Leserbrief von Gabriele Haas, Gamprin-Bendern und Horst Erne, Triesen
Anfänglich wurde das elektronische Gesundheitsdossier (eGD) als persönliches Dossier mit ebenso persönlichem Nutzen angepriesen. Zwischenzeitlich wird in Bezug auf die zur Wahl stehende Gesetzesänderung gemahnt, dass ein eGD nur flächendeckend seinen Nutzen entfalten könne. Ein Widerspruch, der Fragen aufwirft.
Das schweizerische Epidemiengesetz gelangt über den Zollanschlussvertrag auch in Liechtenstein zur Anwendung. Der Schweizer Bundesrat veröffentlichte am 29.11.2023 die Medienmitteilung «Revision des Epidemiengesetzes zur besseren Bewältigung künftiger Gesundheitskrisen». Es wird u. a. wie folgt informiert: «Die neue Regelung beinhaltet auch die Verstärkung, Digitalisierung und bessere Vernetzung der Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten. Dazu gehören beispielsweise das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Durchführung der Gensequenzierung.». Liefern diese Informationen gegebenenfalls eine Antwort auf den zu Beginn erwähnten Widerspruch?
Auch kommen Erinnerungen an den Datenschutztag 2022 auf, der sich dem Überwachungsstaat bzw. der Totalüberwachung widmete. Einer der damaligen Referenten berichtete darüber, wie China den digitalen Überwachungsstaat aufbaute. Das sogenannte Sozialkreditsystem wurde u. a. mit der Begründung der persönlichen Sicherheit und stabiler sozialer Verhältnisse eingeführt.
Das Liechtensteiner Stimmvolk ist privilegiert. Es hat die Möglichkeit, direktdemokratisch via Volkswahl über die angestrebte eGD-Gesetzesänderung zu entscheiden. Falls Sie sich noch nicht an der Wahl beteiligt haben, so bitten wir Sie, dies noch in dieser Woche zu tun.
Ein JA zur Gesetzesänderung gewährt der Selbstbestimmung in dieser höchstpersönlichen und sehr komplexen Angelegenheit Vorrang. Ein JA, das auch unsere auf Freiheit basierende Werteordnung schützt.