Leserbrief von Hubert Müssner, Bendern
Das Ja-Komitee schreibt in ihrem Forum vom 4.12., dass niemand gezwungen wird, wenn es baulich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wirtschaftlich nicht zumutbar ist eine Anlage, wenn sie innerhalb von 20 Jahren nicht amortisiert ist, so steht es im BuA der Regierung. Was baulich nicht zumutbar ist, habe ich leider nicht gefunden. Hier wird man dann vermutlich der Interpretation der Regierung oder des Bauamtes ausgeliefert sein.
Aufgefallen ist mir in diesem Zusammenhang, dass auch Nicht-Wohnbauten bis zum 1.1.2035 mit einer PV-Anlage ausgestattet sein müssen, sonst wird eine saftige Busse fällig, die 110% der Kosten einer PV-Anlage auf demselben Dach beträgt. Für mich persönlich würde dies bedeuten, dass ich auf das alte Stalldach meines Elternhauses auch noch eine PV-Anlage installieren müsste, vermutlich auch noch auf der Nordseite, denn das Gesetz verlangt ja eine flächendeckende PV-Anlage. Dies ist eine Nötigung der Hausbesitzer. Mit diesem Gesetz wird auf Teufel komm raus versucht, so schnell wie möglich alle Dächer mit PV zu bestücken. Dies ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Weg und deshalb: 2x NEIN am 21. Januar.