Der LRF und Petra Matt verzichten auf Weiterzug
des Urteils und schliessen Vergleich ab
Vaduz/Schaan, 23. Februar 2024. In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Frau P. Mat und dem Liechtensteinischen Rundfunk hat der zuständige Landrichter am 16. Februar 2024 sein Urteil publiziert. Beide Parteien haben dieses zur Kenntnis genommen. Beide Parteien haben miteinander vereinbart, das Urteil zu akzeptieren und auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten.
Der Liechtensteinische Rundfunk wird Frau P. Mat die im Urteil festgesetzte Summe von 30’030.00 CHF sowie die Genugtuung von 5’000 CHF bezahlen. Für ihre Rechtsvertretungskosten wird er ihr eine Abgeltung von CHF 84’970.00 CHF zahlen. Zudem wird der LRF Frau P. Mat ein Arbeitszeugnis gem. Urteil aushändigen. Beide Parteien haben zudem vereinbart, den Vergleich vom 23. Februar 2024 nicht weiter zu kommentieren. Mit diesem Vergleich ziehen beide Parteien einen Schlussstrich unter die personalrechtliche Auseinandersetzung. Dies ermöglicht dem LRF, sich auf die strategische Weiterentwicklung seiner Positionierung und seines Programms für die Hörerinnen und Hörer von Radio Liechtenstein zu fokussieren.