Die Regierung hat am 5. März 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die restlichen Teile des 13. Sanktionspakets gegenüber Russland, welches die EU am 23. Februar 2024 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 23. Februar 2024 beschlossen, ein dreizehntes Massnahmenpaket gegenüber Russland zu erlassen. Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen des dreizehnten EU-Sanktionspakets vom 23. Februar 2024 übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten. Zentrales Element ist dabei die Listung von 29 Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands beim Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen.
Darin enthalten sind auch Organisationen aus Drittstaaten, die aktiv an der Umgehung von EU-Warensanktionen für doppelt verwendbare Güter beteiligt sind.
Zudem werden bestehende Warensanktionen ausgeweitet, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen, sowie weitere Beschränkungen für Ausfuhren von Gütern verhängt. Schliesslich wurde auch die Liste der Partnerländer im Bereich der Einfuhrbeschränkungen von Eisen und Stahl erweitert.
Gleichentags hat die Regierung auch den Nachvollzug der von der EU am 26. Februar 2024 erlassenen neuen Sanktionen gegenüber Belarus beschlossen. Mit der Anpassungen werden 21 Personen und zwei Organisationen in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.