Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Donnerstag, 21. Dezember 2023 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 18. Dezember 2023 beschlossenen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 18. Dezember 2023 beschlossen, ein zwölftes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Mit dem neuen Paket schärft und ergänzt die EU die bestehenden Sanktionen und schliesst weitere Schlupflöcher zur Umgehung der bestehenden EU-Sanktionen.
Sanktionen gegen 61 Personen und 86 Einrichtungen
Im Rahmen dieses Pakets hat die EU-Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 61 Personen und 86 Einrichtungen erlassen und Anpassungen betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen eingeführt. Bei den Personen handelt es sich um Mitglieder der zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation und Funktionäre von Regionalregierungen. Zudem wurden weitere Personen gelistet, die verantwortlich sind für die militärische Umerziehung ukrainischer Kinder in den von Russland besetzen Gebieten in der Ukraine. Unter den neu gelisteten Personen sind auch hochrangige Militärs und Funktionäre in Belarus, welche russische Aktivitäten in Belarus ermöglichen, Personen in leitenden Funktionen in russischen IT-, Telekom-, Industrie- und Rüstungsunternehmen, Parteifunktionäre, der Gründer eines privaten Militärunternehmens und Personen, die an der Umgehung westlicher Sanktionen beteiligt sind. Bei den Unternehmen handelt es sich vorrangig um Firmen, die Teil des militärischen und industriellen Komplex Russlands sind, sowie um Unternehmen in den Bereichen Versicherung, Finanzüberwachung und Telekommunikationsdienstleistungen in den von Russland besetzen Gebieten in der Ukraine. Schliesslich umfasst die Liste auch zwei Unternehmen, die für die Umgehung der EU-Sanktionen verantwortlich sind, und Akteure, die Desinformationen und Propaganda zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verbreiten.
Gleichentags hat die Regierung den Nachvollzug der von der EU am 7. Dezember 2023 beschlossenen neuen Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus beschlossen. Zwei Personen werden aufgrund ihrer Rolle bei den Terroranschlägen der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023 in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.