In der Zeit zwischen Sonntagmorgen und Montagmorgen (04.12.2023) sind auf dem Kantonsgebiet vier Autofahrende angehalten worden, welche die Scheiben ihrer Autos nicht genügend vom Eis oder Schnee befreit hatten. Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
In Rorschach, Buchs und Wattwil wurden anlässlich von Patrouillenfahrten vier Autofahrende angehalten. Es musste festgestellt werden, dass die Autos bedeckte Frontscheiben und Seitenscheiben hatten. Diese waren nicht genügend vom Eis oder Schnee befreit worden. Die „Gucklochfahrer“ wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Eis und Schnee befreit werden. Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssen Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden.
Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen unter folgendem Link nachzulesen.