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Freier Wille statt Zwangsbeglückung: JA zur eGD-Initiative

Leserbrief der Initiative A 

Jeder schützt sein Privateigentum nach bestem Wissen und niemand will, dass irgendein Fremder in seine Privaträume eindringt. Genau das gleiche gilt für höchstpersönliche Gesundheitsdaten. Sie sind der private Besitz des betreffenden Menschen (Own your Data!) und müssen deshalb vom Staat umfassend geschützt werden.

Die Datenrechte jedes Menschen sind so grundlegend wie Menschenrechte, und Grundrechte sind nun mal nicht verhandelbar. Genauso, wie man wissen will, wer sich in seinem Haus aufhält, hat man auch ein Recht zu wissen, wer und warum über das elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) in meine intimste Sphäre eindringt. Repräsentative Umfragen wie das „Healthcare-Barometer2020“ von PwC sind eindeutig: Gut 90 Prozent der Befragten lehnen eine Verwendung der Daten ohne vorherige Zustimmung ab – und das aus gutem Grund! Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts, dementsprechend heiss begehrt sind sie – vor allem Gesundheitsdaten und ganz besonders genetische Daten. Das eGD dient nicht dem einzelnen Menschen und auch nicht den Ärzten, sondern einzig und allein der Pharma-Industrie. Mehr Daten bedeuten mehr Geschäfte und damit auch mehr Profit.

Das Gesundheitswesen ist die Branche mit den meisten Datenschutzverletzungen. Warum? Weil Patientendaten die wertvollsten Daten überhaupt sind! Dementsprechend sind sie bei böswilligen Akteuren besonders begehrt. Dass zudem die Sicherheit nicht gewährt werden kann, zeigte sich bei der Schweizer Impf-Plattform. Diese musste 2021 eingestellt werden, weil selbst die Impfdaten von Bundesräten öffentlich zugänglich waren. Das eGD führt zu keiner verbesserten ärztlichen Behandlung. Die Gesamtkosten im Gesundheitswesen werden dadurch nicht sinken und ausserdem wird dadurch auch das Arztgeheimnis ausgehebelt. Zu den obersten Aufgaben des Staates gehört es jedoch, die Menschen zu schützen. Dieser Schutzauftrag gilt insbesondere auch für den intimsten Bereich von Gesundheitsdaten. Sie müssen erst recht von Staates wegen umfassend geschützt werden, egal welcher Trend gerade aktuell ist. In jeder freien Gesellschaft muss der freie Wille vor einer Zwangsbeglückung stehen. Ein Ja zur Gesetzes-Initiative hat die Änderung auf “Opt-in” zur Folge, was eine explizite Zustimmung jeder Person zum eGD sicherstellt.

Darum sprechen wir uns deutlich für ein JA bei der Abstimmung am 21. Januar 2024 zur eGD-Initiative aus!

Initiative A

 

 

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