Mit Metalldetektor Waldboden im «Hinteren Gantenbein», Schellenberg abgesucht
Vaduz – Bereits Mitte Januar wurde ein Mann dabei beobachtet, wie er in Schellenberg im Gebiet „Hinterer Gantenstein“ den Waldboden mit einem Metalldetektor abgesucht hat.
Ein Zeuge informierte die Polizei am 18. Januar 2024 über den Vorfall. Die damals sofort ausgerückte Patrouille traf den Mann noch im Waldgebiet an. Er gab gegenüber der Polizei sowie ebenfalls anwesenden Mitarbeitenden des Amts für Kultur an, nicht gewusst zu haben, dass solche Aktionen in Liechtenstein verboten seien.
Mit Hilfe von Suchgeräten (Metalldetektor) wird immer wieder aktiv innerhalb und ausserhalb der archäologischen Zonen des Landes nach archäologischen Gegenständen gesucht und teils werden auch illegale Grabungen durchgeführt. Gemäss dem Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (KGG) ist das Absuchen und Graben nach archäologischen Objekten ohne amtliche Bewilligung und mit technischen Hilfsmitteln jeglicher Art untersagt. Die „Raubgräber“ entwenden am Tatort nicht nur Gegenstände, sondern zerstören auch Spuren und Fundzusammenhänge, die zur historischen Einordnung unbedingt nötig sind. Gefundene archäologische Objekte dürfen nicht behalten, sondern müssen dem zuständigen Amt für Kultur gemeldet werden, denn solche Funde sind Eigentum des Landes.
Die Landespolizei kontrolliert besonders gefährdete Fundstellen regelmässig. Sie nimmt Hinweise, die auf eine illegale Grabungstätigkeit schliessen lassen, unter +423 236 71 11 oder info@landespolizei.li entgegen.