vergangenen Jahr aus aufsichtsrechtlicher Sicht informiert die FMA ausführlich in ihrem soeben erschienenen Geschäftsbericht. Das Jahr 2023 war abermals geprägt von Turbulenzen an den Finanzmärkten: Nach der Corona-Pandemie, dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs sowie dem Anstieg der Energie- und Nahrungsmittelpreise war insbesondere die Inflation ein prägen-der Faktor für den Finanzmarkt. Einmal mehr hat der Finanzplatz Liechtenstein eine hohe Widerstandsfähigkeit gezeigt.

Enforcement im Dienste des Kundenschutzes

2023 eröffnet die FMA insgesamt 88 Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren. Im Berichtsjahr konnten 192 Verfahren bzw. Vorerhebungen abgeschlossen werden. Verfahrensgegenstände waren unter anderem Eigenmittelanforderungen, Verletzungen im Risikomanagement, Marktmanipulation, organisatorische Anforderungen, Anforderungen an die Hauptverwaltung, Rechnungslegungsvorschriften, Einhaltung der Bewilligungsanforderungen und Governance.

Im Jahr 2023 hat die FMA 16 rechtskräftige Bussen in der Höhe von insgesamt CHF 1 498 500 verhängt. Unter anderem wurde im Dezember wegen schwerwiegender Verletzung der Vorschriften über das Risikomanagement gemäss Bankengesetz und wiederholter Verletzung der Sorgfaltspflichten nach Sorgfaltspflichtgesetz eine Busse in Höhe von CHF 500 000 gegen eine juristische Person verhängt.

Neun Strafanzeigen wurden an die Staatsanwaltschaft erstattet. Wird der FMA der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung bekannt, die ihren gesetzmässigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige verpflichtet. Die Strafanzeigen wurden erstattet u. a. wegen Verdachts auf Marktmissbrauch, Verdachts der Annahme von Einlagen ohne erforderliche Bewilligung, Verdachts auf Insidergeschäft und unrechtmässige Offenlegung von Insiderinformationen, Verschweigens von wesentlichen Tatsachen, Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit einer Klonfirma, Verdachts der Verletzung des Bezeichnungsschutzes sowie der Tätigkeit ohne Registrierung (TVTG).

Zudem erstattete die FMA 14 Meldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU). Dies geschieht bei Verdacht auf Geldwäscherei, eine Vortat zur Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung.

Auf ihrer Website warnte die FMA vor zehn sogenannten Klonfirmen und riet dringend von Investitionen über deren Websites ab. Klonfirmen nehmen die Identität einer real existierenden Gesellschaft an und versuchen über ihre Websites oder mittels E-Mail-Versendungen, Nutzer zu Investitionen zu veranlassen. Zudem erweckten Gesellschaften in vier Fällen auf ihren Websites fälschlicherweise den Eindruck, über eine Bewilligung der FMA zu verfügen. Die FMA riet jeweils davon ab, Investitionen zu tätigen respektive auf Angebote der jeweiligen Gesellschaft zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

Hohe Dynamik in der Regulierung

Weiterhin dynamisch sind auch die Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung. Die FMA wurde von der Regierung damit beauftragt, eine Übersicht über mögliche Optionen für die Neugestaltung der Regelungsstruktur des für Banken und Wertpapierfirmen anwendbaren Aufsichtsrechts zu erstellen. Die Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten, die Neukonzeption des Finanzmarktrechts soll per 1. Januar 2025 abgeschlossen sein.

Auch für Fintechs gelten demnächst neue Regeln. Um das Potenzial der digitalen Transformation des Finanzsektors weiterhin zu fördern und zu nutzen, während gleichzeitig potenzielle Risiken adressiert und der Schutz von Anlegern und Finanzmärkten gewährleistet werden, hat die Europäische Union ein umfangreiches Massnahmenpaket verabschiedet – das Digital Finance Package. Ein zentrales Element dieses Pakets ist die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Im Berichtsjahr war die FMA mit Umsetzungsarbeiten beschäftigt.

Die mobile Version verlassen